V1/1968
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Nr. 12
In Lohngruppe 5:
Arbeitnehmer bis zum vollendeten 19. Lebensjahr 83%
Arbeitnehmer im 20. Lebensjahr . 93%
Arbeitnehmer nach dem vollendeten 20. Lebensjahr 100%
Die Aufgliederung der Löhne erfolgt in einer besonderen
Lohntabelle zu diesem Lohntarifvertrag.
84 ;
Entlohnung
Der Ecklohn (Mindestlohn für Arbeitnehmer über: 20 Jahre
in der Lohngruppe 5) beträgt
ab 1.1.1963 pro Stunde. 3,06 DM (einschl. Lohnausgleich)
ab "1.5.1963 pro Stunde 3,15 DM
Die Lohnerhöhungen sind jeweils erstmals für diejenigen
Lohnabrechnungszeiträume zu zahlen, die auf die angege-
benen Daten folgen.
; 85
Sämtliche vereinbarten Löhne sind Mindestlöhne,
Für den Lohnausgleich - Arbeitszeitverkürzung auf 43 Wo-
chenstunden ab 1. Januar 1963 — ist auch auf übertarifliche
Löhne eine Lohnerhöhung von mindestens 2,3% zu zahlen.
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Zuschläge
a) Kolonnenführer, die mit der Führung einer Kolonne
von mindestens 3 — bei Hilfsarbeitern 10 — Arbeits-
kräften der gleichen Berufsgruppe betraut sind sowie
Schichtführer erhalten eine runktionszulage von 10%.
Für Einsetzer und Anschläger auf dem Bau sind die
Mindestlöhne um 10% höher als die Mindestlöhne der
übrigen Facharbeiter.
Arbeitnehmern, außer Einsetzern und Anschlägern, die
eigene vollständige Werkzeuge benutzen, sind hierfür
pro Stunde 0,10 DM zu zahlen.
$ 7
Inkrafttreten und Vertragsdauer
Dieser Lohntarifvertrag tritt am 1.1.1963 in Kraft und gilt
bis auf weiteres. Er kann von jeder der beteiligten Tarif-
parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende,
jedoch erstmals zum 31.12.1963 gekündigt werden.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, noch während der
Kündigungsfrist Verhandlungen über einen neuen Lohn-
tarifvertrag aufzunehmen.
Berlin, den 11. Dezember 1962
N
Für die Arbeitgeber:
Verband Berliner Holzindustrie
und verwandte Industriezweige e. V.
gez. Hans Boche
Für die Arbeitnehmer:
Gewerkschaft Holz
Bezirksstelle Berlin
gyez. Curt Peters
LOHNTABELLE
zum Lohntarifvertrag für die Berliner Holzindustrie
vom 11. Dezember 1962
Die Mindestlöhne pro Stunde betragen für Arbeitnehmer in
den Lohngruppen:
Lohn: zahlbar ab 1. Lohn-
x Altersgruppe woche nach dem
STUPPS 1 1.1982 15.1968
{
bis zum voll. 18. Lebensjahr .... 1,39 1,44
im 19. und 20. Lebensjahr... ... 1,78 1,83
im 21. Lebensjahr ;... 1,99” 2,06
nach dem 21.Lebensjahr .... 2,14 2,21
Lohn- /
Zruppe Altersgruppe
zahlbar ab 1. Lohn-
woche nach dem
1.1.1963 1.5.1963
2.
bis zum voll. 18. Lebensjahr ...
im 19. und 20. Lebensjahr: u...
im 21. Lebensjahr ....
nach dem 21. Lebensjahr -..
1,50 1,53
1,91 1,96
2,14 ‚2,19
230. 236
3
bis zum voll. 18. Lebensjahr ..... 1,65 1,70
im 19. und 20. Lebensjahr... .°. 2,11 2,17
/Am 21, Lebensjahr... 236 * 243
nach dem 21. Lebensjahr : 2,54 2,61
bis zum voll. 18. Lebensjahr
im 19. und 20. Lebensjahr ....
im 21. Lebensjahr... .
nach dem 21, Lebensjahr... :
1,79 1,85
2,28 2,36
2,56 2,64
2.75 2.84
5 bis zum voll. 19. Lebensjahr ......
im 20. Lebensjahr ....
nach dem 20. Lebensjahr ....
2,54 2,61
2,85 2,93
3,06 3.15
AKKORDRICHTSATZ -
für Industriebetriebe
Gültig ab 1. Januar 1963
Std.- Akkord- Minuten-
lohn richts. faktor
Fachkräfte DM DM Pf.
nach dem 20. Lebensjahr ..... 3,06 3,52 5,86
Stückakkorde müssen um 7% erhöht werden.
Gültig ab 1. Mai 1963
Std.- Akkord- Minuten-
lohn richts. faktor
Fachkräfte DM DM Pf.
nach dem 20. Lebensjahr ..... 3,15 3,62 6,03
Stückakkorde müssen um 3% erhöht werden.
Zuschläge
Für Einsetzer, Anschläger auf dem Bau und Fachkräfte
hach LTV 86 Abs.a und nach dem MTV $27 (Montage-
zuschlag) beträgt der Stundenlohn nach dem 20. Lebens-
jahr:
ab 1.Januar 1963... ,..,..
ab 1. Mai 1963 ..”
Anlage 2
Lohntarifvertrag
für das
Berliner Holzgewerbe (Handwerk)
Zwischen den Unterzeichneten ist folgender Lohntarifver-
trag vereinbart worden:
$1
Geltungsbereich
Dieser Lohntarifvertrag findet Anwendung
a) fachlich für Handwerks-Betriebe folgender Art:
Betriebe zur Herstellung von Möbeln’ aller Art,
Luxus- und Kleinmöbeln, Büromöbeln, Ladenein-
richtungen, Schränken, Tischen, Stühlen, Sitz-
möbeln und Sitzmöbelgestellen, Intarsien;
Bautischlereien:
Betriebe zur Herstellung‘ von Türen, Fenstern aller
Art, Treppen, Betriebe für Innenausbau, Parkett-
Tischlereien, Saregtischlereien:
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