68 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.7 31. August 1989
(2) Im Regelfall ist für jedes Grundstück nur eine Gehwegüber- Senatsverwaltung für Inneres
fahrt anzulegen. Im Gegensatz zum früheren Recht sind wei- nn “
tere Überfahrten, die wegen besonderer Umstände (z. B. bei ie Mitglieder des S
Tankstellen) erforderlich sind, keine Sondernutzungen:. An die Mitglieder des Senats
HS Na den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
@) Für die Zusage bzw. Ankündigung des Straßenbaulastträ- den Präsidenten des Rechnungshofs
gers, Gehwegüberfahrten herzustellen oder zu ändern, werden den Berliner Datenschutzbeauftragten
keine Verwaltungsgebühren erhoben. die Bezirksämter
(4) Der Anlieger hat die für die Durchführung der Arbeiten ggf. die nichtrechtsfähigen Anstalten
benötigten Unterlagen (z. B. Pläne) vorzulegen. Die Stellung- die Eigenbetriebe .
nahmen der von der Maßnahme betroffenen Leitungsverwal- die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
tungen sollen vom Straßenbaulastträger eingeholt werden. des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit
: X Ü hrichtlich
(5) Vor Beginn der Herstellung oder Änderung der Überfahrt NACHTICHLIC £ .
sind dem Anlieger die geschätzten Kosten mitzuteilen. an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
. 3 ; des öffentlichen Rechts
(6) Neben den reinen Baukosten sind vom Anlieger auch die den Hauptpersonalrat
Kosten zu erstatten, die dem Straßenbaulastträger von den
Leitungsverwaltungen für evtl. Anderungen ihrer Versorgungs- ;
leitungen oder für die vom Straßenbaulastträger in Auftrag ge- Rundschreiben über Beihilfevorschriften
gebene Versetzung von Lichtmasten in Rechnung gestellt wer- hier: Verzeichnis der Gutachter und Obergutachter
den. Die Erhebung von Bauverwaltungskosten des Straßenbau- für Psychotherapie
Jastträgers ist nicht zulässig. Kosten für Schutzmaßnahmen
oder Veränderungen an Anlagen der Deutschen Bundespost Vom 2. August 1989
werden von der Deutschen Bundespost direkt vom Anlieger
gefordert, eingezogen und diesem gegenüber in rechtlicher Im II A 13
Hinsicht vertreten. Tel.: 8 67 - 41 79 oder 8 67 - 1, intern 95 - 41 79
3 - Unterhaltung von Gehwegüberfahrten Die nachstehenden Rundschreiben des Bundesministers des
Diese Arbeiten gehören zu den Aufgaben des Trägers der Innern = D HI 5- 213 106-1/4 - geben wir im Hinblick auf 8 44
Straßenbaulast. Ein Kostenerstattungsanspruch gegenüber An- LBG mit der Bitte um Beachtung bekannt:
liescrnsentsicht dadurch nicht 1. Rundschreiben vom 22. Juni- 1989 - auszugsweise -:
4 - Beseitigung von Gehwegüberfahrten . Das Verzeichnis der Gutachter und Obergutachter für
(1) Die Beseitigung nicht mehr benötigter Gehwegüberfahrten Ent Srapeuiiasche Behandlungen bitten wir wie folgt zu
ist eine selbständige Maßnahme des Straßenbaulastträgers; ANGErn:
eines Antrages des Anliegers bedarf es nicht. Vor der Beseiti- Zu A:
gung einer Überfahrt ist der Anlieger jedoch zu hören. Die . n S
Kosten der Beseitigung sind ebenfalls öffentlich-rechtlich gel- Anschriftenänderungen:
tend zu machen. Für Kosten, die der Deutschen Bundespost —-
entstehen, gilt Nummer 2 Abs. 6 letzter Süz, —$. Prof. Dr. med. Heimuth Enke
(2) Werden im Zuge der Herstellung oder Anderung des Geh- c/o Richter, Reutlinger Straße 56
weges nicht mehr benötigte Gehwegüberfahrten beseitigt, ent- 7900 Ulm
stehen dem Anlieger dafür keine Kosten. Zu B:
E nn Gutachter für Verhaltenstherapie und andere psychothera-
III. Gehwegüberfahrten für vorübergehende Zwecke peutische Behandlungen sind die unter Buchstabe A Num-
(1) Derartige Überfahrten sind hauptsächlich Abdeckungen mer 3, 7, 8, 11, 18 und 22 des Verzeichnisses Genannten.
mit Bohlen und dergleichen zum Schutz des Gehweges für Bau- Wir bitten, ab sofort hiernach zu verfahren.
stellenverkehr. .
(2) Das Genehmigungsverfahren mit der Bestimmung von 2. Rundschreiben vom 18. Juli 1989:
Lage, Abmessung und Beschaffenheit stellt eine Amtshandlung Nach Versand unseres Rundschreibens vom 22. Juni 1989
dar, für die Verwaltungsgebühren zu erheben sind. Die Be- haben wir erfahren, daß Herr Dr. Appy, Stuttgart, verstor-
schaffenheit der Überfahrt ist zu überwachen. ben ist.
Wir bitten, diese Veränderung im Gutachterverzeichnis zu
IV. Schlußvorschriften vermerken.
Diese Ausführungsvorschriften treten am 1. August 1989 in Über die Benennung eines neuen Obergutachters werden
Kraft; sie treten mit Ablauf des 31. Juli 1999 außer Kraft. wir demnächst informieren.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres. - I B 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72 /.73 43, intern 95-68 72773 43
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I B 62 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 44 61, intern 95 - 44 61
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin: Kohlfurter Straße 41-43. 1000 Berlin 36