Path:
Volume Nr. 13, 13. September 1988

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

184 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 13 13. September 1988 
DM GebüH-Nr. . GOÄ-Nr. lfach 2,3 bzw. (P) Bemerkungen 
GOA 1,8fach (T)+ 
Schwellenwert 
($5 Abs. 1 
Satz 3 BhV) 
LEISTUNGSÜBERSICHT 
1-10 Allgemeine Leistungen 
1. Für die eingehende, das gewöhnliche Maß 1 65 11,66 26,81 Zu Nummer 1: 
übersteigende Untersuchung ........... 24,— bis 40,— Vergleiche Anmerkung zu den 
Nummern 65, 65 a des Gebüh- 
Durchführung des vollständigen Krankenexa- 7 A 1b 16,50 37,95 renverzeichnisses. der GOA. 
mens mit Repertorisation nach den. Regeln 
der klassischen Homöopathie .......7.. 30,— bis 80,— 
Kurze Information, auch mittels Fernspre- la 3,96 % 
cher, oder Ausstellung einer Wiederholungs- 
verordnung, als einzige Leistung pro Inan- 
spruchnahme des Heilpraktikers ........ bis 8,— 
Eingehende Beratung, die das gewöhnliche 1b 16,50 
Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten 
Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer 
Untersuchung... a 2 32,— bis 43,— 
Anmerkung: 
Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als allei- 
nige Leistung von der privaten Krankenver- 
sicherung oder der Beihilfe erstattet. 
Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebe- l 3 . 
nenfalls einschließlich einer kurzen Unter- 
suCHUNg „0.0.4 16,— bis 40,— 
Anmerkung: 
Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro 
Behandlungsfall neben einer anderen Leistung 
von der privaten Krankenversicherung oder der 
Beihilfe erstattet. 
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, 5 za, 15 
jedoch außerhalb der normalen Sprechstun- 
denze ee a „44: 33,— bis 48,— 
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, 28,60 65,78 
jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr 38,— bis 55,— 
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, R 12,54 28,84 
jedoch sonn- und feiertags ............:- 30,— bis 52,— 
Anmerkung: 
Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch 
Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 
20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des 
Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann 
erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der fest- 
gesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht 
schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer 
anwesend. war. Ebenso können für Sonn- und 
Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten 
Honorare zur Berechnung kommen, wenn der 
Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und 
Feiertagen Sprechstunden hält. 
-  Hausbesuch einschließlich Beratung 
9.1 Der Tag ren „.. 42,— bis 57,— 9.1 27,50 63,25 
9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, ‚sofort aus- 9.2 5 36,30 83.49 
geführt) ER Re een 41, — DIS 62,— 
9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen . 53.— bis 71,— 9.3 A Ta 68,20 156,86 bei Nacht 
9.3 B 8 40,70 93.61 an Sonn- und Feiertagen 
I0 Nebengebühren für Hausbesuche 
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Pra- 
xis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf 
Entschädigung für den Zeitaufwand während 
seiner Abwesenheit oder für den zurückge- 
legten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis 
zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt. dann 
beträgt das Wegegeld: 
10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag .... bis 10,— 10.1 88 GOÄ: 10,— DM (Festgebühr, unabhängig vom Zeitaufwand) 
9% 
37:98 
1% 18,21 
9.47 21
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.