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Volume 10. Oktober 1962

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

V1/1962 
Seite 169 
Nr. 43 
27. 
Laboratorium für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau an der Ingenieurschule für 
Bauwesen in Siegen, 
Siegen, Dr.-Ernst-Straße 19 
Laboratorium für Bodenmechanik, Erd- und Grundbau der Staatlichen Ingenieur- 
schule für Bauwesen in Wuppertal, 
Wuppertal-Barmen, Pauluskirchstraße 7 
28. 
Rheinland-Pfalz: 
Srundbaulaboratorium Dr.-Ing. Paul Lehmann, 
Trier, Hohenzollernstraße 34 
Schleswig-Holstein: 
Geologisches Landesamt Schleswig-Holstein, 
Kiel-Wik, Mecklenburger Straße 22-24 
29, 
30. 
Anlage 7 
(zu DIN 1053) 
1. In einem Teil der Auflage sind Druckfehler enthalten. 
Abschnitt 8.113 muß lauten: 
„Bei Wänden mit Dicken < 24 cm entsprechend Abschnitt 2.12 sind die zu- 
lässigen Druckspannungen der Tafel 6 Zeile 2 zugrunde zu legen.“ 
Die Fußnote zu Tafel 5 muß lauten: 
„Für Wände mit Dicken < 24 cm gilt Tafel 6 Zeile 2 (siehe Abschn. 8.113)“. 
Bei der Prüfung und Überwachung von gemauerten Gebäuden mit 6 und mehr 
Vollgeschossen sind die folgenden Richtlinien zu beachten: 
Richtlinien 
für die Prüfung und Überwachung von gemauerten Gebäuden 
mit 6 und mehr Vollgeschossen 
Ausgabe Juni 1954 
Die Bauvorlagen sind besonders sorgfältig daraufhin zu prüfen, ob die in 
DIN 1053 Abschnitt 2 geforderte räumliche Aussteifung des Gebäudes vor- 
handen ist. 
L.1 Bei Gebäuden mit mehr als 6 Vollgeschossen ist stets der rechnerische 
Nachweis der Windkräfte zu verlangen. 
Bei Gebäuden mit 6 Vollgeschossen kann ein Nachweis ebenfalls erforder- 
lich sein, namentlich dann, wenn die Haustiefe klein und die ständige 
Last infolge Verwendung leichter Wände und Decken verhältnismäßig 
gering ist, oder wenn die Außenwände bei gleichlaufend zu ihnen ge- 
spannter oder allseitig aufliegender kreuzweise bewehrter Decke durch 
diese nicht oder verhältnismäßig gering belastet werden. 
Da nach DIN 1053, Abschnitt 2 Abs. 1 auch die Decken eine ausreichende 
Aussteifung gewährleisten müssen, sind Decken mit Scheibenwirkung, 
z. B. Massivdecken aus Ortbeton, mit ausreichender Querbewehrung oder 
kreuzweise bewehrte Decken zu fordern. In diesen Fällen sind stets Ver- 
ankerungen nach DIN 1058 Abschnitt 2.3 und Ringanker nach DIN 1053 
Abschnitt 2.4 anzuordnen. 
Die Beachtung der Bestimmungen über die Aussteifung belasteter Wände, 
namentlich das gleichzeitige Hochführen der aussteifenden Querwände 
nach DIN 1053 Abschnitt 2.2 ist besonders sorgfältig zu überwachen. Von 
den Erleichterungen der Abschnitte 2.211 und 2.212 soll kein Gebrauch 
gemacht werden. 
Bei der statischen Berechnung des Mauerwerks dürfen bei Fenstern und 
Türen die Anschläge nicht zum tragenden Querschnitt gerechnet werden. 
Unsachgemäße Aussparungen und Stemmarbeiten (DIN 1053 Abschn. 2.5) 
sind bei hohen Gebäuden eine besondere Gefahrenquelle. 
2.1 Sämtliche Pläne für die Versorgungsanlagen mit Eintragung aller Aus- 
sparungen und Schlitze müssen schon vor Erteilung der Baugenehmigung 
vorliegen und hinsichtlich ihres Einflusses auf die Standsicherheit geprüft 
sein. 
Bei der Anordnung von waagerechten oder schrägen Schlitzen ist der 
Spannungsnachweis für diese Stellen unter Berücksichtigung der Aus- 
mittigkeit zu führen. 
2 
3, 
Das Mauerwerk ist geschoßweise abzunehmen. Hierbei ist auf einwandfreien 
Verband und richtiges Einbinden der Querwände nach DIN 1053 Abschnitt 2.21 
zu achten.
	        
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