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Volume Nr. 8, 25. Oktober 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin EA B F RR ; { N 
Teil I — Inneres, Finanzen, | 
; ; ss] 
Justiz, Wirtschaft 
Nr. 8 Berlin, den 25. Oktober 1989 
INHALT 
Seite heite 
Rundschreiben über den Heizkostenbeitrag für Ausführungsvorschriften zur Verordnung über die 
Dienstwohnungen .........- vE 69 Beamten in Laufbahnen besonderer. Fachrichtun- 
N gen (FachLVO) für die Laufbahnen des Dien- 
Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zur Anderung der stes in der Datenverarbeitung und des Fach- 
Richtlinien über Arbeitszeit und Urlaub der verwaltungsdienstes/Fachrichtung Daten- 
Vorklassenleiter(innen) ........ 2. : verarbeitung (AV FachLVO-DV) ............. 7) 
Senatsverwaltung für Inneres Senatsverwaltung für Inneres 
An die Mitglieder des Senats An die Bezirksämter 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses nachrichtlich 
den Präsidenten des Rechnungshofs die S 1 für Schul febi 
den Berliner Datenschutzbeauftragten An DON tung für Schule, Berhisbildung 
die Bezirksämter . und Sport fü = 
die‘ Sonderbehörden die Senatsverwaltung ür Frauen, Jugend und Familie 
die .nichtrechtsfähigen Anstalten den Präsidenten des Rechnungshofs 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts Verwaltungsvorschrift Nr. 1 
nachrichtlich zur Anderung der Richtlinien über Arbeitszeit 
an die Eigengesellschaften und Urlaub der Vorklassenleiter(innen) 
den Hauptpersonalrat 
Rundschreiben Vom 21. August 1989 
über den Heizkostenbeitrag für Dienstwohnungen 
Inn II B 4 
Vom 13. Oktober 1989 a 
Tel.: 867-4135 oder. 8 67 - 1, intern 95 - 41.35 
Inn II A 23 
Tel.: 8 67 - 40 68 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 68 N 
Gemäß 8 26 Abs.2 Satz 3 DWV vom 17. September 1973 Die durch den 60. Änderungstarifvertrag zum BAT vereinbarte 
(DBl. 1/1973 Nr. 54), zuletzt geändert durch Verwaltungsvor- Kürzung der Arbeitszeit gemäß $ 15 Abs. 1 BAT von 40 Stunden 
schriften vom 9. April 1985. (DBl. I S. 102), setzen wir die zur auf 39 Stunden mit Wirkung vom 1. April 1989 und auf 38 !/, 
endgültigen Berechnung des Entgelts für den Abrechnungszeit- Stunden mit Wirkung vom 1. April 1990 wird bei den Vorklas- 
raum vom 1. Juli 1988 bis 30. Juni 1989 maßgebenden Beträge Senleitern/-leiterinnen wie folgt realisiert: 
wie Folet Fest: Für die Zeit vom 1. April bis 31. Juli 1989 vermindert sich die 
. . N Zeit der Vor-/Nachbereitung um eine Stunde wöchentlich. 
Energieträger DM je m? Wohnfläche 
der beheizbaren Räume vom 1. August 1989 an vermindert sich die von dem/der einzel- 
Heizöl nen Vorklassenleiter(in) zu erbringende Betreuungszeit an den 
70 z 7.62 Tagen Montag bis Freitag um jeweils 10 Minuten (= 50 Minu- 
Abwärme (8 26 Abs. 1 Satz 2 DWV) J ten pro Woche), die Vor- und Nachbereitung vermindert sich 
Gas 9.03 um 10 Minuten pro Woche. Die Öffnungszeiten der Vorklassen 
> und die mindestens zu leistenden Unterrichtsstunden bleiben 
Feste Brennstoffe ; unverändert. 
FernwWär® f 10:94 Vom 1. April 1990 indert sich die Zeit der Vor-/Nach 
Rei om 1. Apri an vermindert sich die Zeit der Vor-/Nach- 
Schweres Heizöl bereitung zusätzlich um eine halbe Stunde wöchentlich. 
69 
59 C
	        
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