V1/1962
Seite 114
Nr. 37
Anlage
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
{Baunutzungsverordnung)
Vom 26. Juni 1962
Inhaltsübersicht
ERSTER ABSCHNITT
Art der baulichen Nutzung
Gliederung in Bauflächen und Baugebiete ..........
Kleinsiedlungsgebiete‘ ...........-
Reine Wohngebiete ...........0.0-
Allgemeine Wohngebiete ........0.00.00000000000 000
Dorfgebiete ver nr r n ler ARE TEAK
Mischgebiete ....... Hosen
Kerngebiete. ......“ Eee ane nen
Gewerbegebiete .........- Bananen
[ndustriegebiete ...............ı
Wochenendhausgebiete ... - NEE abe
Sondergebiete .......- SED EA Ch
Stellplätze und Garagen für Kraftfahrzeuge ........
Räume für freie Berufe ..........--- SE
Nebenanlagen ER Ta BER WEEK
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit
baulicher und sonstiger Anlagen ..
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(
27
1°
4
15
ZWEITER ABSCHNITT
Maß der baulichen Nutzung
Allgemeine Vorschriften ........0.000r 000000004 16
Zulässiges Maß der baulichen Nutzung .... .,-.... 17
Auf Grund des $8 2 Abs. 10 Nr. 1 bis 4 des Bundes-
baugesetzes vom 23. Juni 1960 (Bundesgesetzbl. I
5. 341) wird mit Zustimmung des Bundesrates ver-
ordnet:
ERSTER ABSCHNITT
Art der baulichen Nutzung
8 1
Gliederung in Bauflächen und Baugebiete
(1) Im Flächennutzungsplan sind, soweit es er-
[orderlich ist, die für die Bebauung vorgesehenen
Flächen ($ 5 Abs. 2 Nr. 1 Bundesbaugesetz) nach der
allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bau-
]lächen) darzustellen als
1. Wohnbauflächen (W)
2. gemischte Bauflächen (M)
3. gewerbliche Bauflächen (G)
4. Sonderbauflächen (SS:
(2) Soweit es erforderlich ist, sind die Bauflächen
nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung
in Baugebiete ($ 5 Abs. 2 Nr. 1 Bundesbaugesetz) zu
gliedern, und zwar:
Vollgeschosse ......... Pen
Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche ...........
Geschoßflächenzahl, Geschoßfläche ..........0...0000
Baumassenzahl, Baumasse ...
8
18
19
20
DRITTER ABSCHNITT
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
Bauweis@ re rt 040
Überbaubare Grundstücksfläche ‚,.
22
7
VIERTER ABSCHNITT
\nwendung der Verordnung in den Fällen der $8 33,
34 Bundesbaugesetz .... .
DA
FUNFTER ABSCHNITT
UÜbergangs- und Schlußvorschriften
Fortführung eingeleiteter Verfahren ‚..............
Berlin-Klausel 2.1.0000 rhe nn zer AN ANNE
[nkrafttreten ..
25
26
7”
1. die Wohnbauflächen in
a) Kleinsiedlungsgebiete
b) reine Wohngebiete
c) allgemeine Wohngebiete
2, die gemischten Bauflächen in
a) Dorfgebiete
b) Mischgebiete
c) Kerngebiete
3. die gewerblichen Bauflächen in
a) Gewerbegebiete (GE)
b) Industriegebiete (GI)
4, die Sonderbauflächen in
a) Wochenendhausgebiete (SW)
b) Sondergebiete (SO).
(3) Im Bebauungsplan sind, soweit es erforderlich
ist, die in Absatz 2. bezeichneten Baugebiete festzu-
setzen. Durch die Festsetzung werden die Vorschrif-
ten der $$ 2 bis 10 und 12 bis 14 Bestandteil des
Bebauungsplanes, soweit nicht auf Grund der Ab-
sätze 4 und 5 etwas anderes bestimmt wird.
(4) Im Bebauungsplan kann festgesetzt werden,
daß Ausnahmen, die in den einzelnen Baugebieten