Ausgegeben am 26. 9. 196
Dienstblatt de $ Sbn afse von Berlin
Teil VI "Baur und Wohnungswesen
Senatsbiblotker
V1/1961
Seite 163
Nr. 39—40
Inhalt:
Nr. 39
Nr. 40
Nr. 41
Dienst- und Werkdienstwohnungen; hier: Meldung von Dienst- und Werkdienstwohnungen zur
Neufestsetzung der (Werk-)Dienstwohnungsvergütungen Fe
Karte von Berlin Verwaltungsbezirk Tiergarten 1 : 5000
1. Neue Lohnabkommen für
a) Linoleumleger‘. 3 „u... Seite 164
b) Parkettleger und Bohner ‚1... NE .......... Seite 164
c) Töpfer und Ofensetzer .... SE ld Seite165
d) Gebäudereiniger ee rl MA En an: A ati HE Seite 166
2. Neuer Gehaltstarif für Poliere und Schachtmeister im Berliner Baugewerbe ............... Seite 166
Bestimmungen über die Gewährung von Aufwendungszuschüssen ............ SE Seite 166
Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Sammelschachtanlagen .......... . Seite 169
= ET NY
Richtlinien für den Austausch zwischen billigeren Wohnungen des Wohnungsbestandes und "neu
errichteten Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues.(Umsetzaktion) ...... Seite 172
Nr. 42
Nr. 43
Nr. 44
= BauWohn V E 12 — 6533/40 r
[ Vi-39 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4507 — |_13.7-1961 ı
An die Mitglieder des Senats BBR
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
von Berlin D N 1/ u
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin r,
die Bezirksämter
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung
nachrichtlich
an die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
3.
Die nach Nr. 2 vergleichbaren (Werk-)Dienstwoh-
hNungsvergütungen sind infolgedessen in entsprechen-
dem Umfange zu erhöhen.
4.
Ich bitte daher die hausverwaltenden Behörden und
Dienststellen, mir — V E — folgende Dienst- und Werk-
dienstwohnungen zur Neufestsetzung der . (Werk-)
Dienstwohnungsvergütungen schriftlich zu melden:
a) Wohnungen, die teilweise zu anderen als Wohn-
zwecken benutzt werden (z.B. Arztpraxis).
Wohnungen, .von denen einzelne Räume unterver-
mietet sind. Verwandte gelten nur dann als Unter-
mieter, wenn die aufgenommene Person einen ge-
trennten Haushalt führt und der Wohnungsinhaber
von der Benutzung des untervermieteten Raumes
völlig ausgeschlossen ist.
Veränderungen zu a) und 5) sind künftig laufend
zu melden.
Wohnungen, die nach dem 31. Dezember 1949 be-
zugsfertig geworden sind und deren Bezugsfertig-
keit mindestens 10 Jahre zurückliegt.
Es sind auch künftig DEF alle neu erstellten
Wohnungen bei Ablauf der 10jährigen Grundsteuer-
befreiungsfrist zu melden.
In Vertretung
Schneevoigt
Dienst- und Werkdienstwohnungen;
hier: Meldung von Dienst-
und Werkdienstwohnungen
zur Neufestsetzung
der (Werk-)Dienstwohnungsvergütungen
Im Anschluß an die Rundverfügung vom 23. Dezember 1959
(Dbl 1/1960 Nr.13 und VI/1960 Nr. 10) weise ich auf fol-
gendes hin:
Nach Nr. 7 der Dienst- und Werkdienstwohnungs-Vor-
schriften sind die örtlichen Mietwerte für (Werk-)
Dienstwohnungen durch Vergleich mit den Mieten zu
ermitteln, welche für Wohnungen gezahlt werden, die
nach ihrer Lage und Art und nach anderen, den Miet-
wert beeinflussenden besonderen Umständen vergleich-
bar sind.
(1) Durch die 88 15 Abs. 1 und 16 der am 1. April
1961 in Kraft getretenten Altbaumietenverordnung Ber-
lin vom 21. März 1961 (BGBII 8.230 / GVBl] S. 345)
und 8 4 der Neubaumietenverordnung vom 17. Oktober
1957 (BGBl I S. 1736 / GVBl S. 1738) sind für ver-
gleichbare Wohnungen
a) die ganz oder teilweise zu anderen als Wohn-
zwecken genutzt werden und
bei Untervermietung oder Überlassung von Wohn-
raum zur selbständigen Benutzung an einen Dritten
in sonstiger Weise
Mietzuschläge zugelassen worden.
(2) Nach 8 30a Abs. 2 des Ersten Wohnüngsbau-
gesetzes vom 13..Dezember 1951 (BGBl I S. 83 / GVBl]
8.1165) in der durch Artikel V des Gesetzes über den
Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein
soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960
(BGBl I S.389 / GVBl S. 545) geänderten Fassung
erhöhen sich die Mieten vergleichbarer Wohnungen,
die nach dem 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewor-
den sind, nach Ablauf der 10jährigen Befreiungsfrist
von der Grundsteuer — 8 7 des Ersten Wohnungsbau-
gesetzes —.
BauWohn V C 91 - 6526/00/02 [19.8.1961]
VI-40_ | Fernruf: 870591 - (95) 55 77- | 19-8. 1961
An die Mitglieder des Senats ABI S. 1042
die. Bezirksämter
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften
nachrichtlich
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
den Rechnungshof von Berlin
. Karte. von Berlin
Verwaltungsbezirk Tiergarten
1.: 5000
Für den Bezirk Tiergarten habe ich eine Übersichtskarte
im Maßstab 1 : 5000 herausgegeben.
Diese Karte kostet 6,— DM. . ;
Sie ist bei mir — V —-, Berlin W 15, Lietzenburger Straße 29,
sowie über den Buchhandel erhältlich,
Im Auftrage
Hübner