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Volume Nr. 4, 28. April 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin BB N | | N 
Teil | — Inneres, Finanzen, Berli 
Justiz, Wirtschaft Tann 
Nr. 4 Berlin, den 28. April 1989 
INHALT 
Seite 
Rundschreiben über Flugkostenvorschriften ... 39 
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Tarifvertra- 
ges über die Arbeitsbedingungen von Arbeitneh- 
mern auf Arbeitsplätzen mit Geräten der Infor- 
mationstechnik ....... .. 42 
Senatsverwaltung für Inneres 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben 
über Flugkostenvorschriften 
Vom 22. März 1989 
Inn II A 14 
Tel.: 8 67 - 33 95 oder 8 67 - 1, intern 95 - 33 95 
Nachstehend geben wir den Wortlaut der Neufassung der ab 
1. April 1989 geltenden Gemeinsamen Ausführungsvorschrif- 
ten der Senatsverwaltung für Inneres und der Senatsverwaltung 
für Justiz für die Gewährung von Flugkostenzuschüssen (Flug- 
kostenvorschriften - FKV) vom 6. Oktober 1988 - Anlage- 
bekannt. Sie lösen die Flugkostenvorschriften vom. 10. April 
1975 (DBl. I S. 177) ab. 
Der nach Nummer 2 Abs. 2 Satz 2 FKV zu berücksichtigende 
Kilometer-Betrag wird auf 10 Pf festgesetzt. 
Die nach Nummer 2 Abs. 4 Buchstabe b FKV festzusetzende 
Höchstgrenze beträgt zur Zeit für 
Hamburg und zurück 492 DM 
Hannover und zurück 424 DM 
München und zurück 774 DM 
Nürnberg und zurück 606 DM 
Für Kraftfahrzeugüberführungen in nur einer Richtung beträgt 
die jeweilige Höchstgrenze die Hälfte dieser Sätze. 
ar
	        
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