VI/1963
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Herstellen, Verändern, Entfernen
und Instandsetzen von Druckleitungen
Allgemeines
Die nachstehenden‘ Bestimmungen ergänzen die Allge-
meinen Technischen Vorschriften —- VOB TeilC -
DIN 18307 „Gas- und Wasserleitungsarbeiten im
Erdreich“.
DIN 18 307 gilt auch für Abwasserdruckleitungen
und für
Anschlußleitungen zwischen Versorgungsleitungen und
Gebäuden, Verbrauchsleitungen auf Grundstücken
außerhalb von Gebäuden, freiliegende Druckleitungern
(z. B. Brückenleitungen).
Druckleitungen gelten als Bauwerke im Sinne des
Teils B der VOB, DIN 1961, $ 13, Ziffer 4.
Die Arbeiten dürfen nicht im Akkord ausgeführt wer-
den.
1.1
2
1.3
Alle Beschäftigten des Auftragnehmers, die beim Bau
von Trinkwasserleitungen mit Rohrbaustoffen in Be-
rührung kommen, müssen frei von ansteckenden und
ekelerregenden Krankheiten sein. Im Zweifelsfalle kann
der Auftraggeber verlangen, daß der Auftragnehmer
den Nachweis für das Erfüllen dieser Forderung durch
Vorlage von amtsärztlichen Zeugnissen neuesten Da-
tums führt.
Baustoffe und Bauteile
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Rohrbaustoffe wie Rohrmaterial, Armaturen, Form-
stücke, Rohrschellen, Dichtungs-, Isolierstoffe usw.
werden, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, vom Auftraggeber geliefert.
2.2
Der Auftraggeber fährt alle Rohrbaustoffe zu den mit
dem Auftragnehmer vereinbarten Lagerstellen an. So-
fern im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorgesehen
ist, sorgt er auch für den Abtransport der nicht benö-
tieten oder ausgebauten Rohrbaustoffe ab Lagerstelle.
2.3
Die vom Auftraggeber angelieferten Rohrbaustoffe
entsprechen in der Regel den geltenden DIN-Vor-
schriften. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor,
Rohrmaterial mit geringfügigen Abweichungen von
den DIN-Normen zu liefern.
Sind Rohrbaustoffe, die der Auftraggeber geliefert hat,
durch Verschulden des Auftragnehmers unbrauchbar
geworden, so übernimmt der Auftraggeber die Ersatz-
lieferung. Die dem Auftraggeber hierdurch entstehenden
Kosten stellt er dem Auftragnehmer in Rechnung.
A
3 Ausführung
3.1 Allgemeines
3.1.1 Für die Durchführung der Arbeiten gelten die Bestim-
mungen des Teils A — Herstellen und Verfüllen von
Baugruben — 3.1 ebenfalls.
3.1.2 Für die Durchführung der Arbeiten sind auch folgende
Normen und Richtlinien zu beachten:
3.1.2.1 Trinkwasserleitungen
DIN 1988 Trinkwasserleitungsanlagen in Grund-
stücken,
DIN 19630 Rohrverlegungs-Richtlinien für Gas-
und Wasserrohrnetze,
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am
Rohrnetz der Berliner Wasserwerke,
Eigenbetrieb von Berlin;
3.1.2.2 Abwasserdruckleitungen
DIN 19630 Rohrverlegungs-Richtlinien, für Gas-
und Wasserrohrnetze,
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am
Druckrohrnetz der Berliner Stadtent-
wässerung;
Rohrverlegungs-Richtlinien für Gas-
und Wasserrohrnetze,
Richtlinien für Gasrohrleitungen von
mehr als 1kg/cm? Betriebsdruck aus
Stahlrohren mit geschweißten Verbin-
dungen,
Prüfung von Handschweißern für das
Schweißen von Stahl,
DVGW-Arbeitsblatt G 460 Verlegen von Gasleitun-
gen für einen Betriebs-
druck von 500 bis
10 000 mm WS.
Richtlinien für die Ausführung von Arbeiten am
Rohrnetz der Berliner Gaswerke
(GASAG), Eigenbetrieb von Berlin.
3.2 Ein- und Ausbauen der Leitungsteile
3.1.2.3 _Gasleitungen
DIN 19 630
DIN 2470
3.2.1 Die Vorschriften der Rohrlieferwerke. sind zu beach-
ten. Der Auftraggeber stellt sie auf: Verlangen zur
Verfügung.
3.2.2 Für Trink- und Abwasserdruckleitungen:
Das Schneiden bzw. Abkreuzen der Rohre ist auf das
Notwendigste zu beschränken. Schweißarbeiten und
Arbeiten mit dem Schneidbrenner, auch zum Ausbren-
nen der Muffen, dürfen nur mit Genehmigung des
Auftraggebers und nur dann ausgeführt werden, wenn
die Innen- und Außenisolierung wiederhergestellt
werden können.
3.2.3 Straßenkappen sind so zu stellen, daß die Kappen-
oberkante mit der Straßen- oder Geländeoberfläche
in gleicher Höhe liegt. Sie sind, wenn keine andere
Ausführungsart vorgesehen ist, zu umpflastern (je
Kappe etwa einen Quadratmeter Pflasterfläche)
3.2.4 Wenn im Leistungsverzeichnis nichts anderes vorge-
sehen ist, sind Leitungsteile beim Ausbau so schonend
zu behandeln, daß ihre Wiederverwendung möglich
ist. Sie sind von außen anhaftendem Schmutz zu
säubern, Abwasserdruckrohre auch von Ablagerungen.
Die gewonnenen Leitungsteile bleiben Eigentum des
Auftraggebers. Bis zur Abfuhr liegt die Haftung beim
Auftragnehmer.
3.3 Herstellen und Lösen von Rohrverbindungen
3.3.1 Bei Trinkwasser-, Gas- und Abwasserleitungen sind
die Vorschriften der Lieferwerke und die Richtlinien
des Auftraggebers zu beachten.
3.3.2 Für Schweißarbeiten an Stahlrohren gelten neben den
DIN-Vorschriften die Richtlinien des Auftraggebers.
Prüfen und Spülen der Leitungen
sind nach den DIN-Vorschriften und den Richtlinien des
Auftraggebers auszuführen.
Rohrschutz
Für sachgemäßes Behandeln der Schutzüberzüge von
Guß- und Stahlrohren und .ihr Wiederherstellen nach
Beschädigungen sind auch die diesbezüglichen Richt-
linien des Auftraggebers zu beachten.
3.6. Inbetriebnehmen
8.6.1 Die neu gelegten oder reparierten Rohrleitungen dür-
fen nur auf Anordnung des. Auftraggebers in Betrieb
genommen werden.
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