V1/1963
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5. Böttchereien, Faßfabriken und Bootsbauereien;
6. Stock- und Kammacherbetriebe;
Betriebe zur Herstellung von überwiegend aus Holz
bestehenden Spielwaren, Werkzeugen, Turn- und
Sportgeräten;
Hobelwerke und Fräsereien, unter denen solche
Betriebe zu verstehen sind, die Hölzer maschinell
verarbeiten, also zurichten, hobeln, sägen, bohren,
fräsen usSW.;
Betriebe zur Herstellung .von Musikinstrumenten,
Klavier- und. Flügelfabriken, Harmonium, Orgel-
und Orchestrionfabriken, Klaviaturen und aller son-
stigen Bestandteile für Tasteninstrumente;
Betriebe zur Herstellung von Holzgehäusen aller
Art;
Betriebe zur Herstellung von Sperrholz und Span:
platten;
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persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten
gewerblichen Arbeitnehmer.
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z Lohngruppen
Lohngruppe 1: (70% des Ecklohnes)
Einfache Arbeiten, die ohne vorherige Arbeitskenntnisse
nach kurzer Einweisung ausgeführt werden können und nur
geringe körperliche Kräfte erfordern.
In diese Lohngruppe werden diejenigen‘ Arbeitnehmer ein-
gestuft, die beispielsweise mit
Zureichen und Abnehmen an Maschinen und Hand-
arbeitsplätzen, einfachen Bohrarbeiten, leichten Trans-
port-, Stapdl- und Aufräumungsarbeiten, sofern die zu
bewegenden oder zu bearbeitenden Werkstücke ein
Gewicht von 2% kg nicht übersteigen, sowie mit Ein-
legen der Leisten an der Leistenzusammensetzmaschine.,
Kleben zugeschnittener Sperr-, Blindholz- oder "schlich-
ter Furniere, Hilfsarbeiten in der Poliererei, wie wäs-
sern, Holzgrund- oder. Lack einlassen, Handschleifen
von Lack und Mattine, Abwischen von Möbelstücken
mit ‘ Stahlwolle, Schreibarbeiten, Botentätigkeit und
Reinigungsarbeiten
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit
Tasten ausbleien, Rahmenpolstern, Kantenbrechen,
Halbtöne abschleifen, seitlich verputzen und schwärzen,
Elfenbein. zum Sortieren auslegen, Züge und Federn
anschrauben
und mit .
Arbeiten der Lohngruppe 2 während der Anlernzeit
beschäftigt werden.
Lohngruppe 2: (75% des Ecklohnes)
Arbeiten, die eine Anlernung von 6 Monaten und im Zu-
sammenhang damit bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse
über Werkstoff; und Betriebsmittel. voraussetzen‘ und nur
geringe körperliche Kräfte erfordern.
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein-
gestuft, die beispielsweise mit
Kleben zugeschnittener Edelfurniere, einfachen ' Beiz-
arbeiten mit fertiger Beize, Anbringen einfacher Möbel-
beschläge, wie Griffe, Muscheln und Knöpfe, Kontroll-
arbeiten bei Serienfertigung, leichten Lagerarbeiten
und Materialausgabe, Einleimen von Dübeln an und mit
der. Dübelbohrmaschine, Bedienen der Leistenbinde-
maschine
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit
Backenstanzen, Backen und- Tafeln garnieren, Beläge
Schwabbeln, Elfenbein auf Fuge schleifen, Ersatzbelag
Teilung reißen und ähnlichen Arbeiten beschäftigt
werden, sofern die zu bewegenden oder zu bearbeiten.
den Werkstücke ein Gewicht von 2% kg nicht über-
steigen.
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Alle Arbeiten der Lohngruppen 1 und 2, für. die eine Ge-
wichtsbegrenzung der zu bewegenden oder zu bearbeitenden
Werkstücke festgelegt ist, werden nach Lohngruppe 3 ent-
lohnt, sofern eine Überschreitung der Gewichtsgrenze vor-
liegt, außer bei Beizarbeiten, sofern die Mehrzahl. der zu
bearbeitenden Werkstücke die Gewichtsbegrenzung nicht
übersteigt.
Lohngruppe 3: (83% des Ecklohnes)
Einfache Arbeiten, die ohne vorherige Arbeitskenntnisse
hach kurzer Einweisung ausgeführt werden können und
größere Anforderungen an körperliche Kräfte stellen.
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein-
gestuft, die beispielsweise mit
Transportarbeiten innerhalb der Lager und Werkstät-
ten, auch auf Baustellen, Verladearbeiten, Güter- und
Lastwagentransportarbeiten, Stapeln von” Holz zur
Holzpflege und Holztrocknung, Zureichen und Abneh-
men an Maschinen, Mitarbeit an Pressen, Poren füllen
mit Hartöl, Verleimen von vorgezeichneten. Hölzern;
Einlassen von Fenster- und Balkontürenecken mit ein-
gerichteter Eckenfräse, Grundieren von Bautischler-
arbeiten, Bedienen von Niederdruckkessel- und Fahr-
stuhlanlagen, Wächter- und Pförtnertätigkeit, soweit
die oben genannten Arbeiten nicht unter Lohngruppe 1
fallen,
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit
Hilfsarbeiten bei Rahmen- und Tafelarbeiten, Ein-
packen der Klaviere und Flügel, Elfenbein auf Fläche
schleifen
sowie
mit Arbeiten der Lohngruppe 4 während der Anlernzeit
beschäftigt werden.
Lohngruppe 4: (90% des Ecklohnes)
Arbeiten, die eihe Anlernung von in der Regel 6 bis
12 Monaten und im Zusammenhang damit bestimmte Fer-
tigkeiten und Kenntnisse über Werkstoff und Betriebsmittel
voraussetzen und größere Anforderungen an körperliche
Kräfte stellen.
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein-
gestuft, die beispielsweise mit
Sortieren und Zeichnen von zu verleimenden Hölzern,
Profile schleifen, Bedienen der, Rahmenpresse, + Ein-
beizen und Mattieren, Flächen und Lack schleifen, ver-
antwortlichen Arbeiten an Pressen, Arbeiten an Holz-
bearbeitungsmaschinen, soweit diese nicht nach Lohn-
gruppe 5 zu entlohnen sind,
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit
Vorpolieren, Schleifen, Abputzen, Grundieren, Versand-
packen der Werkstücke und ähnlichen Arbeiten
oder als Kraftfahrer beschäftigt werden.
Lohngruppe 5: “ (Ecklohn)
Facharbeiten, die. vielseitige Handfertigkeiten und umfas-
sende Berufskenntnisse über Werkstoff, Betriebsmittel und
Erzeugnis erfordern, wie sie üblicherweise die entsprechende
anerkannte Berufslehre vermittelt.
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein-
gestuft, die in $ 14 des Manteltarifvertrages für das Berliner
Holzgewerbe vom. 1. September 1958 aufgeführt sind. und
solche Arbeitnehmer, die entsprechend ihrem erlernten
Beruf. als Facharbeiter eingestellt und beschäftigt werden.
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Altersgruppenschlüssel
Innerhalb der‘ Lohngruppen 1 bis 4 werden die Alters-
gruppenschlüssel wie folgt festgelegt:
Arbeitnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr _ 65%
Arbeitnehmer im 19. und 20. Lebensjahr 83%
Arbeitnehmer im‘ 21. Lebensjähr 93%
Arbeitnehmer nach dem vollendeten 21. Lebensjahr 100%