Ausgegeben am 22. 1. 1963
Dienstblatt des’s
Teil VI
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Dit TALENT
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Ehnats vo n Berfin
Bau- und Wohnungswesen
V1/1963
Seite 5
Nr. X
Inhalt:
Nr. 7
Verbesserungsvorschläge; hier: Befristeter Vorschlagswettbewerb zur Förderung von Winterbau-
maßnahmen. rd rm Ai Zinn et “A e bareniee ta eh Kirln age delle ZN SC“ a
Änderung der Richtlinien für den Austausch zwischen billigeren Wohnungen des Wohnungsbestandes
und neuerrichteten Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues (Umsetzaktion)
vom. 28. August 1961 (Dbi: VLI/1960 Nr: 44) EU N DET
Dienst- und Werkdienstwohnungen;‘ hier: Diensteinzelzimmer ............... FE
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Inn — Org.Ref. 1 — 0620/3 Sn
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4086 — [11.1.1963 ]
BauWohn I A 1 — 6003/10 Dbl 1/1963
Fernruf: 87 05.91 — (95) 5261 — Nr. 9
einem Angehörigen der Senatsverwaltung für Bau-
und Wohnungswesen der Fachrichtung Bauinge-
nieurwesen,
einem vom Präsidenten des Rechnungshofs von
Berlin zu benennenden Mitglied,
einem vom Hauptpersonalrat zu benennenden Mit-
glied,
einem vom Rat der Bürgermeister zu bestimmenden
Vertreter der Bezirksverwaltungen,
g) einem Angehörigen der Senatsverwaltung für In-
neres,
einem Angehörigen der Senatsverwaltung für Ver-
kehr und Betriebe.
(2) Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses nach
Absatzl Buchstaben d bis h ist je ein Vertreter zu
benennen.
(3) Dazu tritt als weiteres stimmberechtigtes Mitglied
ein Angehöriger der Abteilung der Senatsverwaltung
für Bau- und Wohnungswesen, in deren Zuständigkeits-
bereich der jeweils zu behandelnde Vorschlag fällt
(4) Die unter Absatz 1 Buchstaben b, c, g und h und
die unter Absatz 3 bezeichneten Mitglieder des Prü-
fungsausschusses sowie deren Vertreter werden von
dem jeweiligen Behördenleiter benannt.
e)
Rundschreiben
an die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin
die Bezirksämter
die Sonderbehörden und nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Verbesserungsvorschläge;
hier: Befristeter Vorschlagswettbewerb
zur Förderung von Winterbaumaßnahmen
Durchführung eines Vorschlagswettbewerbs
In der Überzeugung, daß die Angehörigen des öffent-
lichen Dienstes, insbesondere die der technischen Ver-
waltungszweige, die aus ihrer täglichen Arbeit ge-
wonnenen Erfahrungen in Form von Anregungen den
technischen Dienststellen nutzbar machen werden, wird
ein befristeter Wettbewerb
ausgeschrieben.
Wettbewerbsgebiet
Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich auf alle An-
regungen, die zur Förderung von wirksamen Winter-
baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau beitragen.
Einreichung der Vorschläge
(1) Vorschläge, die zum Wettbewerb eingereicht wer-
den, müssen für den Winter 1962/63 möglichst um-
gehend, für den Winter 1963/64 bis zum 31. Oktober
1963 eingegangen sein.
(2) Jeder Vorschlag ist unmittelbar dem Senator für
Inneres — Org.Ref. — unter deutlicher Angabe des Stich-
worts „Vorschlag — Winterbau“ einzureichen.
Belohnung der Vorschläge
Für angenommene Vorschläge werden nach Entschei-
dung des Prüfungsausschusses Geldbelohnungen ge-
währt. Die Geldbelohnung beträgt mindestens 40,— DM.
Verfahren
(1) Für die Durchführung des Wettbewerbs gelten im
übrigen, insbesondere hinsichtlich Teilnahmeberechti-
gung, Prüfung und Entscheidung sowie Veröffent-
lichung der Vorschläge, die Bestimmungen über Vor-
schläge zur Vereinfachung der Arbeit der öffentlichen
Verwaltung und Betriebe Berlins in der nachstehend
abgedruckten Fassung vom 3.März 1961 (Dbl 1/1961
Nr. 25) mit der Maßgabe, daß der Prüfungsausschuß
gebildet. wird aus
a) dem Senatsdirektor beim Senator für Bau- und
Wohnungswesen als Vorsitzendem,
?) einem Angehörigen der Senatsverwaltung für Bau-
und Wohnungswesen der Fachrichtung Hochbau,
der im Behinderungsfalle den Vorsitzenden vertritt,
In Vertretung
Luster
2
Anlage
Bestimmungen
über Vorschläge zur Vereinfachung der Arbeit
der öffentlichen Verwaltung und Betriebe Berlins
in der Fassung vom 7. März 1961
(DbI 1/1961 Nr. 25)
I. Allgemeines
(1) Die Berliner Verwaltung ist von jeher bestrebt,
den ständigen Zuwachs an Aufgaben durch Rationali-
sierungsmaßnahmen. aufzufangen und den Geschäfts-
betrieb möglichst einfach und übersichtlich zu gestal-
ten, um die Aufgaben mit dem geringsten Aufwand an
Arbeit und Geld zu erfüllen. Sie bedarf dazu der tätigen
Mithilfe jedes einzelnen Arbeiters, Angestellten und
Beamten: Der Erfolg der Bemühungen, die Verwaltung
und ihre Einrichtungen zu vervollkommnen, zu ver-
bessern und zu vereinfachen, ist in erster Linie von der
Bereitwilligkeit der Verwaltungsangehörigen abhängig,
die an.ihrem Arbeitsplatz gewonnenen Erfahrungen
und Erkenntnisse dazu beizusteuern.
(2) Jeder Beamte, Angestellte und Arbeiter wird da-
her erneut aufgerufen, bei der Vereinfachung und Ver-
besserung der Verwaltung und ihrer Einrichtungen
durch eigene Vorschläge mitzuhelfen.
(3) Für die Einreichung und Behandlung von Ver-
besserungsvorschlägen gelten die nachstehenden Be-
stimmungen.
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