204 Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil I Nr. 16. 18. Oktober 1988
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Die Flagge der Europäischen Gemeinschaften
Die Flagge der Europäischen Gemeinschaften ist
rechteckig, azurblau und trägt in.der Mitte einen
Kreis aus zwölf goldenen Sternen mit fünf, sich
nicht berührenden Strahlen.
Rechteck: Der flatternde Teil hat die eineinhalb- Radius ein Achtzehntel der Höhe des Heiss
fache Länge des Heiss. beträgt. Alle Sterne sind vertikal angeordnet,
5. N . d. h. ein Strahl zeigt nach oben und zwei Strahlen
Kreis: Die zwölf goldenen Sterne sind entlang stehen auf einer unsichtbaren Linie, die im rech-
einer unsichtbaren kreisförmigen Linie angeord- ten Winkel zum Flaggenschaft verläuft. Die Ster-
net, deren Mittelpunkt der Schnittpunkt der ne sind wie die Stunden auf einem Zifferblatt
Diagonalen des Rechtecks ist. Der Radius angeordnet.
beträgt ein Drittel der Länge des Heiss. x )
Farbe: Das heraldische Blau wird durch helles
Sterne: Jeder Stern hat fünf Strahlen und ist Ultramarineblau, das heraldische Gold durch
in einen unsichtbaren Kreis konstruiert, dessen dunkles Chromgelb dargestellt.
Symbolische Beschreibung:
Auf dem blauen Untergrund des Himmels der westlichen Welt stellen die zum Zeichen der Einheit in einem
Kreis angeordneten Sterne die Völker Europas dar. Es sind zwölf Sterne, und ihre Zahl ist unveränderlich,
denn sie ist das Symbol für Vollkommenheit und Vollständigkeit. Ebenso wie die zwölf Zeichen des Tierkrei-
ses (Zodiak) das gesamte Universum versinnbildlichen, stellen.die zwölf Sterne das gesamte Europa dar, und
zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Staaten, aus denen es besteht, den verschiedenen europäischen Institu-
tionen angehören oder nicht.
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I B 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 = 68 72
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