Dienstblatt des Senats von Berlin BB N | | N
Teil | — Inneres, Finanzen, Berli
Justiz, Wirtschaft Tann
Nr. 4 Berlin, den 28. April 1989
INHALT
Seite
Rundschreiben über Flugkostenvorschriften ... 39
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Tarifvertra-
ges über die Arbeitsbedingungen von Arbeitneh-
mern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Infor-
mationstechnik ....... .. 42
Senatsverwaltung für Inneres
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofs
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Rundschreiben
über Flugkostenvorschriften
Vom 22. März 1989
Inn II A 14
Tel.: 8 67 - 33 95 oder 8 67 - 1, intern 95 - 33 95
Nachstehend geben wir den Wortlaut der Neufassung der ab
1. April 1989 geltenden Gemeinsamen Ausführungsvorschrif-
ten der Senatsverwaltung für Inneres und der Senatsverwaltung
für Justiz für die Gewährung von Flugkostenzuschüssen (Flug-
kostenvorschriften - FKV) vom 6. Oktober 1988 - Anlage-
bekannt. Sie lösen die Flugkostenvorschriften vom. 10. April
1975 (DBl. I S. 177) ab.
Der nach Nummer 2 Abs. 2 Satz 2 FKV zu berücksichtigende
Kilometer-Betrag wird auf 10 Pf festgesetzt.
Die nach Nummer 2 Abs. 4 Buchstabe b FKV festzusetzende
Höchstgrenze beträgt zur Zeit für
Hamburg und zurück 492 DM
Hannover und zurück 424 DM
München und zurück 774 DM
Nürnberg und zurück 606 DM
Für Kraftfahrzeugüberführungen in nur einer Richtung beträgt
die jeweilige Höchstgrenze die Hälfte dieser Sätze.
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