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Teil | — Inneres, Finanzen
Justiz, Wirtschaft
Nr. 15 Berlin, den 13. Oktober 1988
Der Senator für Inneres 10 Aktenführung . 199
11 Zusammenarbeit bei der Wahrung der Schwerbehinder-
teninteressen . . . Dunwrzan ee Mur AAO
An die Mitglieder des Senats 11.1 Beauftragter des Arbeitgebers A199
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 11.2. Schwerbehindertenvertretung . ... u AG 199
den Präsidenten des Rechnungshofs 11.3 Personalrat 2 2 Ca 200
den Berliner Datenschutzbeauftragten 11.4 Monatsgespräch . . va 200
die Bezirksämter 11:5 "Arbeitssicherheit a rt nn Kr 200
die Sonderbehörden 12 Ordnungswidrigkeiten . ...0.0.00.0.00000004 200
die nichtrechtsfähigen Anstalten 13 Schlußbestimmungen . . .... 0.0.00 201
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 1 Allgemeine Grundsätze
des öffentlichen Rechts IT Nach de’ 6 Sich N SehFinglied Schwerb
- ach dem Gesetz zur Sicherung der Eingliederung Schwerbe-
den Hauptpersonalrat S hinderter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft (Schwerbehindertenge-
den Hauptvertrauensmann der Schwerbehinderten setz — SchwbG) in der Fassung vom 26. August 1986 (BGBl. IS.
1421, 1550/GVBl. S. 1486, 1728), geändert durch Gesetz vom 14.
Dezember 1987 (BGBl. I-S. 2602/GVBl. 1988 S. 5), hat der
Rundschreiben Dienstherr/Arbeitgeber gegenüber den schwerbehinderten Dienst-
über die Fü für Schwerbehingd kräften eine erhöhte Fürsorgepflicht. Daraus ergibt sich für ihn die
uber ie UrSor: SC ür Schwerbehinderte besondere Verpflichtung, für die in ihrer Gesundheit und in ihrem
in der Berliner Verwaltung Leistungsvermögen beeinträchtigten schwerbehinderten Dienst-
kräfte seines Geschäftsbereichs zu sorgen und sie in ihrem Berufs-
Vom 27. A 41988 fortkommen in jeder Weise zu fördern. Dem öffentlichen Dienst
OMA 7 AUEHS kommt bei der Erfüllung dieser Verpflichtung eine Vorbildfunktion
zu.
Inn IT A 13 1.2 Die Durchführung der Fürsorgemaßnahmen obliegt in erster
Tel.: 867 — 4179 oder 867 — 1, intern 95 — 4179 Linie den Behördenleitern und denjenigen Leitungskräften, die über
die Einstellung und den Einsatz von Beamten, Angestellten und
Arbeitern entscheiden, sowie allen mit der Bearbeitung von Perso-
nalangelegenheiten befaßten Dienstkräften. Zu ihren Aufgaben
INHALTSÜBERSICHT gehört es, insbesondere die Einstellung Schwerbehinderter zu. för-
dern und sich um eine ihren Fähigkeiten und Kenntnissen entspre-
Allgemeine Grundsätze . 24 195 chende Beschäftigung zu bemühen. Es ist Pflicht aller beteiligten
. Stellen der Verwaltung, .den Schwerbehinderten im Rahmen der
Personenkreis. . .. Sb 195 rt BOT. e ara
$ gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Möglichkeiten verständnis-
Einstellung . .. .. „+ 196 vollund aufgeschlossen zu begegnen. In allen Fragen, die Schwerbe-
Prüfungserleichterungen und -bewertung . ... . 196 _hinderte betreffen, ist mit den Schwerbehindertenvertretungen, den
Beschäftigung... ... 197 CGesamtschwerbehindertenvertretungen und der Hauptschwerbe-
; . hindertenvertretung sowie den Personalvertretungen vertrauensvoll
Berufsförderung besonderer Gruppen ($& 6 SchwbG) . 197 7usammenzuarbeiten.
Dienstliche Beurteilung und Zeugnisse... 198 1.3 Alle zugunsten der Schwerbehinderten getroffenen Bestim-
Versetzung in den Ruhestand und Entlassung, Kündi- mungen sind zu beachten und großzügig auszulegen.
BUS: RER : N = 1.4 Im Interesse einer wirkungsvollen Fürsorge für die Schwerbe-
N Ergänzende und allgemeine Fürsorgemaßnahmen 198 hinderten der Berliner Verwaltung bitte ich daher, insbesondere
91 Erholungsurlaub . . ... 198 folgende Gesichtspunkte zu beachten:
9.2 Dienstbefreiung bei extremen Wetterlagen . 198
9.3 Abbholdienst. ren a) 198 2 Personenkreis
9.4 Dienstreisen . . 199 '
9.5. Verkauf ausgesonderter Dienstkraftfahrzeuge 199 an ET nn für ES N SDR
Kali N und — mit Ausnahme der Nummer 9.1 .— für Gleichgestellte
26 Parkmöglichkeiten ' 199 SchwbG). Zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft dient
9.7 Blindenführhunde . . . .. 199° der Ausweis nach 8 4 Abs. 5 SchwbG, zum Nachweis der Gleichstel-
9,8 Behindertensport 199 lung der vom Arbeitsamt ausgestellte Gleichstellungsbescheid.