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Volume 6. Februar 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

V1/1963 } 
Seite 19 
Nr. 10 
Anlage 3 
Erläuterungen zur Netzübersicht 
Arbeitsgrundlage ist der transparente Vordruck nach Anlage 1. Für das Eintragen 
der Vermessungspunkte genügt die mit einem Planzeiger erreichbare Genauigkeit. 
Die örtliche Situation ist nur anzudeuten. Außerdem sind, wenn endgültige Ko- 
ordinaten vorliegen, Sollwerte für die Maßzahlen der Vermessungslinien möglichst 
in Süd-Nord-Richtung anzugeben. 
Signaturen: 
a) Festpunkte (Nr. 8) ® d = 2mm 
b) Sicherungspunkte (Nr. 9) © d= 22mm 
c) alle übrigen Verm.Punkte o d=1mm 
d) Vermessungslinien in endg. Koordinaten 
e) Vermessungslinien in vorl. Koordinaten 
f) Bei Überschneidungen von Vermessungs- 
linien in-verschiedenen Höhen (Brücken, 
Tunnel) ohne örtlich vermarkte Schnitt- 
punkte ist die untere Linie an disaser 
Stelle zu unterbrechen. 
g) Nicht mehr meßbare oder aufgegebene 
Vermessungslinienteile erhalten die Sig- 
naturen von d) oder e) nur an ihren Ver- 
messungspunkten und an den Blatt- 
rändern. 
h) Geradheitszeichen (bei 
fehlenden Maßzahlen) 
Pol.seiten 
Meßlinien 
0,3 mm 
0,2 mm 
d = 3 mm 
Schriftgrößen: 
) 
Die endgültige Bezeichnung der Vermessungspunkte, 
außerdem, soweit bezirksweise (Nr. 5 zu b und c) numeriert: 
trigonometrische Punkte doppelt unterstrichen 
Polygonpunkte einfach unterstrichen 
j) Die Vermarkungsart der Vermessungspunkte zu c), 
soweit sie vom Meißelzeichen abweicht: 
D = Drainrohr; G = Gasrohr; N = Nagel; usw. 
k) Die Sollwerte der Maßzahlen 
1) Die Straßen-, Platznamen usw. . . 
2 mm 
etwa 1 mm 
etwa 2 mm 
etwa 5 mm 
In der Rubrik „Unterlagen‘“ der Titelleiste sind die einzelnen Unterlagen, das 
Datum ihrer Eintragung und der Name des Eintragenden zu vermerken. Nach 
Abschluß ist der auf der Titelleiste vorgedruckte Aufstellungsvermerk vom Amts- 
leiter zu unterschreiben. 
Im Gitterfeld der Titelleiste kann der entsprechende Ausschnitt der Karte von 
Berlin 1 : 10 000 hinterlegt oder eine Übersicht über die z. Z. laufenden Vermessungs- 
arbeiten geführt werden. 
Die Fortführung der Netzübersicht ist an Hand der Netzrisse und Berechnungen zu 
den Vermessungssachen (Nr. 50) vorzunehmen. Wegfallendes ist durch Rasur zu 
entfernen, Hinzukommendes nach obigen Vorschriften nachzutragen. In der Rubrik 
„Nachträge“‘ der Titelleiste ist das Aktenzeichen der übernommenen Vermessungs: 
sache, das Datum ihrer Eintragung und der Name des Eintragenden zu vermerken. 
Bei nachträglich eingebauten Vermessungspunkten und -linien (Nr. 25) sind auch 
die Vorpläne (Nr. 13 Abs. 2) fortzuführen, jedoch nur soweit, wie damit die Linien- 
signaturen nach e) in solche nach d) geändert werden müssen.
	        
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