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Volume Nr. 7, 31. August 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

Senatsbibliotkek 
. Berlin Bi 
Dienstblatt des Senats von Berlin RB 3 RR | | N 
Teil | — Inneres, Finanzen, 
Justiz, Wirtschaft 
Nr. 7 Berlin, den 31. August 1989 
INHALT 
Ausführungsvorschriften zu 8 9 des Berliner Stra- 
Bengesetzes (AV Gehwegüberfahrten) ........ 67 
Rundschreiben über Beihilfevorschriften; hier: 
Verzeichnis der Gutachter und Obergutachter für 
Psychotherapie ....... we 
Senatsverwaltung für Arbeit, Verkehr und Betriebe _ _ X. Befestigte Gehwegüberfahrten 
1 - Herstellung und Änderung von Gehwegüberfahrten im Zu- 
An die Bezirksämter ABl. S. 1723 sammenhang mit Maßnahmen des Straßenbaulastträgers 
nachrichtlich (1) Bei der erstmaligen Herstellung der Gehwege werden auf 
an die Mitglieder des Senats Wunsch der Anlieger die Gehwegüberfahrten mit angelegt. 
den Präsidenten des Rechnungshofs Dem Anlieger entstehen dafür keine unmittelbaren Kosten; die 
die Eigenbetriebe Aufwendungen für die Anlegung dieser Überfahrten werden 
durch den Erschließungsbeitrag abgegolten. Weil jede Gehweg- 
überfahrt die Herstellungskosten für den Gehweg verteuert, 
Ausführungsvorschriften das Berliner Erschließungsbeitragsrecht jedoch keine Möglich- 
. keit bietet, die Erstattung der Mehrkosten für weitere oder auf- 
zu $ N U OCT E EEN eizes wendigere Überfahrten zu verlangen, ist dem Wunsch der An- 
(AV. Gehwegübe en lieger nach mehr als einer oder einer verstärkten oder breiteren 
. Überfahrt nur zu entsprechen, wenn diese Forderung berech- 
Vom 21. Juli 1989 tigt ist (z. B. bei Tankstellen). 
(2) Müssen infolge von Straßenbaumaßnahmen Gehwegüber- 
AVB MB 4 fahrten verändert werden, trägt der Straßenbaulastträger die 
Tel.: 867-3169 oder 867-1, intern 95-31 69 Kosten der Änderung. 
; 7 - (@) Werden im Zuge von Straßenbaumaßnahmen auf Wunsch 
Aufgründ des $18 Abs.3 des Berliner Straßengesetzes vom der Anlieger erstmalig Gehwegüberfahrten angelegt, hat der 
28. Februar 1985 (GVBl. S. 518), zuletzt geändert durch Gesetz Anlieger die anfallenden Mehrkosten zu erstatten. Der Anlie- 
vom 30. Juni 1988 (GVBl. S. 977), werden zur Ausführung die- ger ist vor Beginn der Arbeiten über die Höhe der Mehrkosten 
ses Gesetzes folgende Ausführungsvorschriften erlassen: zu informieren. 
I Allgemeines 2 - Herstellung und Änderung von Gehwegüberfahrten in sonsti- 
In Straßen, für die Berlin Träger der Baulast ist, ist bei der Her- gen Tallen 7 nn 
stellung, Anderung oder Beseitigung von Gehwegüberfahrten (1) Die Herstellung und Anderung der Überfahrten setzt grund- 
nach diesen Ausführungsvorschriften zu verfahren. Die erfor- sätzlich einen Antrag des Anliegers voraus. Wird kein Antrag 
derlichen bau- und entwurfstechnischen Bestimmungen sindin gestellt, obwohl eine Überfahrt offensichtlich notwendig ist 
den Ausführungsvorschriften zu $7 des Berliner Straßengeset- (z. B. bei vorhandenen Stellplätzen auf dem Grundstück), muß 
zes über die Anlegung von Geh- und Radwegen (AV Geh-und der Straßenbaulastträger von sich aus tätig werden. Die Maß- 
Radwege vom 2. Juli 1981, ABl. S. 1412/DBl. VI S. 213) geregelt. nahme ist dem Anlieger anzukündigen: 
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