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Volume 6. Juli 1965

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1965 (Public Domain)

V1/1965 
Seite 84 
Nr. 27 
5. 
Jedem Arbeitnehmer und Lehrling wird das Fahrgeld, 
das er über 1,— DM täglich von der Wohnung zur 
Baustelle und zurück aufwenden muß, vergütet. 
Die gesamten Fahrkosten zwischen Werkplatz (Lager) 
und Arbeitsstelle zahlt der Arbeitgeber. 
Jedem: Mitglied des Betriebsrates ist seitens der Firma 
eine Abschrift dieses Lohntarifvertrages auszuhändi- 
gen. Außerdem ist durch Auslegen bzw. Aushängen im 
Lohnbüro die Belegschaft von dem Abschluß und Inhalt 
des Lohntarifvertrages in Kenntnis zu setzen. 
8 5 
Ausschlußfristen 
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis 
und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung 
stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Wochen 
hach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei 
schriftlich erhoben werden. 
Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie 
sich: nicht innerhalb von 2 Wochen .-nach der  Geltend- 
machung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht 
innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem 
Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird. 
$ 6 
Tarifdauer 
SE 
En a 
Vorstehender Lohntarifvertrag tritt am 1.April 1965. in 
Kraft und endet am 31. Juli 1965. Eine Kündigung des Ver- 
crages ist nicht erforderlich. 
Berlin, den 29. März 1965 
Dachdecker-Innung Berlin 
Beutel Dempe Kannapke 
Kapella Presuhn Kohlstedt 
Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden 
Verwaltungsstelle Berlin 
Dittrich 
82 
Arbeitslohn 
ab ab 
1. 4; 1965*) "1.1: 1966**) 
DM DM 
43,15 43,85 
L. 
Bildhauer, 7 Stunden Arbeitszeit - 
täglich: .... 
Steinmetzen in der Werkstein-, 
Marmor- und Grabmalbranche - 
je Std. 
2. 
4,52 4,62 
Jung-Gesellen mit abgeschlossener 
Lehrzeit erhalten im 1. Gesellen- 
jahr 85% des Steinmetzlohnes - 
U 
im 2. Gesellenjahr 90% des Stein- 
metzlohnes. — je Std. .......... 
Natursteinschleifer, Fräser, Dre- 
her, über 2 Jahre im Beruf 
je Std 
Anfänger bis % Jahr im Beruf 
je Sid N 
Anfänger über % Jahr im Beruf 
N 
Anfänger über % Jahr im Beruf —- 
je Std een lee 
Hilfsarbeiter im 1. Jahr im Beruf - 
IS Se ea A Re 
Hilfsarbeiter im 2. Jahr im Beruf — 
je Side 
7. Jugendliche Hilfsarbeiter erhalten 
bis zum 16. Lebensjahr ......... 
bis zum 17. Lebensjahr ........ 
bis zum 18. Lebensjahr .......... 
bis zum 19. Lebensjahr 
des Tariflohnes des entsprechenden erwachsenen Hilfs- 
arbeiters. 
Zu den angeführten Lohnsätzen kommen: je Stunde 
0,04 DM Schlechtwetterbeitrag, die an die Schlechtwetter- 
kasse (Winter-Lohnausgleichskasse) abgeführt werden. 
Arbeitnehmer, die mit der Führung einer Kolonne von min- 
destens fünf Steinmetzen oder anderen Betriebsangehörigen 
beauftragt werden, erhalten eine Zulage von 0,45 DM je 
Stunde. 
Anlage 5 
Lohntarifvertrag 
für das Steinmetzgewerbe in Berlin 
Zwischen der . 
Steinmetz- und Bildhauer-Innung Berlin, 
Berlin 61, Obentrautstraße 2, 
und der 
Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden, 
Verwaltungsstelle Berlin, 
Berlin 30, Keithstraße 1/3, 
wird folgender Tarifvertrag abgeschlossen: 
$1 
Geltungsbereich 
Räumlich: Das Gebiet von Berlin. 
Fachlich: Alle handwerklichen Betriebe zur Gewinnung so- 
wie Be- und Verarbeitung von Naturstein. 
Persönlich: alle gewerblichen Arbeitnehmer und Lehrlinge 
der genannten Betriebe. 
$ 3 
Entschädigung für Lehrlinge 
Die Entschädigungssätze für Lehrlinge im Steinmetz- 
gewerbe werden wie folgt in Wochenlöhnen festgesetzt: 
Bei Eintritt in das Lehrverhältnis vor Vollendung des 
16. Lebensjahres: 
a ae 
im 2. Lehrjahr Ge 
im 3. Lehrjahr ... BSR EEE ar 
Sollten ausnahmsweise Lehrlinge nach Vollendung des 16. 
bzw.. 18. Lebensjahres eingestellt werden, dann sind die 
Entschädigungssätze für sie — bei Lehrverhältnissen 
zwischen Tarifgebundenen — im Einvernehmen mit der 
I.G. Bau-Steine-Erden, Verwaltungsstelle Berlin. festzu- 
setzen. 
*) Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt somit ab 1. April 1965 
41 Stunden. Der Ausgleich für eine Stunde Arbeitszeitverkürzung 
ist im Lohn enthalten. 
**) Die ab 1. Januar 1966 gewährte Lohnerhöhung aller im $ 2 die- 
ses Vertrages genannten Löhne von 0,10 DM je Stunde sind zur 
vermögensbildenden Anlage durch die von diesem Tarifvertrag 
erfaßten Arbeitnehmer vorgesehen.
	        
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