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Volume Nr. 9, 1. Dezember 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

80 Dienstblatt des Senats von Berlin: Teil I Nr.9 1. Dezember 1989 
11. Die Anlage 3 (zu $8 Abs. 6 BhV) wird wie folgt geän- zahntechnische Leistungen nach den bisher geltenden Vor- 
Eder: schriften beihilfefähig. Entsprechendes gilt für Aufwendun- 
11'1.-Vor Oberstaufen ist einzufügen gen für psychotherapeutische Behandlungen nach den Num- 
DAT , n A mern 3.4 Satz 3, 4.1 und 4.4 der bis zum 31. Dezember 1989 
„Nümbrecht. 5223 Nümbrecht G Heilklimatischer Kur- 
ort“ ; geltenden Fassung der Anlage 1 zu $ 6 Abs. 1 Nr. 1. 
a N TEE 2. Bei Personen, die freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen 
11.2 Vor Porta Westfalica Ist einzufügen Krankenversicherung sind und deren Beitrag sich nach der 
„Plön 2320 Plön G Heilbad“. Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes ($ 248 Abs. 2 Fünftes 
11.3 Bei „Wimpfen“ erhält die Spalte 3 folgende Fassung Buch Sozialgesetzbuch) bemißt, ist $ 14 Abs. 4 Satz 2 der 
„Wimpfen am Berg (mit Erbach, Fleckinger Mühle und Beihilfevorschriften nicht anzuwenden, wenn gegenüber der 
Höhenhöfe)“ Beihilfefestsetzungsstelle nachgewiesen wird, daß ein beihil- 
. | fekonformer Versicherungsschutz nur zu einem Beitrag er- 
11.4 Bei „Titisee-Neustadt“ ist in Spalte 3 der Ortsteil „Neu- langt werden kann, der den vollen Beitrag in der gesetzlichen 
stadt“ und in Spalte 4 die Artbezeichnung „Kneippkurort“ Krankenversicherung übersteigen würde. 
zu streichen. 3 Der Bundesminister des Innern gibt bekannt, ab wann die 
11.5 Die Artbezeichnung in Spalte 4 ist zu ergänzen bei ENDEN VOTE ZUDEUN EN eine ECEn SM TOD 
— „Manderscheidt“ „Kneippkurort“, stimmten Arzneimitteln und Hılfsmitteln nac 6 s. 1 
WE . WE « Nr..2 Satz 2 oder $ 6 Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 der Beihilfe- 
— „Münster/Stein“ um „Heilklimatischer Kurort“, } . 
n ; E vorschriften gegeben sind. 
— „Schömberg“ um „Kneippkurort“. 
| Artikel 3 
. Artikel 2 . Inkrafttreten 
Übergangs- und Schlußvorschriften 1. Artikel 1 und 2 treten am 1. Januar 1990 in Kraft. 
L. Bei einer zahnärztlichen Behandlung, die vor dem 1. Ja- 2. Abweichend hiervon tritt Artikel 1 Nr. 2:4 Satz 3 am 1. Ja- 
nuar 1990 begonnen worden ist, sind die Aufwendungen für nuar 1991 in Kraft. 
Eigenunfallversicherung Berlin Unfallverhütungsvorschrift 
(Ausführunasbehörde für gesetzliche Unfallversicherung) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 
T Ausgabe, Dezember 1988 
An die Senatsverwaltungen Bestell-Nr. 2.10 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses Merkblatt 
den Präsidenten des Rechnungshofs eR x N s x 
den Berliner Datenschutzbeauftragten TE N OS NS elektrischer Betriebsmittel 
die Bezirksämter USgADE AP 
die Sonderbehörden Bestell-Nr. 22.1 
die nichtrechtsfähigen Anstalten Merkblatt 
die Eigenbetriebe klei 
die Eigengesellschaften Yan eidung. 
. x z . Ausgabe April 1989 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, B I-Nr. 25.1 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist estell-Nr. 25. 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen Handbuch 
des öffentlichen Rechts für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haus- 
den Hauptpersonalrat technik 
. . Ausgabe 1989 
n Rundschreiben Bestell-Nr. 50.0.2 
über Unfallverhütungsbestimmungen 
Broschüre 
Vom 18. Oktober 1989 Umgang mit gesundheitsgefährlichen Arbeitsstoffen 
EUV A - DOK 611.2 Ausgabe 1989 
Tel.: 2123 - 33 20 oder 21 23 - 1, intern 9 82 - 33 20 Bestell-Nr. 30.0.6 
Broschüre 
Die Eigenunfallversicherung Berlin hat den Unternehmen, für Brennbare Flüssigkeiten 
die Berlin Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist, die Ausgabe 1989 
Bestimmungen über die Unfallverhütung zur Verfügung zu Bestell-Nr. 57.1.2 
stellen ($ 24 Abs. 3 der Verordnung über die Durchführung der $ 
Unfallversicherung, die Jahresarbeitsverdienstgrenze und. die Grundsätze En 5. . 
Gewährung von Mehrleistungen in. der Fassung vom für die Prüfung von Einrichtungen in Bühnen und Studios 
13. Februar 1973, GVBl. S. 432, zuletzt geändert durch die Ver- Ausgabe April 1989 
ordnung vom 17. Juli 1985, GVBl. S. 1743). Bestell-Nr. 66.15 
Druckstücke dieser Bestimmungen (Unfallverhütungsvor- vorliegen und Ihnen zur Verfügung stehen. Alle früheren Aus- 
schriften, Sicherheitsregeln, Merkblätter usw.) und eine Liste gaben der vorstehend aufgeführten Bestimmungen über die 
aller solcher hier verfügbaren Druckstücke übersendet Ihnen Unfallverhütung sind überholt und dürfen nicht mehr ange- 
die Eigenunfallversicherung Berlin ‚auf schriftliche Anforde- wandt werden. 
rung zumeist kostenlos. Bestellungen richten Sie bitte schriftlich an die Eigenunfallver- 
Es wird mitgeteilt, daß nun auch. Druckstücke sicherung Berlin - Referat A -, Bundesallee 199, 1000 Berlin 31.
	        
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