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Volume 10. Oktober 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

VI/1962 | 
Seite 170 
Nr. 43 
Bei der Verwendung‘ von Mörtel nach Mörtelgruppe III ist dessen Druck- 
festigkeit für jedes Geschoß nach den Vorläufigen Richtlinien für die Prüfung 
von Mörteln (Ausgabe April 1958) zu prüfen. Die Prüfungsergebnisse sind zu 
den Baugenehmigungsakten zu nehmen, Die für die Prüfung entstehenden 
Kosten gelten als bare Auslagen im Sinne des 8 5 des Gesetzes über Gebühren 
und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GVBl S. 516). 
Statische Berechnungen für Gebäude mit 6 und mehr Vollgeschossen sind 
schwierige statische Berechnungen. Die Prüfung obliegt mir — IX E —. 
Zementmörtel soll wegen seiner schlechten Verarbeitbarkeit nur verwendet 
werden, wenn eine höhere zulässige Beanspruchung ohne Wechsel der Steinart 
ermöglicht werden soll, z. B. unter Auflagern oder in Pfeilern. Die bei Zement- 
mörtel zulässigen Beanspruchungen (DIN 1053 Tafel 5) dürfen jedoch für 
ganze Geschosse oder einzelne Wände nicht zugrunde gelegt werden, wenn 
hierfür stark saugende Steine mit Festigkeiten unter 150 kg/cm? verwendet 
werden. 
Es sollen möglichst wenig Steinarten verwendet werden. 
Neben den in DIN 1053 Abschnitt 1.33 aufgeführten Bindemitteln kann für Mauer- 
werk auch. Sulfathüttenzement nach DIN- 4210 (Ausgabe.Juli 1959) verwendet 
werden. Sulfathüttenzement darf für Mörtel der. Mörtelgruppe II nicht verwendet 
werden, für Mörtel der Mörtelgruppe III nur dann, wenn keine anderen Binde- 
mittel, z. B. Kalk entsprechend DIN 1953 Tafel 3 Fußnote xxx), zugesetzt werden. 
Neben den in DIN 1053 Abschnitt 3.21 genannten Steinarten dürfen für Außen- 
wände des Kellergeschosses bis zu 50 cm über dem umgebenden Erdreich auch 
Kalksand-Lochsteine und Kalksand-Hohlblocksteine nach-DIN 106 (Ausgabe Mai 
1955) mit einer Druckfestigkeit > 50 kg/cm? verwendet. werden. 
DIN 1053 Tafel 5 wird wie folgt ergänzt: 
Spalte 
3. 
c 
d e 
Zeile 
Steinart 
Bezeichnung 
Mörtelgruppe 
LT SI Sa 
Kalksand-Hohl- 
blocksteine 
KSHbl 1,0/25 DIN 106 
1,2/25 DIN 106 
Kalksand-Hohl- 
blocksteine 
KSHbl 1,0/50 DIN 106 
1,2/50 DIN 106 
KSL  1,2/50 DIN 106 
Kalksand-Lochsteine 
Kalksand-Lochsteine 
Kalksand-Vollsteine 
KSL 1,2/75 DIN 106 
KSV 1,4/75 DIN 106 
1,8/100 DIN 106 
Kalksand-Lochsteine 
Kalksand-Vollsteine 
KSL 1,4/150 DIN 106 
KSV 1,8/150 DIN 106 
1,8/150 DIN 106 
ä 
Kalksand-Hartsteine 
Ö 
KSH 250 DIN 106 
+ 
Für die aussteifenden Querwände sollen: die gleichen Steinarten wie für die aus- 
zusteifenden Wände verwendet werden. 
Für gemauerte Hausschornsteine von häuslichen Feuerstätten und Sammel- 
heizungen mit zusammen nicht mehr als 5 m? Kesselheizfläche (= 40 000 kcal/h) 
und für Hausschornsteine mit einem lichten Querschnitt < 1000 cm? dürfen nur 
die nachstehend genannten. Steinarten verwendet werden (vgl. DIN 1053 Ab- 
schnitt 3.42): 
unter Dach 
Zeile 
7 
3 
Porenziegel PMZz 1,2/60 
Porenziegel PMZz 1,2/100 
Porenziegel PMz 1,2/100 
Steinart 
DIN 
1C5
	        
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