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Volume 7. Februar 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

V1/1963 
Seite 38 
Nr. 12 
5. Böttchereien, Faßfabriken und Bootsbauereien; 
6. Stock- und Kammacherbetriebe; 
Betriebe zur Herstellung von überwiegend aus Holz 
bestehenden Spielwaren, Werkzeugen, Turn- und 
Sportgeräten; 
Hobelwerke und Fräsereien, unter denen solche 
Betriebe zu verstehen sind, die Hölzer maschinell 
verarbeiten, also zurichten, hobeln, sägen, bohren, 
fräsen usSW.; 
Betriebe zur Herstellung .von Musikinstrumenten, 
Klavier- und. Flügelfabriken, Harmonium, Orgel- 
und Orchestrionfabriken, Klaviaturen und aller son- 
stigen Bestandteile für Tasteninstrumente; 
Betriebe zur Herstellung von Holzgehäusen aller 
Art; 
Betriebe zur Herstellung von Sperrholz und Span: 
platten; 
x 
oO; 
I. 
a) 
persönlich für alle in diesen Betrieben beschäftigten 
gewerblichen Arbeitnehmer. 
$ 2 
z Lohngruppen 
Lohngruppe 1: (70% des Ecklohnes) 
Einfache Arbeiten, die ohne vorherige Arbeitskenntnisse 
nach kurzer Einweisung ausgeführt werden können und nur 
geringe körperliche Kräfte erfordern. 
In diese Lohngruppe werden diejenigen‘ Arbeitnehmer ein- 
gestuft, die beispielsweise mit 
Zureichen und Abnehmen an Maschinen und Hand- 
arbeitsplätzen, einfachen Bohrarbeiten, leichten Trans- 
port-, Stapdl- und Aufräumungsarbeiten, sofern die zu 
bewegenden oder zu bearbeitenden Werkstücke ein 
Gewicht von 2% kg nicht übersteigen, sowie mit Ein- 
legen der Leisten an der Leistenzusammensetzmaschine., 
Kleben zugeschnittener Sperr-, Blindholz- oder "schlich- 
ter Furniere, Hilfsarbeiten in der Poliererei, wie wäs- 
sern, Holzgrund- oder. Lack einlassen, Handschleifen 
von Lack und Mattine, Abwischen von Möbelstücken 
mit ‘ Stahlwolle, Schreibarbeiten, Botentätigkeit und 
Reinigungsarbeiten 
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit 
Tasten ausbleien, Rahmenpolstern, Kantenbrechen, 
Halbtöne abschleifen, seitlich verputzen und schwärzen, 
Elfenbein. zum Sortieren auslegen, Züge und Federn 
anschrauben 
und mit . 
Arbeiten der Lohngruppe 2 während der Anlernzeit 
beschäftigt werden. 
Lohngruppe 2: (75% des Ecklohnes) 
Arbeiten, die eine Anlernung von 6 Monaten und im Zu- 
sammenhang damit bestimmte Fertigkeiten und Kenntnisse 
über Werkstoff; und Betriebsmittel. voraussetzen‘ und nur 
geringe körperliche Kräfte erfordern. 
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein- 
gestuft, die beispielsweise mit 
Kleben zugeschnittener Edelfurniere, einfachen ' Beiz- 
arbeiten mit fertiger Beize, Anbringen einfacher Möbel- 
beschläge, wie Griffe, Muscheln und Knöpfe, Kontroll- 
arbeiten bei Serienfertigung, leichten Lagerarbeiten 
und Materialausgabe, Einleimen von Dübeln an und mit 
der. Dübelbohrmaschine, Bedienen der Leistenbinde- 
maschine 
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit 
Backenstanzen, Backen und- Tafeln garnieren, Beläge 
Schwabbeln, Elfenbein auf Fuge schleifen, Ersatzbelag 
Teilung reißen und ähnlichen Arbeiten beschäftigt 
werden, sofern die zu bewegenden oder zu bearbeiten. 
den Werkstücke ein Gewicht von 2% kg nicht über- 
steigen. 
u 
Alle Arbeiten der Lohngruppen 1 und 2, für. die eine Ge- 
wichtsbegrenzung der zu bewegenden oder zu bearbeitenden 
Werkstücke festgelegt ist, werden nach Lohngruppe 3 ent- 
lohnt, sofern eine Überschreitung der Gewichtsgrenze vor- 
liegt, außer bei Beizarbeiten, sofern die Mehrzahl. der zu 
bearbeitenden Werkstücke die Gewichtsbegrenzung nicht 
übersteigt. 
Lohngruppe 3: (83% des Ecklohnes) 
Einfache Arbeiten, die ohne vorherige Arbeitskenntnisse 
hach kurzer Einweisung ausgeführt werden können und 
größere Anforderungen an körperliche Kräfte stellen. 
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein- 
gestuft, die beispielsweise mit 
Transportarbeiten innerhalb der Lager und Werkstät- 
ten, auch auf Baustellen, Verladearbeiten, Güter- und 
Lastwagentransportarbeiten, Stapeln von” Holz zur 
Holzpflege und Holztrocknung, Zureichen und Abneh- 
men an Maschinen, Mitarbeit an Pressen, Poren füllen 
mit Hartöl, Verleimen von vorgezeichneten. Hölzern; 
Einlassen von Fenster- und Balkontürenecken mit ein- 
gerichteter Eckenfräse, Grundieren von Bautischler- 
arbeiten, Bedienen von Niederdruckkessel- und Fahr- 
stuhlanlagen, Wächter- und Pförtnertätigkeit, soweit 
die oben genannten Arbeiten nicht unter Lohngruppe 1 
fallen, 
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit 
Hilfsarbeiten bei Rahmen- und  Tafelarbeiten, Ein- 
packen der Klaviere und Flügel, Elfenbein auf Fläche 
schleifen 
sowie 
mit Arbeiten der Lohngruppe 4 während der Anlernzeit 
beschäftigt werden. 
Lohngruppe 4: (90% des Ecklohnes) 
Arbeiten, die eihe Anlernung von in der Regel 6 bis 
12 Monaten und im Zusammenhang damit bestimmte Fer- 
tigkeiten und Kenntnisse über Werkstoff und Betriebsmittel 
voraussetzen und größere Anforderungen an körperliche 
Kräfte stellen. 
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein- 
gestuft, die beispielsweise mit 
Sortieren und Zeichnen von zu verleimenden Hölzern, 
Profile schleifen, Bedienen der, Rahmenpresse, + Ein- 
beizen und Mattieren, Flächen und Lack schleifen, ver- 
antwortlichen Arbeiten an Pressen, Arbeiten an Holz- 
bearbeitungsmaschinen, soweit diese nicht nach Lohn- 
gruppe 5 zu entlohnen sind, 
außerdem in der Klaviatur- und Klavierindustrie mit 
Vorpolieren, Schleifen, Abputzen, Grundieren, Versand- 
packen der Werkstücke und ähnlichen Arbeiten 
oder als Kraftfahrer beschäftigt werden. 
Lohngruppe 5: “ (Ecklohn) 
Facharbeiten, die. vielseitige Handfertigkeiten und umfas- 
sende Berufskenntnisse über Werkstoff, Betriebsmittel und 
Erzeugnis erfordern, wie sie üblicherweise die entsprechende 
anerkannte Berufslehre vermittelt. 
In diese Lohngruppe werden diejenigen Arbeitnehmer ein- 
gestuft, die in $ 14 des Manteltarifvertrages für das Berliner 
Holzgewerbe vom. 1. September 1958 aufgeführt sind. und 
solche Arbeitnehmer, die entsprechend ihrem erlernten 
Beruf. als Facharbeiter eingestellt und beschäftigt werden. 
8-3 
Altersgruppenschlüssel 
Innerhalb der‘ Lohngruppen 1 bis 4 werden die Alters- 
gruppenschlüssel wie folgt festgelegt: 
Arbeitnehmer bis zum vollendeten 18. Lebensjahr _ 65% 
Arbeitnehmer im 19. und 20. Lebensjahr 83% 
Arbeitnehmer im‘ 21. Lebensjähr 93% 
Arbeitnehmer nach dem vollendeten 21. Lebensjahr 100%
	        
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