V1/1964
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Nr. 15-16
2.05 Zu Nr. 61.32 der TV bit 6/60:
2.051 Auch für Straßen und Flächen mit über-
wiegendem Standverkehr ist — sofern in der
Leistungsbeschreibung nichts anderes vor-
gesehen ist — B 45 zu verwenden.
Die Gußasphaltmasse muß 30% Trinidad-
Epure, bezogen auf den Bindemittelgehalt,
enthalten. Bitumen- und Füllergehalt des
Trinidad-Epure sind auf den Bindemittel.
und Füllergehalt der Gußasphaltmasse an-
zurechnen.
2.06 Zu Nr. 61.42 der TV bit 6/60:
Die Körnungskurve der Mineralmischung für
Gußasphalt mit hohem Splittgehalt muß inner-
halb der Sieblinienfläche (siehe Abbildung) liegen
und soll stetig verlaufen.
asphaltarbeiten kleineren Umfanges fol-
gende Probenahmen bzw. Prüfungen:
Entnahme von Gesteinsproben vor Arbeits-
beginn nach Nr. 61.821
Prüfung des Bindemittels nach Nr. 61.822
Entnahme von Bindemittelproben zu Be-
ginn der Lieferung nach Nr. 61.824.
2.122
Die Anzahl der Proben vom Mischgut der
Gußasphalt-Deckschicht und aus der ferti-
gen Decke wird abweichend von den An-
gaben unter Nr. 61.824 vom Auftraggeber
festgelegt.
3.
Solange der Teil 7 der TV bit —. Abnahme, Gewähr-
leistung und Abrechnung — noch nicht eingeführt. ist,
bleiben die diesbezüglichen Vorschriften der TV bit
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60
70
40
°O
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30
20
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Maschensiebe in mm
Sieblinienflächen für Gußasphalt mit hohem Splittgehalt
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125
Gußasphalt mit niedrigerem Splittgehalt (30 bis
40 Gew.-%) darf nur eingebaut werden, wenn
dies in der Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
1949, Abschnitt IV und V, bestehen, sofern im Vertrag
nichts anderes bestimmt ist.
Abweichend von Abschnitt V gelten für Gußdecken fol-
gende Gewährleistungsfristen:
unter 2,5 cm DICKE 1... 0000er: Zdahre
von 2,5 cm bis unter 4 cm Dicke ...... 3 Jahre
ab 4 cm Dicke ... . 4 Jahre.
2.07 Zu Nr. 61.43 der TV bit 6/60:
Der Bindemittelgehalt darf auch bei Handeinbau
8,5 Gew.-% nicht überschreiten.
2.08 Zu Nr. 61.44 der TV bit 6/60:
2.081 Das Raumgewicht der eingebauten oder als
Prüfkörper geformten Gußasphaltmasse
mit hohem Splittgehalt muß > 2,35 sein.
Die Eindrucktiefe nach DIN 1996 — Prüf-
vorschriften — darf
1 bis 5 mm
betragen.
Die Gewährleistung schließt auch die Fugenpflege ein.
yır ar BauWohn VC2 — 6009/09 8 a 1 qua
| VI-16 1 Fernruf: 87 0591 — (95) 5584 | 6.1.1964
An die Bezirksämter — BauWohn ==
die Dienststellen der Hauptverwaltung
nachrichtlich
an den Rechnungshof von Berlin
2.09 Zu Nr. 61.71 der TV bit 6/60:
Zum Benetzen der Behälter dürfen nur Ölemul-
sionen verwendet werden.
2.10 Zu Nr. 61.72 der TV bit 6/60:
Bei Instandsetzungsarbeiten darf der außerhalb
der Reparaturstelle verbleibende Asphaltbelag
nicht angehoben werden.
Zu Nr. 61.81 der TV bit 6/60:
Es sind nur folgende Abweichungen von der
Ebenflächigkeit zulässig:
4 mm bei maschinellem Einbau
6 mm bei Handeinbau.
2.12 Zu Nr. 61.82 der TV bit 6/60:
2.121. Wenn in den. Vertragsunterlagen nichts
anderes vorgesehen ist, entfallen bei In-
standsetzungsarbeiten und anderen Guß-
Verhalten bei Vermessungsarbeiten
im Straßenverkehr
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt:
Nach der Straßenverkehrsordnung — StVO — 8 41a (Arbei-
ten auf der Fahrbahn) in Verbindung mit Abschnitt A IV
der Anlage zur StVO (Absperrung und Kennzeichnung
von Arbeitsstellen) — in - der Fassung der Bekanntmachung
vom 29. März 1956 (BGBl I 8. 271, 327 / GVBl S. 415/459)
und der Verordnungen vom 25. Juli 1957 (BGBl I S. 780 /
GVBl S. 876, 880), vom 7. Juli 1960 (BGBI I S. 485 / GVBl
S. 753) und vom 29. Dezember 1960 (BGBl 1961 I S. 8 /
GVBl 1961 8. 223) ‚haben die im Straßenverkehr tätigen
Vermessungstrupps folgendes zu beachten: