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Volume 6. September 1961

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

VI/1961 
Seite 132 L 
Nr. 36 
Anlage 7 
Muster 
‚Anordnung gegen den Mieter, einen Teil der Miete an die Bezirkskasse abzuführen — gleichzeitig mit der Verfügung 
nach Anlage 6 zu erlassen) 
Behördenbezeichnung 
Geschäftszeichen: .......... 
Zustellungsurkunde! 
Empfangsbekenntnis 
An die 
Mieter (Bl. ..................... d. Akten), von denen ein Teil der Miete. in Anspruch genommen wird 
Herrn / Frau U 
Betr.: Ausführung von Instandsetzungsarbeiten im Hause 
Berlin-............ 
Str. /PL: Nr... 
ihr Vermieter hat es unterlassen, unserer Anordnung VOM eek rege EEE BEEHE ST ED tr BE rt 
bestimmte Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen, nachzukommen. Wir werden die Arbeiten nunmehr- selbst 
ausführen lassen und haben heute eine entsprechende Festsetzungsverfügung gegen ihn erlassen. 
Zur Deckung der Kosten nehmen wir einen Teil der Miete in. Anspruch und ordnen gemäß 8 31 Abs.1 des Gesetzes 
über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) in der Fassung des Artikels IX 
Nr.1 Buchst.1 Nr. 16 des Gesetzes über den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und 
Wohnrecht vom 23. Juni 1960 (BGBl I S. 389 / GVBl S. 546) und der Verordnung zur Durchführung des $ 31 des Ersten 
Bundesmietengesetzes vom 18. Mai 1961 (GVBl S. 665) an, daß Sie bis zum Widerruf von Ihrer Miete den Betrag von 
monatlich rue ..DM nicht an den Vermieter, sondern jeweils an uns zahlen. 
Der Betrag ist am Fälligkeitstage der Miete entweder in bar unter Vorlage dieses Schreibens bei unserer Bezirkskasse 
in. Berlin-......... are A EEE ek ee I ENT ehe. ZU -ENtFichten: Oder auf 
ee. UNter Angabe des obigen Aktenzeichens zu überweisen. 
Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Miete erlischt in Höhe der an uns gezahlten Beträge. 
Die Zahlung ist auch dann an uns zu leisten, wenn die Miete abgetreten, verpfändet, gepfändet oder beschlagnahmt sein 
sollte oder wird. 
Mit der Zahlung an uns ist erst zu beginnen, wenn die gegen den Vermieter erlassene Festsetzungsverfügung vom 
heutigen Tage unanfechtbar geworden ist. Wir werden Ihnen dies noch mitteilen. 
Falls Sie dieser Anordnung nicht Folge leisten, müßten wir den Betrag nach den Vorschriften des Verwaltungs-Voll- 
streckungsgesetzes zwangsweise einziehen. 
Gegen diese Anordnung ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats von der Zustellung dieser Ver- 
fügung an schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt ‚eu seems SL VON Berlin; 
Abteilung Bau- und Wohnungswesen — Wohnungsamt —, Berliner EEE EEE EaRREELEENN UkHEEERERERRERERRRE EEE 
ee SE /PLCNT ZU erheben... Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit 
des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs der Widerspruchsschrift Dei nennen EEE EEE 
Im Interesse der beschleunigten Durchführung des Widerspruchsverfahrens soll dem Widerspruch eine Abschrift bei- 
gefügt werden. 
[m Auftrage 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - Org. Ref. 2 -, Berlin-Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 2. Fernruf: 87 0591 - (95) 4461 - 
Reservelager: Senatsverw. für Bau- u. Wohnungswesen, Berlin-Wilmersdorf, Württembergische Straße 6-10. Fernruf: 87 05 91 - (95) 47 01 - 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Berlin SO 36, Kohlfurter Straße 41-43
	        
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