184 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr. 13 13. September 1988
DM GebüH-Nr. . GOÄ-Nr. lfach 2,3 bzw. (P) Bemerkungen
GOA 1,8fach (T)+
Schwellenwert
($5 Abs. 1
Satz 3 BhV)
LEISTUNGSÜBERSICHT
1-10 Allgemeine Leistungen
1. Für die eingehende, das gewöhnliche Maß 1 65 11,66 26,81 Zu Nummer 1:
übersteigende Untersuchung ........... 24,— bis 40,— Vergleiche Anmerkung zu den
Nummern 65, 65 a des Gebüh-
Durchführung des vollständigen Krankenexa- 7 A 1b 16,50 37,95 renverzeichnisses. der GOA.
mens mit Repertorisation nach den. Regeln
der klassischen Homöopathie .......7.. 30,— bis 80,—
Kurze Information, auch mittels Fernspre- la 3,96 %
cher, oder Ausstellung einer Wiederholungs-
verordnung, als einzige Leistung pro Inan-
spruchnahme des Heilpraktikers ........ bis 8,—
Eingehende Beratung, die das gewöhnliche 1b 16,50
Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten
Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer
Untersuchung... a 2 32,— bis 43,—
Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als allei-
nige Leistung von der privaten Krankenver-
sicherung oder der Beihilfe erstattet.
Beratung, auch mittels Fernsprecher, gegebe- l 3 .
nenfalls einschließlich einer kurzen Unter-
suCHUNg „0.0.4 16,— bis 40,—
Anmerkung:
Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro
Behandlungsfall neben einer anderen Leistung
von der privaten Krankenversicherung oder der
Beihilfe erstattet.
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, 5 za, 15
jedoch außerhalb der normalen Sprechstun-
denze ee a „44: 33,— bis 48,—
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, 28,60 65,78
jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr 38,— bis 55,—
Für die gleichen Leistungen wie unter 5, R 12,54 28,84
jedoch sonn- und feiertags ............:- 30,— bis 52,—
Anmerkung:
Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch
Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach
20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des
Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann
erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der fest-
gesetzten Zeit stattfand und der Patient nicht
schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer
anwesend. war. Ebenso können für Sonn- und
Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten
Honorare zur Berechnung kommen, wenn der
Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und
Feiertagen Sprechstunden hält.
- Hausbesuch einschließlich Beratung
9.1 Der Tag ren „.. 42,— bis 57,— 9.1 27,50 63,25
9.2 in dringenden Fällen (Eilbesuch, ‚sofort aus- 9.2 5 36,30 83.49
geführt) ER Re een 41, — DIS 62,—
9.3 bei Nacht und an Sonn- und Feiertagen . 53.— bis 71,— 9.3 A Ta 68,20 156,86 bei Nacht
9.3 B 8 40,70 93.61 an Sonn- und Feiertagen
I0 Nebengebühren für Hausbesuche
Wenn der Heilpraktiker außerhalb seiner Pra-
xis tätig sein muß, so hat er Anspruch auf
Entschädigung für den Zeitaufwand während
seiner Abwesenheit oder für den zurückge-
legten Weg. Liegt der Ort der Behandlung bis
zu 2 Kilometer von der Praxis entfernt. dann
beträgt das Wegegeld:
10.1 für jede angefangene Stunde bei Tag .... bis 10,— 10.1 88 GOÄ: 10,— DM (Festgebühr, unabhängig vom Zeitaufwand)
9%
37:98
1% 18,21
9.47 21