Ausgegeben am 11.3. 19@3
Dienstblatt des Sehats voh Berlin
Teil VI Bau- und Wohnungswesen
V1/1963
Seite 41
Nr. 13
In halt
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Nr. 15
Nr. 16
Nr. 17
Richtlinien für den Bau von Turnhallen und deren Ausstattung mit Geräten . . .
Zuständigkeit und Verfahren bei der Genehmigung ortsfester Lager und Anlagen für brennbare
Flüssigkeiten -....- 2. Et DEE En
Verlängerung ‚der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften ........00.00000000 0 HE
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ablösung öffentlicher Baudarlehen nach
dem Zweiten WohnungsbaugesSetZ ...........0.000000010E EEE
Änderung der Verwaltungsvorschriften über Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrech-
nung von öffentlichen Abräumungs- und Sprengarbeiten sowie Munitionsbergungen .............
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Fernruf: 710511 - (965) 758 — |30 1.1963
7 Fin IB 11 ABI S. 293
Vbildg II'a Vb2 Nr. 7
Fernruf: 920011- (987) 474 — Dbi 11/1963
Ges IH A 5 Nr. 22
Fernruf: 35 01 41 — (988) 189 — DbI 1V/1963
Bau Wohn VIB? Nr. 12
An die Bezirksämter — Jug u. Sport, Fin, Nr. 12
Vbildg/Schul, Ges, BauWohn —
nachrichtlich
an den Rechnungshof von Berlin
Der Senat hat in seiner Sitzung am 3.Januar 1963 — Be-
schluß Nr.4298/63 — die nachstehenden Verwaltungsvor-
schriften beschlossen, die hiermit bekanntgegeben werden
Im Auftrage
Horn
Richtlinien für den Bau von Turnhallen
und deren Ausstattung mit Geräten
Vom 3. Januar 1963
Auf Grund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt:
I. Allgemeines
Diese Richtlinien gelten für den Bau aller öffentlichen
Turnhallen in Berlin und deren Ausstattung mit Ge-
räten.
Turnhallen sind Stätten der Pflege der Leibeserziehung
und der Leibesübungen der gesamten Bevölkerung; ihre
gleichzeitige Verwendung als Schulaula ist grundsätz-
lich abzulehnen,
II. Lage, Größe und Gestaltung
Die Längsachse der Turnhalle soll möglichst in Ost-
West-, bzw. Nordost-Südwest- oder Nordwest-Südost-
Richtung liegen.
Für die Größe der Turnhalle gem. Beschluß des Ab-
geordnetenhauses von Berlin Nr, 54/103/14 vom 24. Juni
1954 sind folgende Abmessungen zulässig:
a) 13X26 m
b) 18X30 m (nach Bedarf)
Die Höhe beträgt von Oberkante Fußboden bis Unter-
kante Binder in beiden Fällen 5,55 m.
A. Halleninnenraum
Die Wände müssen strapazierfähig, hell und leicht zu
reinigen „sein. Bewährt haben..sich helle Bärenziegel
oder Spaltklinker, die. bis zur Decke hochgezogen sind:
Zur Vermeidung von Unfällen müssen die Wandflächen
glatt und ohne Vorsprünge sein. Für den Einbau "der
festen Geräte sind entsprechende Nischen erforderlich,
so daß die Geräte und möglichst auch deren Halterun-
gen bündig mit der Wand abschließen. Türen und Fen-
sterverschlüsse dürfen nicht vorstehen. Die Halterun-
gen; Konsolen usw. für_die festen. Geräte müssen. unter
rechtzeitiger Beteiligung‘ der Gerätefirma schon beim
Rohbau eingebaut werden:
6.
Der Gestaltung des Fußbodens hinsichtlich der Kon-
struktion muß größte Sorgfalt gewidmet werden. Der
Fußboden muß gute Schwingungseigenschaften besit-
zen. Deppelschwingfußböden mit niedriger Konstruk-
tionshöhe haben sich bewährt. Außerdem muß der Fuß-
boden fugenlos, strapazierfähig, elastisch, gleitsicher,
fußwarm und leicht zu reinigen sein. Spielfeldmarkie-
rungen müssen vor ‚der Versiegelung. ‚eingetragen
werden. ;
Bei der Statik für die Dachkonstruktion muß die Be-
lastung für.den Einbau der festen Geräte beachtet wer-
den. Die Belastung beträgt bei ;
a) der Rollreckeinrichtung je Stange 100 kg
b) der Schaukeleinrichtung je Paar 150 kg
c) den rollbaren Klettertauen je Tau 100 kg.
In der Turnhalle ist eine gute Akustik erforderlich.
Durch bauliche Maßnahmen soll eine Nachhallzeit von
höchstens 1,8 sec erreicht werden. Die Anbringung von
Schallschluckplatten an der Decke hat sich bewährt.
Für die Fenster ist mit Rücksicht auf Ballspiele bruch-
sicheres Glas erforderlich, z.B. Stahlfadenverbundglas,
Sekuritglas, Glasbausteine. Die Beleuchtung durch Ta-
geslicht muß zur Verminderung der Unfallgefahr weit-
gehend blendungsfrei und möglichst gleichmäßig sein.
Soweit es die Grundstücksverhältnisse zulassen, soll die
Hauptfensterfront nicht an der Nordseite liegen. Die
Brüstungshöhe der Hauptfensterfront soll mindestens
2,20 m und die Fensterglaslichtfläche ein Fünftel der
Gesamtwandfläche betragen. Die Lüftungsfläche muß
so bemessen sein, daß ein einmaliger Luftwechsel je
Stunde erreicht wird. Zur Verbesserung der Gileich-
mäßigkeit der Ausleuchtung und zur Sicherstellung
einer einwandfreien Querlüftung muß in der der Haupt-
fensterfront gegenüberliegenden Längswand ein hoch-
liegendes Fensterband mit feststellbaren Kippflügeln
vorhanden sein.
Die künstliche Beleuchtung der Turnhalle muß eben-
falls gleichmäßig und blendungsfrei sein. Die Leucht-
körper müssen bündig in die Decke eingelassen und mit
mechanischem Schutz versehen sein. Die mittlere Be-
leuchtungsstärke der Turnhalle muß für den Übungs-
betrieb mindestens 120 Lux betragen (Meßebene 1 m
über Oberfläche Fußboden).
Die Beheizung der Halle und der Nebenräume muß un-
abhängig von der Beheizung der Schule möglich sein,
d.h. für die Turnhalle ist ein eigener Heizstrang er-
forderlich. Die Heizkörper in der Turnhalle haben bün-
dig mit der Wand abzuschließen; zur Vermeidung von
Unfällen sind sie gegen .die. Halle abzuschirmen. Die
Raumtemperatur soll in der Halle 12—15° C und in den
Nebenräumen 18—922° C betragen.
B. Nebenräume
Die Gesamtfläche der Nebenräume einschließlich Flure
soll bei Turnhallen 13. 26 m 200 qm und bei Turnhallen
18 = 30: m 210 qm betragen. Die Nebenräume sollen so
angeordnet sein, daß der Halleninnenraum nicht mit
Straßenschuhen betreten:werden kann und sich die Ver-
kehrswege (Straßenschuh- und Turnschuhgang) nicht
kreuzen. Die Nebenräume sollen möglichst. im gleichen
Geschoß. wie. die. Turnhalle liegen. Ausreichende Belüf-
tung und Beleuchtung sind erforderlich, Ein unmittel-
barer Zugang vom Eingangsflur zum Halleninnenraum
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