V1/1962
Seite 169
Nr. 43
27.
Laboratorium für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau an der Ingenieurschule für
Bauwesen in Siegen,
Siegen, Dr.-Ernst-Straße 19
Laboratorium für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau der Staatlichen Ingenieur-
schule für Bauwesen in Wuppertal,
Wuppertal-Barmen, Pauluskirchstraße 7
28.
Rheinland-Pfalz:
Srundbaulaboratorium Dr.-Ing. Paul Lehmann,
Trier, Hohenzollernstraße 34
Schleswig-Holstein:
Geologisches Landesamt Schleswig-Holstein,
Kiel-Wik, Mecklenburger Straße 22-24
29,
30.
Anlage 7
(zu DIN 1053)
1. In einem Teil der Auflage sind Druckfehler enthalten.
Abschnitt 8.113 muß lauten:
„Bei Wänden mit Dicken < 24 cm entsprechend Abschnitt 2.12 sind die zu-
lässigen Druckspannungen der Tafel 6 Zeile 2 zugrunde zu legen.“
Die Fußnote zu Tafel 5 muß lauten:
„Für Wände mit Dicken < 24 cm gilt Tafel 6 Zeile 2 (siehe Abschn. 8.113)“.
Bei der Prüfung und Überwachung von gemauerten Gebäuden mit 6 und mehr
Vollgeschossen sind die folgenden Richtlinien zu beachten:
Richtlinien
für die Prüfung und Überwachung von gemauerten Gebäuden
mit 6 und mehr Vollgeschossen
Ausgabe Juni 1954
Die Bauvorlagen sind besonders sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob die in
DIN 1053 Abschnitt 2 geforderte räumliche Aussteifung des Gebäudes vor-
handen ist.
L.1 Bei Gebäuden mit mehr als 6 Vollgeschossen ist stets der rechnerische
Nachweis der Windkräfte zu verlangen.
Bei Gebäuden mit 6 Vollgeschossen kann ein Nachweis ebenfalls erforder-
lich sein, namentlich dann, wenn die Haustiefe klein und die ständige
Last infolge Verwendung leichter Wände und Decken verhältnismäßig
gering ist, oder wenn die Außenwände bei gleichlaufend zu ihnen ge-
spannter oder allseitig aufliegender kreuzweise bewehrter Decke durch
diese nicht oder verhältnismäßig gering belastet werden.
Da nach DIN 1053, Abschnitt 2 Abs. 1 auch die Decken eine ausreichende
Aussteifung gewährleisten müssen, sind Decken mit Scheibenwirkung,
z. B. Massivdecken aus Ortbeton, mit ausreichender Querbewehrung oder
kreuzweise bewehrte Decken zu fordern. In diesen Fällen sind stets Ver-
ankerungen nach DIN 1058 Abschnitt 2.3 und Ringanker nach DIN 1053
Abschnitt 2.4 anzuordnen.
Die Beachtung der Bestimmungen über die Aussteifung belasteter Wände,
namentlich das gleichzeitige Hochführen der aussteifenden Querwände
nach DIN 1053 Abschnitt 2.2 ist besonders sorgfältig zu überwachen. Von
den Erleichterungen der Abschnitte 2.211 und 2.212 soll kein Gebrauch
gemacht werden.
Bei der statischen Berechnung des Mauerwerks dürfen bei Fenstern und
Türen die Anschläge nicht zum tragenden Querschnitt gerechnet werden.
Unsachgemäße Aussparungen und Stemmarbeiten (DIN 1053 Abschn. 2.5)
sind bei hohen Gebäuden eine besondere Gefahrenquelle.
2.1 Sämtliche Pläne für die Versorgungsanlagen mit Eintragung aller Aus-
sparungen und Schlitze müssen schon vor Erteilung der Baugenehmigung
vorliegen und hinsichtlich ihres Einflusses auf die Standsicherheit geprüft
sein.
Bei der Anordnung von waagerechten oder schrägen Schlitzen ist der
Spannungsnachweis für diese Stellen unter Berücksichtigung der Aus-
mittigkeit zu führen.
2
3,
Das Mauerwerk ist geschoßweise abzunehmen. Hierbei ist auf einwandfreien
Verband und richtiges Einbinden der Querwände nach DIN 1053 Abschnitt 2.21
zu achten.