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Volume 26. September 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Ausgegeben am 26. 9. 196 
Dienstblatt de $ Sbn afse von Berlin 
Teil VI "Baur und Wohnungswesen 
Senatsbiblotker 
V1/1961 
Seite 163 
Nr. 39—40 
Inhalt: 
Nr. 39 
Nr. 40 
Nr. 41 
Dienst- und Werkdienstwohnungen; hier: Meldung von Dienst- und Werkdienstwohnungen zur 
Neufestsetzung der (Werk-)Dienstwohnungsvergütungen Fe 
Karte von Berlin Verwaltungsbezirk Tiergarten 1 : 5000 
1. Neue Lohnabkommen für 
a) Linoleumleger‘. 3 „u... Seite 164 
b) Parkettleger und Bohner ‚1... NE .......... Seite 164 
c) Töpfer und Ofensetzer .... SE ld Seite165 
d) Gebäudereiniger ee rl MA En an: A ati HE Seite 166 
2. Neuer Gehaltstarif für Poliere und Schachtmeister im Berliner Baugewerbe ............... Seite 166 
Bestimmungen über die Gewährung von Aufwendungszuschüssen ............ SE Seite 166 
Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Sammelschachtanlagen .......... . Seite 169 
= ET NY 
Richtlinien für den Austausch zwischen billigeren Wohnungen des Wohnungsbestandes und "neu 
errichteten Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues.(Umsetzaktion) ...... Seite 172 
Nr. 42 
Nr. 43 
Nr. 44 
= BauWohn V E 12 — 6533/40 r 
[ Vi-39 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4507 — |_13.7-1961 ı 
An die Mitglieder des Senats BBR 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
von Berlin D N 1/ u 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin r, 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
3. 
Die nach Nr. 2 vergleichbaren (Werk-)Dienstwoh- 
hNungsvergütungen sind infolgedessen in entsprechen- 
dem Umfange zu erhöhen. 
4. 
Ich bitte daher die hausverwaltenden Behörden und 
Dienststellen, mir — V E — folgende Dienst- und Werk- 
dienstwohnungen zur Neufestsetzung der . (Werk-) 
Dienstwohnungsvergütungen schriftlich zu melden: 
a) Wohnungen, die teilweise zu anderen als Wohn- 
zwecken benutzt werden (z.B. Arztpraxis). 
Wohnungen, .von denen einzelne Räume unterver- 
mietet sind. Verwandte gelten nur dann als Unter- 
mieter, wenn die aufgenommene Person einen ge- 
trennten Haushalt führt und der Wohnungsinhaber 
von der Benutzung des untervermieteten Raumes 
völlig ausgeschlossen ist. 
Veränderungen zu a) und 5) sind künftig laufend 
zu melden. 
Wohnungen, die nach dem 31. Dezember 1949 be- 
zugsfertig geworden sind und deren Bezugsfertig- 
keit mindestens 10 Jahre zurückliegt. 
Es sind auch künftig DEF alle neu erstellten 
Wohnungen bei Ablauf der 10jährigen Grundsteuer- 
befreiungsfrist zu melden. 
In Vertretung 
Schneevoigt 
Dienst- und Werkdienstwohnungen; 
hier: Meldung von Dienst- 
und Werkdienstwohnungen 
zur Neufestsetzung 
der (Werk-)Dienstwohnungsvergütungen 
Im Anschluß an die Rundverfügung vom 23. Dezember 1959 
(Dbl 1/1960 Nr.13 und VI/1960 Nr. 10) weise ich auf fol- 
gendes hin: 
Nach Nr. 7 der Dienst- und Werkdienstwohnungs-Vor- 
schriften sind die örtlichen Mietwerte für (Werk-) 
Dienstwohnungen durch Vergleich mit den Mieten zu 
ermitteln, welche für Wohnungen gezahlt werden, die 
nach ihrer Lage und Art und nach anderen, den Miet- 
wert beeinflussenden besonderen Umständen vergleich- 
bar sind. 
(1) Durch die 88 15 Abs. 1 und 16 der am 1. April 
1961 in Kraft getretenten Altbaumietenverordnung Ber- 
lin vom 21. März 1961 (BGBII 8.230 / GVBl] S. 345) 
und 8 4 der Neubaumietenverordnung vom 17. Oktober 
1957 (BGBl I S. 1736 / GVBl S. 1738) sind für ver- 
gleichbare Wohnungen 
a) die ganz oder teilweise zu anderen als Wohn- 
zwecken genutzt werden und 
bei Untervermietung oder Überlassung von Wohn- 
raum zur selbständigen Benutzung an einen Dritten 
in sonstiger Weise 
Mietzuschläge zugelassen worden. 
(2) Nach 8 30a Abs. 2 des Ersten Wohnüngsbau- 
gesetzes vom 13..Dezember 1951 (BGBl I S. 83 / GVBl] 
8.1165) in der durch Artikel V des Gesetzes über den 
Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein 
soziales Miet- und Wohnrecht vom 23. Juni 1960 
(BGBl I S.389 / GVBl S. 545) geänderten Fassung 
erhöhen sich die Mieten vergleichbarer Wohnungen, 
die nach dem 31. Dezember 1949 bezugsfertig gewor- 
den sind, nach Ablauf der 10jährigen Befreiungsfrist 
von der Grundsteuer — 8 7 des Ersten Wohnungsbau- 
gesetzes —. 
BauWohn V C 91 - 6526/00/02 [19.8.1961] 
VI-40_ | Fernruf: 870591 - (95) 55 77- | 19-8. 1961 
An die Mitglieder des Senats ABI S. 1042 
die. Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
den Rechnungshof von Berlin 
. Karte. von Berlin 
Verwaltungsbezirk Tiergarten 
1.: 5000 
Für den Bezirk Tiergarten habe ich eine Übersichtskarte 
im Maßstab 1 : 5000 herausgegeben. 
Diese Karte kostet 6,— DM. . ; 
Sie ist bei mir — V —-, Berlin W 15, Lietzenburger Straße 29, 
sowie über den Buchhandel erhältlich, 
Im Auftrage 
Hübner
	        
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