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Volume 12. September 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

VI/1961 
Seite 150 
Nr. 38 
Tarif- gebührenpflichtigen Erläuterungen 
Bezeichnung der “ — — — — >" A mtshandlungen 
stelle 62€ BOT gebührenfreien m6SAR 5 zu Spalte 2 
Gebühren 
DM 
le 
° 
6531 
5541 
6571 
7) 
von Feuerstätten für Sammelheizungen, Warm- 
wasserbereitungen, Lüftungs-, Luftheizungs- 
und Klimaanlagen in bestehenden baulichen An- 
lagen. 
1. bis 20000 kcal/h 
2. bis 50000 kcal/h 
3. bis 100000 kcal/h 
4. bis 200000 kcal/h 
5. Über 200 000 kecal/h 
Genehmigung und Beaufsichtigung einschl. Ab- 
aahme bei Herstellung oder Veränderung von 
Schächten oder Gerüsten für Personen- und Lasten- 
aufzüge in den bestehenden baulichen Anlagen je 
Schacht oder Gerüst 
Genehmigung und Beaufsichtigung einschl. Ab- 
nahme bei baulichen Anlagen mit schwer bestimm- 
barem Rauminhalt 
a) für reine Stahlbauten je Tonne 
b) für Holzbauten und Stahlbeton- 
bauten, z.B. Bunker, Silos und 
Ähnliche Bauten, je Meter Länge 
oder Höhe jeweils nach der größe- 
ren Ausdehnung 
für Türme, Masten und freiste- 
hende gemauerte oder aus Beton 
hergestellte Schornsteine je 1-m 
Höhe 
1) 
für freistehende oder abgespannte 
eiserne Schornsteine über 3 m neben einer 
Höhe Gebühr von 
für Stützmauern und freistehende | 6,00 DM 
Wände sowie Brücken je1 m Länge 
a) 
Prüfung von statischen Berechnungen baulicher 
Anlagen, die ohne Inanspruchnahme der Prüfstelle 
für Baustatik oder. eines Prüfingenieurs geprüft 
werden, je 100 cbhm 
Bei der Gebührenerhebung wird der Raum berech- 
net, der von den Bauteilen umschlossen wird, die 
für die Belastung des nachgewiesenen Bauteiles 
herangezogen worden sind. Die Gebühr wird neben 
üen Gebühren der Tarifstellen 6401 bis 6405 und 
6461, 6471, 6481, 6491, 6501, 6511, 6521, 6531 und 
6541 erhoben. 
$ 1 Nr. 2 BO 
31 Nr.2 BO 
6,00 
10,00 
15,00 
20,00 
30,00 
5,00—30,00 
x 
‚JO 
Ay 
“99 
1,00 
2,00 
1,00 
2,00 
A 
Gesundheitstechnische Anlagen, Feuerlöschanlagen, Tankanlagen, elektrische Anlagen 
9601 Genehmigung und Beaufsichtigung einschl. Ab- 
nahme von Wasserversorgungsanlagen 
a) bei Herstellung einer Wasserversorgungsanlage 
1.-bis 50 mm Nennweite 
2. über 50 mm } des Anschlusses 
bei Herstellung einer eigenen Wasserversor- 
gungsanlage 
1. bis 5 cbm täglich 
2. bis 100 cbm täglich Fördermenge 
3. über 100 cbm täglich | 
bei Herstellung einer Druckerhöhungsanlage 
für jede Druckerhöhungsanlage 
$1Nr.2 BO und 8 1 Nr. 2 
der Polizeiverordnung über 
die Wasserversorgung und 
Entwässerung der Grund- 
stücke vom 21. September 
1931 (Amtsblatt S. 510) 
5,00 
10,00 
5,00 
20,00 
50,00 
10,00
	        
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