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Nr. 10
Anlage 3
Erläuterungen zur Netzübersicht
Arbeitsgrundlage ist der transparente Vordruck nach Anlage 1. Für das Eintragen
der Vermessungspunkte genügt die mit einem Planzeiger erreichbare Genauigkeit.
Die örtliche Situation ist nur anzudeuten. Außerdem sind, wenn endgültige Ko-
ordinaten vorliegen, Sollwerte für die Maßzahlen der Vermessungslinien möglichst
in Süd-Nord-Richtung anzugeben.
Signaturen:
a) Festpunkte (Nr. 8) ® d = 2mm
b) Sicherungspunkte (Nr. 9) © d= 22mm
c) alle übrigen Verm.Punkte o d=1mm
d) Vermessungslinien in endg. Koordinaten
e) Vermessungslinien in vorl. Koordinaten
f) Bei Überschneidungen von Vermessungs-
linien in-verschiedenen Höhen (Brücken,
Tunnel) ohne örtlich vermarkte Schnitt-
punkte ist die untere Linie an disaser
Stelle zu unterbrechen.
g) Nicht mehr meßbare oder aufgegebene
Vermessungslinienteile erhalten die Sig-
naturen von d) oder e) nur an ihren Ver-
messungspunkten und an den Blatt-
rändern.
h) Geradheitszeichen (bei
fehlenden Maßzahlen)
Pol.seiten
Meßlinien
0,3 mm
0,2 mm
d = 3 mm
Schriftgrößen:
)
Die endgültige Bezeichnung der Vermessungspunkte,
außerdem, soweit bezirksweise (Nr. 5 zu b und c) numeriert:
trigonometrische Punkte doppelt unterstrichen
Polygonpunkte einfach unterstrichen
j) Die Vermarkungsart der Vermessungspunkte zu c),
soweit sie vom Meißelzeichen abweicht:
D = Drainrohr; G = Gasrohr; N = Nagel; usw.
k) Die Sollwerte der Maßzahlen
1) Die Straßen-, Platznamen usw. . .
2 mm
etwa 1 mm
etwa 2 mm
etwa 5 mm
In der Rubrik „Unterlagen‘“ der Titelleiste sind die einzelnen Unterlagen, das
Datum ihrer Eintragung und der Name des Eintragenden zu vermerken. Nach
Abschluß ist der auf der Titelleiste vorgedruckte Aufstellungsvermerk vom Amts-
leiter zu unterschreiben.
Im Gitterfeld der Titelleiste kann der entsprechende Ausschnitt der Karte von
Berlin 1 : 10 000 hinterlegt oder eine Übersicht über die z. Z. laufenden Vermessungs-
arbeiten geführt werden.
Die Fortführung der Netzübersicht ist an Hand der Netzrisse und Berechnungen zu
den Vermessungssachen (Nr. 50) vorzunehmen. Wegfallendes ist durch Rasur zu
entfernen, Hinzukommendes nach obigen Vorschriften nachzutragen. In der Rubrik
„Nachträge“‘ der Titelleiste ist das Aktenzeichen der übernommenen Vermessungs:
sache, das Datum ihrer Eintragung und der Name des Eintragenden zu vermerken.
Bei nachträglich eingebauten Vermessungspunkten und -linien (Nr. 25) sind auch
die Vorpläne (Nr. 13 Abs. 2) fortzuführen, jedoch nur soweit, wie damit die Linien-
signaturen nach e) in solche nach d) geändert werden müssen.