VI/1962 |
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Nr. 43
Bei der Verwendung‘ von Mörtel nach Mörtelgruppe III ist dessen Druck-
festigkeit für jedes Geschoß nach den Vorläufigen Richtlinien für die Prüfung
von Mörteln (Ausgabe April 1958) zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind zu
den Baugenehmigungsakten zu nehmen, Die für die Prüfung entstehenden
Kosten gelten als bare Auslagen im Sinne des 8 5 des Gesetzes über Gebühren
und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl S. 516).
Statische Berechnungen für Gebäude mit 6 und mehr Vollgeschossen sind
schwierige statische Berechnungen. Die Prüfung obliegt mir — IX E —.
Zementmörtel soll wegen seiner schlechten Verarbeitbarkeit nur verwendet
werden, wenn eine höhere zulässige Beanspruchung ohne Wechsel der Steinart
ermöglicht werden soll, z. B. unter Auflagern oder in Pfeilern. Die bei Zement-
mörtel zulässigen Beanspruchungen (DIN 1053 Tafel 5) dürfen jedoch für
ganze Geschosse oder einzelne Wände nicht zugrunde gelegt werden, wenn
hierfür stark saugende Steine mit Festigkeiten unter 150 kg/cm? verwendet
werden.
Es sollen möglichst wenig Steinarten verwendet werden.
Neben den in DIN 1053 Abschnitt 1.33 aufgeführten Bindemitteln kann für Mauer-
werk auch. Sulfathüttenzement nach DIN- 4210 (Ausgabe.Juli 1959) verwendet
werden. Sulfathüttenzement darf für Mörtel der. Mörtelgruppe II nicht verwendet
werden, für Mörtel der Mörtelgruppe III nur dann, wenn keine anderen Binde-
mittel, z. B. Kalk entsprechend DIN 1953 Tafel 3 Fußnote xxx), zugesetzt werden.
Neben den in DIN 1053 Abschnitt 3.21 genannten Steinarten dürfen für Außen-
wände des Kellergeschosses bis zu 50 cm über dem umgebenden Erdreich auch
Kalksand-Lochsteine und Kalksand-Hohlblocksteine nach-DIN 106 (Ausgabe Mai
1955) mit einer Druckfestigkeit > 50 kg/cm? verwendet. werden.
DIN 1053 Tafel 5 wird wie folgt ergänzt:
Spalte
3.
c
d e
Zeile
Steinart
Bezeichnung
Mörtelgruppe
LT SI Sa
Kalksand-Hohl-
blocksteine
KSHbl 1,0/25 DIN 106
1,2/25 DIN 106
Kalksand-Hohl-
blocksteine
KSHbl 1,0/50 DIN 106
1,2/50 DIN 106
KSL 1,2/50 DIN 106
Kalksand-Lochsteine
Kalksand-Lochsteine
Kalksand-Vollsteine
KSL 1,2/75 DIN 106
KSV 1,4/75 DIN 106
1,8/100 DIN 106
Kalksand-Lochsteine
Kalksand-Vollsteine
KSL 1,4/150 DIN 106
KSV 1,8/150 DIN 106
1,8/150 DIN 106
ä
Kalksand-Hartsteine
Ö
KSH 250 DIN 106
+
Für die aussteifenden Querwände sollen: die gleichen Steinarten wie für die aus-
zusteifenden Wände verwendet werden.
Für gemauerte Hausschornsteine von häuslichen Feuerstätten und Sammel-
heizungen mit zusammen nicht mehr als 5 m? Kesselheizfläche (= 40 000 kcal/h)
und für Hausschornsteine mit einem lichten Querschnitt < 1000 cm? dürfen nur
die nachstehend genannten. Steinarten verwendet werden (vgl. DIN 1053 Ab-
schnitt 3.42):
unter Dach
Zeile
7
3
Porenziegel PMZz 1,2/60
Porenziegel PMZz 1,2/100
Porenziegel PMz 1,2/100
Steinart
DIN
1C5