Dienstblatt des Senats von Berlin
Teil | — Inneres, Finanzen,
Justiz, Wirtschaft
OUT
| Berlin
Nr.
10
Berlin, den 11. Mai 1987
BERLIN
Inhalt
19.03. 1987
Rundschreiben über Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner
Verwaltung - Allgemeiner Teil - (GGO D ...........00044 A OR
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum Tarifvertrag über den Bereitschafts-
dienst der Angestellten im Pflegedienst, die unter die Anlage 1 b zum BAT fallen, und der Angestellten im medizi-
nisch-technischen Dienst .........00.00000000000 00000000.
Rundschreiben über Regeln für Maschinenschreiben; Ausgabe November 1986 .........
Druckfehlerberichtigung des Rundschreibens über die Gleichbehandlung: von Frauen und Männern im Sprach-
gebrauch der Berliner Verwaltung ...........
27.03.1987
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81
06. 04. 1987
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Der Senator für Inneres
$ 9 Abs. 6 erhält folgende Fassung:
„(6) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sachgebiete innerhalb
eines‘ Referats zu Gruppen zusammengefaßt werden, wenn
1. bei zweckentsprechender Referatsbildung die Zahl der
Sachgebiete so groß wird, daß der Referatsleiter seine
Leitungsfunktionen nicht mehr ordnungsgemäß wahrneh-
men kann, und
die Teilung des Referats in mehrere Referate wegen des
Sachzusammenhanges unzweckmäßig ist.
Gruppen, Sachgebiete und Arbeitsgebiete für Zuarbeiter
sind nach dem Dezimalsystem mit arabischen Zahlen zu be-
zeichnen.“
In $ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 werden die Worte „von der Poli-
zeibehörde“ durch „von dem Landeseinwohneramt Berlin“
ersetzt.
In 8 93 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „die Polizeibehörde“
durch „das Landeseinwohneramt Berlin“ ersetzt.
8 97 wird als Absatz 5 angefügt:
„©S) In geeigneten Fällen, insbesondere bei umfangreichen
Verwaltungsvorschriften, die bisherige Regelungen ändern
oder ersetzen, sind Neuerungen typographisch hervorzuhe-
ben (z. B. bei Maschinenschrift durch Unterstreichungen oder
Einfassung in Doppel-Schrägstriche, bei Druckschrift in Kur-
sivdruck oder halbfettem Druck) oder in anderer Weise für
die. Anwender erkennbar zu machen (z. B. durch Hinweise
in Rundschreiben). Dabei ist auch auf den Wegfall von Vor-
schriften oder Vorschriftenteilen aufmerksam zu machen,
z. B. mit dem Hinweis ‚(aufgehoben)‘.“
8 98 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„(2) 897 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.“
8 109 erhält folgende Fassung:
„z 109 — Fundstellennachweis, Abkürzungsverzeichnis,
Verzeichnis der Behördenzeichen
Der Senator für Inneres wird ermächtigt, den Anhang 1
‚Fundstellennachweis‘, den Anhang 5 ‚Abkürzungen‘. und
den Anhang 6 ‚Behördenzeichen‘ bei Bedarf zu erneuern und
bekanntzumachen.“
In Anhang 5 „Abkürzungen“ wird „SenDir = Senatsdirek-
tor“ gestrichen und eingefügt: „StS = Staatssekretär“.
Anhang 6 „Behördenzeichen“ wird wie folgt geändert:
a) Unter „I. Hauptverwaltung“ werden gestrichen:
Entsch = Entschädigungsamt Berlin
LAW = Landesamt für Wohnungswesen
OBF = Omnibusbahnhof am Funkturm
SBI = Schulbauinstitut 4
SenArbB = Senator/Senatsverwaltung für
Arbeit und Betriebe
An die Mitglieder des Senats
die Bezirksämter
die Sonderbehörden 7
die nichtrechtsfähigen Anstalten
nachrichtlich
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten.des Rechnungshofs
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Eigenbetriebe
die Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen des öffentlichen Rechts
ABI. S. 606
?.
„.. Rundschreiben über Verwaltungsvorschriften
zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die
Berliner Verwaltung — Allgemeiner Teil — (GGO I)
Vom 19. März 1987
Inn IB6
Tel.: 8 67 - 40 59 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 59
Der Senat hat am 17. März 1987 die nachstehenden Verwal-
tungsvorschriften zur Änderung der GGO I erlassen.
Zu der in der Berliner Verwaltung verteilten Loseblatt-Aus-
gabe der GGO I lasse ich eine Ergänzungslieferung herstel-
len, die die Anderungen durch diese Verwaltungsvorschrif-
ten berücksichtigt und außerdem einen neugefaßten Fund-
stellennachweis (Anhang 1 zur GGO 1) enthält. Die Verwal-
tungsdruckerei Berlin wird die Ergänzungslieferung im Mai
1987 an die Behörden, für die die GGO I gilt, ausliefern. _
Interessenten außerhalb der Berliner Verwaltung können die
Ergänzungslieferung bei der Kulturbuch-Verlag GmbH, Pas-
sauer Straße 4, 1000 Berlin 30, Telefon: 213 60 71, zum
Preise von 2 DM zuzüglich Versandkosten beziehen.
3,
4.
5.
6.
Anlage
Verwaltungsvorschriften zur Änderung
der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die
Berliner Verwaltung — Allgemeiner Teil — (GGO I)
Vom 17. März 1987 |
Aufgrund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt:
7.
I.
Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung
— Allgemeiner Teil — (GGO I) vom 4. Dezember 1984 (Beilage
zum Amtsblatt für Berlin Teil I Nr. 9 vom 7. Februar 1985) wird
wie folgt geändert: