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Volume Nr. 15, 13. Oktober 1988

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

“ gSenatsbibliothek 
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Dienstblatt des Senats vpmBetlin 8 © | Hm B Z RR | N 
Teil | — Inneres, Finanzen 
Justiz, Wirtschaft 
Nr. 15 Berlin, den 13. Oktober 1988 
Der Senator für Inneres 10 Aktenführung . 199 
11 Zusammenarbeit bei der Wahrung der Schwerbehinder- 
teninteressen . . . Dunwrzan ee Mur AAO 
An die Mitglieder des Senats 11.1 Beauftragter des Arbeitgebers A199 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 11.2. Schwerbehindertenvertretung . ... u AG 199 
den Präsidenten des Rechnungshofs 11.3 Personalrat 2 2 Ca 200 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 11.4 Monatsgespräch . . va 200 
die Bezirksämter 11:5 "Arbeitssicherheit a rt nn Kr 200 
die Sonderbehörden 12 Ordnungswidrigkeiten . ...0.0.00.0.00000004 200 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 13 Schlußbestimmungen . . .... 0.0.00 201 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 1 Allgemeine Grundsätze 
des öffentlichen Rechts IT Nach de’ 6 Sich N SehFinglied  Schwerb 
- ach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbe- 
den Hauptpersonalrat S hinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertenge- 
den Hauptvertrauensmann der Schwerbehinderten setz — SchwbG) in der Fassung vom 26. August 1986 (BGBl. IS. 
1421, 1550/GVBl. S. 1486, 1728), geändert durch Gesetz vom 14. 
Dezember 1987 (BGBl. I-S. 2602/GVBl. 1988 S. 5), hat der 
Rundschreiben Dienstherr/Arbeitgeber gegenüber den schwerbehinderten Dienst- 
über die Fü für Schwerbehingd kräften eine erhöhte Fürsorgepflicht. Daraus ergibt sich für ihn die 
uber ie UrSor: SC ür Schwerbehinderte besondere Verpflichtung, für die in ihrer Gesundheit und in ihrem 
in der Berliner Verwaltung Leistungsvermögen beeinträchtigten schwerbehinderten Dienst- 
kräfte seines Geschäftsbereichs zu sorgen und sie in ihrem Berufs- 
Vom 27. A 41988 fortkommen in jeder Weise zu fördern. Dem öffentlichen Dienst 
OMA 7 AUEHS kommt bei der Erfüllung dieser Verpflichtung eine Vorbildfunktion 
zu. 
Inn IT A 13 1.2 Die Durchführung der Fürsorgemaßnahmen obliegt in erster 
Tel.: 867 — 4179 oder 867 — 1, intern 95 — 4179 Linie den Behördenleitern und denjenigen Leitungskräften, die über 
die Einstellung und den Einsatz von Beamten, Angestellten und 
Arbeitern entscheiden, sowie allen mit der Bearbeitung von Perso- 
nalangelegenheiten befaßten Dienstkräften. Zu ihren Aufgaben 
INHALTSÜBERSICHT gehört es, insbesondere die Einstellung Schwerbehinderter zu. för- 
dern und sich um eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspre- 
Allgemeine Grundsätze . 24 195 chende Beschäftigung zu bemühen. Es ist Pflicht aller beteiligten 
. Stellen der Verwaltung, .den Schwerbehinderten im Rahmen der 
Personenkreis. . .. Sb 195 rt BOT. e ara 
$ gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Möglichkeiten verständnis- 
Einstellung . .. .. „+ 196 vollund aufgeschlossen zu begegnen. In allen Fragen, die Schwerbe- 
Prüfungserleichterungen und -bewertung . ... . 196 _hinderte betreffen, ist mit den Schwerbehindertenvertretungen, den 
Beschäftigung... ... 197 CGesamtschwerbehindertenvertretungen und der Hauptschwerbe- 
; . hindertenvertretung sowie den Personalvertretungen vertrauensvoll 
Berufsförderung besonderer Gruppen ($& 6 SchwbG) . 197 7usammenzuarbeiten. 
Dienstliche Beurteilung und Zeugnisse... 198 1.3 Alle zugunsten der Schwerbehinderten getroffenen Bestim- 
Versetzung in den Ruhestand und Entlassung, Kündi- mungen sind zu beachten und großzügig auszulegen. 
BUS: RER : N = 1.4 Im Interesse einer wirkungsvollen Fürsorge für die Schwerbe- 
N Ergänzende und allgemeine Fürsorgemaßnahmen 198 hinderten der Berliner Verwaltung bitte ich daher, insbesondere 
91 Erholungsurlaub . . ... 198 folgende Gesichtspunkte zu beachten: 
9.2 Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen . 198 
9.3 Abbholdienst. ren a) 198 2 Personenkreis 
9.4 Dienstreisen . . 199 ' 
9.5. Verkauf ausgesonderter Dienstkraftfahrzeuge 199 an ET nn für ES N SDR 
Kali N und — mit Ausnahme der Nummer 9.1 .— für Gleichgestellte 
26 Parkmöglichkeiten ' 199 SchwbG). Zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient 
9.7 Blindenführhunde . . . .. 199° der Ausweis nach 8 4 Abs. 5 SchwbG, zum Nachweis der Gleichstel- 
9,8 Behindertensport 199 lung der vom Arbeitsamt ausgestellte Gleichstellungsbescheid.
	        
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