VI/1962
Seite 167
Nr. 43
Versuch festgestellten abzuändern. Das maßgebende Bruchmoment
Mg, z.B. beim Stahlbetonbalken, mit überreichlicher Druckzone,
Jer durch Überschreiten der Streckgrenze 95 des Stahls zerstört
wird, ist
„me
MA MS = (maßgebende Sicherheitszahl 2,0)
R BO s .
jeim Stahlbetonbalken mit versagender Druckzone
W
MM LER (maßgebende Sicherheitszahl 3,0).
B B ww’
B--28
8.212
Ist für den Bruch nur einer der beiden Baustoffe maßgebend, dies
aber nicht ohne weiteres zu übersehen, so ist der ungünstigere
Wert nach 8.211 anzunehmen.
Sind für den Bruch beide Baustoffe maßgebend (z.B. Stahlbeton-
äruckstab), so sind die Festigkeitsverhältnisse beider Baustoffe
zur Bestimmung der maßgebenden Bruchlast Po einzuführen.
8.213
FW: ®
, b B28 e8 $
EBD PL a A
B BORUW. LP
b B28 ee 48
(maßgebende Sicherheitszahl 3,0).
Darin bedeuten:
MO das maßgebende Bruchmoment
Po die maßgebende Bruchlast
MM. das Bruchmoment beim Versuch
° die Bruchlast beim Versuch
der zu gewährleistende Mindestwert der Streckgrenze des
verwendeten Stahles, z.B. nach DIN 1045
die zu ermittelnde Streckgrenze des beim Versuch ver-
wendeten Stahls
die zu gewährleistende Würfeldruckfestigkeit des Betons
nach DIN 1045 .
WW’ die beim Versuch vorhandene Würfeldruckfestigkeit des
B28 Betons (vgl. Abschnitt 4)
5 den Betonquerschnitt
FR den Querschnitt der Längsbewehrung.
e
Die übrigen Schnittkräfte sind — soweit erforderlich — in ähnlicher
Weise zu ermitteln.
Sicherheitszahl bei Versuchsstücken aus unbewehrtem Beton
Die Sicherheitszahl für Versuchsstücke aus Beton ist mit 4,0 anzusetzen.
Das maßgebende Bruchmoment ist gemäß Absatz 8.211 zu ermitteln.
Sicherheitszahl bei Versuchsstücken aus Holz
Die Sicherheitszahl für Versuchsstücke aus Holz ist mit 3,0 anzusetzen,
wenn die in Absatz 4 geforderten Bedingungen erfüllt sind.
Sicherheitszahl von Versuchsstücken aus Stahl
Die Sicherheitszahl für Versuchsstücke aus Stahl ist mit 2,0 anzusetzen.
Das maßgebende Bruchmoment ist gemäß Absatz 8.211 zu ermitteln,
Bei der Ermittlung der Tragfähigkeit beim Knicken ist als Sicherheits-
zahl 3,0 einzusetzen.
8.22
8.23
8.24
Anlage 6
(zu DIN 1054)
Institute für Baugrundfragen
Baden-Württemberg:
Institut für Bodenmechanik und Grundbau, Technische Hochschule Karlsruhe,
Karlsruhe, Kaiserstraße 12
Bundesanstalt für Wasserbau, Abt. Erd- und Grundbau,
Karlsruhe, Hertzstraße 16, Bau 46
Geologisches Landesamt in Baden-Württemberg,
Zweigstelle Stuttgart,
Stuttgart, Schützenstraße 4
»