Path:
Volume Nr. 1, 6. Januar 1989

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1989 (Public Domain)

zZ Dienstblatt. des Senats von Berlin Teil I Nr.1 6. Januar 1989 
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Auf Grund des Artikels 43 Abs. 4 Satz 2 der Verfassung von 
N Berlin (VvB) gibt sich der Senat von Berlin folgende Geschäfts- 
; ordnung: 
An die Mitglieder des Senats ABI. S. 1936 
nachrichtlich . N 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses I. Der Regierende Bürgermeister 
‘den Präsidenten des Rechnungshofs 8 1 - Allgemeines 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden (1) Der Regierende Bürgermeister führt den Vorsitz im Senat 
die nichtrechtsfähigen Anstalten (Artikel 43 Abs, 1 Satz 2 VvB) und leitet dessen Geschäfte nach 
die Eigenbetriebe Maßgabe des dritten Abschnitts dieser Geschäftsordnung. 
(2) Der Regierende Bürgermeister kann jederzeit von den Mit- 
es gliedern des Senats die Vorlage von Akten oder sonstigen 
Neufassung der Geschäftsordnung Unterlagen, ‚seine Beauftragten können Auskünfte über Vor- 
des Senats von Berlin gänge und Maßnahmen in deren Geschäftsbereichen verlangen 
(GO Sen) (Artikel 43 Abs. 3 VvB). 
e (3) Der Regierende Bürgermeister schlägt dem Abgeordneten- 
Bey. 29.11 SRZLLA haus die Zahl und die Abgrenzung der Geschäftsbereiche des 
Tel.: 783-3613 oder 7 83 - 1, intern 90 - 36 13 Senats vor (Artikel 43 Abs. 4 Satz 1 VvB). Zweifel über die Ab- 
grenzung entscheidet der Regierende Bürgermeister. 
Der Senat hat in seiner Sitzung am 29. November 1988 durch 
Beschluß Nr. 3512/88 die Siebente Änderung der Geschäftsord- S$ 2;- Richtlinien der Politik 
nung des Senats von Berlin (GO Sen) beschlossen. Nachste- (1) Der Regierende Bürgermeister bestimmt die Richtlinien 
hend gebe ich den Wortlaut der Geschäftsordnung des Senats der Regierungspolitik im Einvernehmen mit dem Senat und 
in der Neufassung bekannt. unter. Billigung des Abgeordnetenhauses (Artikel 43 Abs.2 
VvB). Sie sind für die Senatsmitglieder verbindlich und von 
ihnen in ihren Geschäftsbereichen selbständig und in eigener 
Geschäftsordnung des Senats von Berlin (GO Sen) Verantwortung zu verwirklichen. Der Regierende Bürgermei- 
in der Fassung vom 29. November 1988 ster überwacht ihre Einhaltung und wirkt auf die Einheitlich- 
keit der Regierungspolitik der Senatsmitglieder hin (Artikel43 
Abs. 3 VvB). 
Inhaltsübersicht (2) Zweifel über die Anwendbarkeit und die Auslegung der 
Richtlinien der Regierungspolitik entscheidet der Regierende 
I. Der Regierende Bürgermeister Bürgermeister. Hiergegen kann jedes Senatsmitglied die Ent- 
$.. 1.- Allgemeines scheidung des Senats anrufen. 
} 2 - Richtlinien der Politik (3) Der Regierende Bürgermeister ist aus dem Geschäftsbe- 
Ya n reich der einzelnen Senatsmitglieder über alle Maßnahmen und 
5:3 Verkündmg von Gesetzen und RechisverStdmingen Vorhaben zu unterrichten, die im Hinblick auf die Richtlinien 
; 4 - Vertretung des Regierenden Bürgermeisters der Regierungspolitik oder für die Leitung der Geschäfte des 
$ 5 - Die Senatskanzlei Senats von Bedeutung sind. Treten Gründe für eine Änderung 
oder Ergänzung der Richtlinien der Regierungspolitik hervor, 
n a so hat das zuständige Senatsmitglied hiervon dem Regierenden 
II. Die Senatsmitglieder Bürgermeister unter gutachtlicher Äußerung unverzüglich Mit- 
8 6 - Aufgaben der Senatsmitglieder teilung zu machen; der Regierende Bürgermeister hat den 
3 7 - Beteiligung anderer Senatsmitglieder Senat zu ‚unterrichten und erforderlichenfalls ein Einverneh- 
5-8: - Besondere Beteiligungsverpflichtungen men mit ihm und die Billigung des Abgeordnetenhauses her- 
beizuführen. 
$ 9 - Vertretung der Senatsmitglieder 
$ 3 - Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen 
Ill. Der Senat (1) Der Regierende Bürgermeister hat die vom Abgeordneten- 
Kan haus beschlossenen und vom Präsidenten des Abgeordneten- 
$& 10 - Zuständigkeit des Senats hauses ausgefertigten Gesetze binnen zwei Wochen, vom Tage 
$ 11 - Senatsvorlagen, Allgemeines der Ausfertigung an gerechnet, zu verkünden (Artikel 46 Abs. 2 
$ 12 - Form und Behandlung der Senatsvorlagen VvB). 
und Umlaufsachen (2) Die vom Senat erlassenen Rechtsverordnungen werden 
$ 13 - Vorbereitung der Senatssitzungen, von dem federführenden Senatsmitglied und danach vom 
Aufstellung der Tagesordnung Regierenden Bürgermeister unterzeichnet, der Regierende 
$ 14 - Sitzungen des Senats Bürgermeister fertigt sie aus und verkündet sie. Rechtsverord- 
8 15 - Niederschriften über die Senatssitzungen nungen, die von einem einzelnen Senatsmitglied erlassen wer- 
$ 16 - Widerspruchs- und Einspruchsrecht gegen Beschlüsse den: werden, von ihm ausgofertigt und verkündet, 
$ 17. - Behandlung der Bundesratssachen 8 4 - Vertretung des Regierenden Bürgermeisters 
$ 18 - Durchführung und einheitliche Vertretung Der Regierende Bürgermeister wird bei Abwesenheit oder son- 
der Senatsbeschlüsse stiger Behinderung durch den Bürgermeister vertreten. Ist auch 
der Bürgermeister abwesend oder verhindert, so wird er durch 
. den an Dienstjahren als Senator, bei einer gleichen Zahl von 
IV. Schlußbestimmung Dienstjahren als Senatsmitglied durch den an Lebensjahren 
8 19 - Inkrafttreten ältesten Senator vertreten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.