V1/1965
Seite’ 60 a
Nr. 22-23
Anlage
(Nr. 26 Abs. 4 FHV)
Bewilligungsbescheid
Betr.: Gewährung eines Familienheimdarlehns
Vorgang: Ihr Antrag VOM aus
[ch bin / Wir sind damit einverstanden, daß die Wohnungs-
bau-Kreditanstalt Berlin mit Ihnen einen Vertrag über die
Gewährung eines Darlehns aus Wohnungsfürsorgemitteln
(Familienheimdarlehn) in Höhe von
zu den sich aus den Gemeinsamen Verwaltungsvorschriften
über die Gewährung von Familienheimdarlehn an Verwal-
tungsangehörige des Landes Berlin ergebenden und den
nachstehenden Bedingungen abschließt.
Die weiteren Bedingungen sind:
Die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin wird hiervon unter-
richtet werden und Ihnen, sobald dieser Bescheid unan-
fechtbar geworden ist*) / sobald Sie mitgeteilt haben, daß
Sie keine Klage erheben werden**), ein entsprechendes
Darlehnsangebot unter Beifügung eines Schuldurkunden-
entwurfs unterbreiten.
Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch gegeben. Er ist
innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides
schriftlich oder zur Niederschrift Dei 1er rein
(Stelle, die den Bescheid erteilt)
zu erheben“).
Falls Sie nicht beabsichtigen, Widerspruch einzulegen, emp-
fiehlt es sich, dies zur Beschleunigung der Angelegenheit
mir / uns umgehend anzuzeigen”),
Im Auftrage
*) Gilt nur für Beamte und Richter.
**) Gilt nur für ‚Angestellte und Arbeiter.
| vı23 | BauWohn VII C 23
—_ Fernruf: 87 05 91 — (95) 4517 —
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Rechnungshofs
die Bezirksämter
die nichtrechtsfähigen Anstalten
Jie Eigenbetriebe
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
| 5. 5. 1965 |
ABI. S. 478
Richtlinien
über die Befreiung von der Verpflichtung
zur Schaffung von Einstellplätzen
nach Zahlung eines Ablösungsbetrags
Auf Grund des $ 6 Abs. 2 Buchst. b AZG werden in
Durchführung des Senatsbeschlusses Nr. 1885/65 vom
16. Februar 1965 folgende Richtlinien erlassen:
Von der Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen
kann nach $ 58 Abs. 2 der Verordnung über Garagen und
Einstellplätze — RGaO — vom 17. Februar 1939 (RGBIl. I
S. 219) in der Fassung des Erlasses vom 13. September
1944 (RArBI. I S. 325) Befreiung erteilt werden, wenn
a) die Durchführung der Vorschriften im Einzelfall zu
einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen
würde,
die Abweichung mit den öffentlichen Belangen ver-
einbar ist und
die Abweichung keine wesentliche Beeinträchtigung
der Belange Beteiligter mit sich bringt.
ec)
Die Voraussetzung zu b) kann im Einzelfall — wenn auch
die anderen Voraussetzungen vorliegen — als erfüllt ange-
sehen werden, wenn der Bauherr sich durch eine Ver-
pflichtungserklärung nach anliegendem Muster zur Zahlung
eines Betrages zur Herstellung Öffentlicher Parkbauten in
Höhe von 7000,— DM für jeden ausfallenden Einstellplatz
verpflichtet.
Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Befreiungs-
antrag bei dem zuständigen Bauaufsichtsamt einzureichen.
Ein Rechtsanspruch auf Befreiung wird durch die Ent-
gegennahme der Verpflichtungserklärung nicht begründet
Da nach Abschnitt XXI Abs. 7 der Anlage zu 8 1 DVO-
AZG Planung, Entwurf, Bau. und Unterhaltung der In:
genieurbauten für den ‘ruhenden Verkehr Vorbehalts:
aufgaben der Hauptverwaltung sind, bedarf auch die An-
nahme des Ablösungsbetrages meiner Zustimmung.
Der Vorlage zur Zustimmung der Befreiung ist eine
Stellungnahme der Ämter für Stadtplanung und Tiefbau
über - den ruhenden Verkehr in der Umgebung des Bau-
vorhabens beizufügen.
Die Befreiung wird erst erteilt, wenn der Bauherr nach
Aufforderung durch mich - VII — den Ablösungsbetrag
gezahlt hat. .
Wird ‚die Befreiung nicht. erteilt, so ist die Verpflich-
tungserklärung dem Antragsteller zurückzugeben. Schon
empfangene Beträge werden zurückgezahlt.
Die Ablösungsbeträge sind an die Wohnungsbau-Kredit-
anstalt Berlin auf eines der folgenden Konten
a) Berliner Bank AG., Zentrale, Kto.-Nr. 98/01200,
b) Sparkasse der Stadt Berlin West, Kto.-Nr. Z 7777,
c) Postscheckkonto Berlin West Nr. 107 05
mit dem Zusatz „Ablösungsbeträge — Baugenehmigungen‘‘
zu zahlen.
Sie sind ausschließlich für die Herstellung öffentlicher
Parkbauten zu verwenden.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. April 1965
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. März 1970 außer
Kraft.
Anlage
Verpflichtungserklärung
il. Um mein — unser — Bauvorhaben auf dem Baugrund-
StÜCK ................... (Baugenehmigungsantrag vom...)
in dem beabsichtigten Umfang ausführen zu können,
habe(n) ich — wir — die Befreiung von der Verpflich-
tung zur Schaffung VON ‚u... Binstellplätzen
AM sim urn DEANLFART.
Mir — uns — ist bekannt, daß Befreiungen von der
Verpflichtung zur Schaffung von Einstellplätzen zu-
sätzliche Öffentliche Parkeinrichtungen erforderlich
machen.
Ich — wir — verpflichte(n) mich — uns — daher zur Zah-
lung von insgesamt
(in: Worten. Anke ehe ee Krane n te AM)
an die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin auf eines der
folgenden Konten
a) Berliner Bank AG., Zentrale, Kto.-Nr. 98/01200,
b) Sparkasse der Stadt Berlin West, Kto.-Nr. Z 7777
c) Postscheckkonto Berlin West Nr. 107 05
mit dem Zusatz „Ablösungsbeträge — Baugenehmi-
gungen‘.
Ich — Wir — verpflichte(n) mich — uns —-, den Betrag
nach Aufforderung vor Erteilung der Befreiung in
einer Summe zu zahlen.
Ich — Wir — bin — sind — damit einverstanden, daß ich —
wir — mit der Zahlung weder einen Anspruch auf Er-
richtung einer Stellfläche zu bestimmter Zeit und in
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