Path:
Volume 4. September 1963

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

VI/1963 
Seite 137 
‚Ir. "4 
DD. 
Herstellen, Verändern, Entfernen 
und Instandsetzen von Druckleitungen 
Allgemeines 
Die nachstehenden‘ Bestimmungen ergänzen die Allge- 
meinen Technischen Vorschriften —- VOB TeilC - 
DIN 18307 „Gas- und Wasserleitungsarbeiten im 
Erdreich“. 
DIN 18 307 gilt auch für Abwasserdruckleitungen 
und für 
Anschlußleitungen zwischen Versorgungsleitungen und 
Gebäuden, Verbrauchsleitungen auf Grundstücken 
außerhalb von Gebäuden, freiliegende Druckleitungern 
(z. B. Brückenleitungen). 
Druckleitungen gelten als Bauwerke im Sinne des 
Teils B der VOB, DIN 1961, $ 13, Ziffer 4. 
Die Arbeiten dürfen nicht im Akkord ausgeführt wer- 
den. 
1.1 
2 
1.3 
Alle Beschäftigten des Auftragnehmers, die beim Bau 
von Trinkwasserleitungen mit Rohrbaustoffen in Be- 
rührung kommen, müssen frei von ansteckenden und 
ekelerregenden Krankheiten sein. Im Zweifelsfalle kann 
der Auftraggeber verlangen, daß der Auftragnehmer 
den Nachweis für das Erfüllen dieser Forderung durch 
Vorlage von amtsärztlichen Zeugnissen neuesten Da- 
tums führt. 
Baustoffe und Bauteile 
2 
21 
Rohrbaustoffe wie Rohrmaterial, Armaturen, Form- 
stücke, Rohrschellen, Dichtungs-, Isolierstoffe usw. 
werden, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes 
vorgesehen ist, vom Auftraggeber geliefert. 
2.2 
Der Auftraggeber fährt alle Rohrbaustoffe zu den mit 
dem Auftragnehmer vereinbarten Lagerstellen an. So- 
fern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen 
ist, sorgt er auch für den Abtransport der nicht benö- 
tieten oder ausgebauten Rohrbaustoffe ab Lagerstelle. 
2.3 
Die vom Auftraggeber angelieferten Rohrbaustoffe 
entsprechen in der Regel den geltenden DIN-Vor- 
schriften. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, 
Rohrmaterial mit geringfügigen Abweichungen von 
den DIN-Normen zu liefern. 
Sind Rohrbaustoffe, die der Auftraggeber geliefert hat, 
durch Verschulden des Auftragnehmers unbrauchbar 
geworden, so übernimmt der Auftraggeber die Ersatz- 
lieferung. Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden 
Kosten stellt er dem Auftragnehmer in Rechnung. 
A 
3 Ausführung 
3.1 Allgemeines 
3.1.1 Für die Durchführung der Arbeiten gelten die Bestim- 
mungen des Teils A — Herstellen und Verfüllen von 
Baugruben — 3.1 ebenfalls. 
3.1.2 Für die Durchführung der Arbeiten sind auch folgende 
Normen und Richtlinien zu beachten: 
3.1.2.1 Trinkwasserleitungen 
DIN 1988 Trinkwasserleitungsanlagen in Grund- 
stücken, 
DIN 19630 Rohrverlegungs-Richtlinien für Gas- 
und Wasserrohrnetze, 
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am 
Rohrnetz der Berliner Wasserwerke, 
Eigenbetrieb von Berlin; 
3.1.2.2 Abwasserdruckleitungen 
DIN 19630 Rohrverlegungs-Richtlinien, für Gas- 
und Wasserrohrnetze, 
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am 
Druckrohrnetz der Berliner Stadtent- 
wässerung; 
Rohrverlegungs-Richtlinien für Gas- 
und Wasserrohrnetze, 
Richtlinien für Gasrohrleitungen von 
mehr als 1kg/cm? Betriebsdruck aus 
Stahlrohren mit geschweißten Verbin- 
dungen, 
Prüfung von Handschweißern für das 
Schweißen von Stahl, 
DVGW-Arbeitsblatt G 460 Verlegen von Gasleitun- 
gen für einen Betriebs- 
druck von 500 bis 
10 000 mm WS. 
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am 
Rohrnetz der Berliner Gaswerke 
(GASAG), Eigenbetrieb von Berlin. 
3.2 Ein- und Ausbauen der Leitungsteile 
3.1.2.3 _Gasleitungen 
DIN 19 630 
DIN 2470 
3.2.1 Die Vorschriften der Rohrlieferwerke. sind zu beach- 
ten. Der Auftraggeber stellt sie auf: Verlangen zur 
Verfügung. 
3.2.2 Für Trink- und Abwasserdruckleitungen: 
Das Schneiden bzw. Abkreuzen der Rohre ist auf das 
Notwendigste zu beschränken. Schweißarbeiten und 
Arbeiten mit dem Schneidbrenner, auch zum Ausbren- 
nen der Muffen, dürfen nur mit Genehmigung des 
Auftraggebers und nur dann ausgeführt werden, wenn 
die Innen- und Außenisolierung wiederhergestellt 
werden können. 
3.2.3 Straßenkappen sind so zu stellen, daß die Kappen- 
oberkante mit der Straßen- oder Geländeoberfläche 
in gleicher Höhe liegt. Sie sind, wenn keine andere 
Ausführungsart vorgesehen ist, zu umpflastern (je 
Kappe etwa einen Quadratmeter Pflasterfläche) 
3.2.4 Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorge- 
sehen ist, sind Leitungsteile beim Ausbau so schonend 
zu behandeln, daß ihre Wiederverwendung möglich 
ist. Sie sind von außen anhaftendem Schmutz zu 
säubern, Abwasserdruckrohre auch von Ablagerungen. 
Die gewonnenen Leitungsteile bleiben Eigentum des 
Auftraggebers. Bis zur Abfuhr liegt die Haftung beim 
Auftragnehmer. 
3.3 Herstellen und Lösen von Rohrverbindungen 
3.3.1 Bei Trinkwasser-, Gas- und Abwasserleitungen sind 
die Vorschriften der Lieferwerke und die Richtlinien 
des Auftraggebers zu beachten. 
3.3.2 Für Schweißarbeiten an Stahlrohren gelten neben den 
DIN-Vorschriften die Richtlinien des Auftraggebers. 
Prüfen und Spülen der Leitungen 
sind nach den DIN-Vorschriften und den Richtlinien des 
Auftraggebers auszuführen. 
Rohrschutz 
Für sachgemäßes Behandeln der Schutzüberzüge von 
Guß- und Stahlrohren und .ihr Wiederherstellen nach 
Beschädigungen sind auch die diesbezüglichen Richt- 
linien des Auftraggebers zu beachten. 
3.6. Inbetriebnehmen 
8.6.1 Die neu gelegten oder reparierten Rohrleitungen dür- 
fen nur auf Anordnung des. Auftraggebers in Betrieb 
genommen werden. 
wi
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.