V1/1962
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Nr. 43
6.1 Eintauchversuch zur Bestimmung des Fließvermögens
Mit dem Eintauchversuch wird das Fließvermögen des Mörtels gemessen
und die Wasserzugabe so bestimmt, daß das Fließvermögen für die Spann-
gliedart noch ausreichend ist.
6.11 Für den Versuch muß der Mörtel aus dem vorgesehenen Zement,
Zusatzmittel und gegebenenfalls Zuschlag maschinell nach Ab-
schnitt 4 gemischt werden.
Unmittelbar vor dem Versuch ist der Zylinder des Eintauchgerätes-
nach Bild innen mit einem sauberen feuchten Wischer leicht an-
zufeuchten und auch der Tauchkörper feucht abzuwischen. Der
Zylinder wird mit etwa 1,9 Liter Einpreßmörtel bis etwa 26 cm unter
den Rand gefüllt, so daß der Tauchkörper beim Einführen gerade
voll eintaucht, wenn sein Anschlag an der Führungsstange auf dem
oben am Rohr aufgestellten Abstandhalter aufliegt. Der Abstand-
halter wird dann weggezogen, der Tauchkörper sinkt bis zum An-
schlag am Rohr. Danach wird der Tauchkörper wieder in die
Ausgangsstellung gehoben, der Abstandhalter eingesetzt, erneut
weggezogen und die Zeit gemessen, bis der Anschlag am Rohr
aufliegt. Die Tauchzeit kennzeichnet das Fließvermögen. Der Ver-
such wird mit der gleichen Füllung hintereinander dreimal durch-
geführt. Das Mittel der Tauchzeit aus dem zweiten und dritten Ein-
tauchen ist maßgebend, weil das erste Eintauchen längere Zeiten
liefert. Die Mischung aus Zement, Zuschlag, Wasser und ggf. Zusatz-
mitteln ist so abzustimmen, daß die Tauchzeit unmittelbar nach
dem Mischen für enge oder lange Spannglieder in Blechkanälen etwa
30, für weite Spannglieder etwa 40 Sekunden beträgt. Diese Tauch-
zeiten sollen nicht unterschritten werden. Außerdem ist Abschnitt 6.2
zu beachten.
6.2 Sicherung gegen zu frühes Erstarren
In einem Zeitabstand vom Mischen, der etwas größer sein soll als die
Füllzeit des größten Spannkanals und mindestens 1% Stunde betragen
muß, ist der Eintauchversuch nach Abschnitt 6.1 zu wiederholen. Die
Tauchzeit soll nach dieser Zeit noch unter 80 Sekunden liegen.
Der Erstarrungsbeginn darf durch Zusatzmittel um mehrere Stunden ver-
zögert werden, insbesondere bei heißem Wetter und wenn große Spann-
kanäle auszupressen sind.
Ermittlung des Absetzmaßes (Raumverminderung) des Mörtels
Von dem maschinell nach Abschnitt 4 angerührten Einpreßmörtel werden
drei handelsübliche 1-kg-Konservendosen (& 99 mm, Höhe rund 120 mm)
bis etwa 20 mm unter den Rand gefüllt. Die mit einer Gummieinlage ver-
sehenen Dosendeckel werden aufgesetzt und mit einem Gewicht zur Ab-
dichtung beschwert. Diese Proben werden nun bei der zu erwartenden
Eigentemperatur der Konstruktion gelagert. Das Absetzmaß (Höhen-
differenz zwischen der Ausgangshöhe und der oberen Mörtelfläche) wird
mit einem Tiefenmaß gemessen (in der Regel nach 24 Stunden). Die
Raumverminderung soll 2 v. H. nicht überschreiten. Nach der Ermittlung
des Absetzmaßes sind die Dosen dicht zu schließen und bei der genannten
Temperatur 28 Tage zu lagern. Beim Erhärten saugt der Mörtel Wasser
auf. Beim Öffnen der Dosen zur Prüfung nach Abschnitt 6.4 darf kein
freies Wasser mehr vorhanden sein.
Druckfestigkeit
Die Druckfestigkeit wird nach 28 Tagen an den 3 Zylindern geprüft, die
in den Dosen nach Abschnitt 6.3 entstanden sind. Sie dürfen frühestens
2 Tage vor der Prüfung ausgeformt werden. Die Druckflächen werden
durch Absägen des Zylinders an beiden Enden auf 80 mm Höhe und
Ebenschleifen oder. Abgleichen mit dünnem, fettem Zementleim hergestellt.
Die Proben sind nach Entfernen der Dosen ständig feucht zu halten.
Frostbeständigkeit
Die Frostbeständigkeit wird mit Dilatometern an mindestens 3 Proben bei
folgenden Prüfanstalten festgestellt:
Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für das Bauwesen an
der Technischen Hochschule, Otto-Graf-Institut, Stuttgart-O, Neckar-
straße 304
Bundesbahnzentralamt, München, Arnulfstraße 19
Forschungsinstitut der Zementindustrie, Düsseldorf, Tannenstraße 2
Laboratorium der Westfälischen Zementindustrie, Beckum
Wasser- und Schiffahrtsdirektion, Münster/Westfalen, Cheruskerring 11
Bundesanstalt für Materialprüfung, Berlin-Dahlem, Unter den Eichen 87.
Die Formen für die Prüfkörper können von diesen Anstalten ausgeliehen
werden. Die Prüfung braucht im allgemeinen nicht wiederholt zu werden,
wenn für Mörtel gleicher Zusammensetzung und gleichen Fließvermögens
positive Ergebnisse früherer Prüfungen vorliegen. Eine. Wiederholung
kann jedoch in angemessenen Zeitabständen verlangt werden.
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