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Volume Nr. 10, 11. Mai 1987

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | — Inneres, Finanzen, 
Justiz, Wirtschaft 
OUT 
| Berlin 
Nr. 
10 
Berlin, den 11. Mai 1987 
BERLIN 
Inhalt 
19.03. 1987 
Rundschreiben über Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner 
Verwaltung - Allgemeiner Teil - (GGO D ...........00044 A OR 
Rundschreiben über die Bekanntgabe des Änderungstarifvertrages Nr. 3 zum Tarifvertrag über den Bereitschafts- 
dienst der Angestellten im Pflegedienst, die unter die Anlage 1 b zum BAT fallen, und der Angestellten im medizi- 
nisch-technischen Dienst .........00.00000000000 00000000. 
Rundschreiben über Regeln für Maschinenschreiben; Ausgabe November 1986 ......... 
Druckfehlerberichtigung des Rundschreibens über die Gleichbehandlung: von Frauen und Männern im Sprach- 
gebrauch der Berliner Verwaltung ........... 
27.03.1987 
80 
81 
06. 04. 1987 
81 
Der Senator für Inneres 
$ 9 Abs. 6 erhält folgende Fassung: 
„(6) Abweichend von Absatz 1 dürfen Sachgebiete innerhalb 
eines‘ Referats zu Gruppen zusammengefaßt werden, wenn 
1. bei zweckentsprechender Referatsbildung die Zahl der 
Sachgebiete so groß wird, daß der Referatsleiter seine 
Leitungsfunktionen nicht mehr ordnungsgemäß wahrneh- 
men kann, und 
die Teilung des Referats in mehrere Referate wegen des 
Sachzusammenhanges unzweckmäßig ist. 
Gruppen, Sachgebiete und Arbeitsgebiete für Zuarbeiter 
sind nach dem Dezimalsystem mit arabischen Zahlen zu be- 
zeichnen.“ 
In $ 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 werden die Worte „von der Poli- 
zeibehörde“ durch „von dem Landeseinwohneramt Berlin“ 
ersetzt. 
In 8 93 Abs. 1 Satz 2 werden die Worte „die Polizeibehörde“ 
durch „das Landeseinwohneramt Berlin“ ersetzt. 
8 97 wird als Absatz 5 angefügt: 
„©S) In geeigneten Fällen, insbesondere bei umfangreichen 
Verwaltungsvorschriften, die bisherige Regelungen ändern 
oder ersetzen, sind Neuerungen typographisch hervorzuhe- 
ben (z. B. bei Maschinenschrift durch Unterstreichungen oder 
Einfassung in Doppel-Schrägstriche, bei Druckschrift in Kur- 
sivdruck oder halbfettem Druck) oder in anderer Weise für 
die. Anwender erkennbar zu machen (z. B. durch Hinweise 
in Rundschreiben). Dabei ist auch auf den Wegfall von Vor- 
schriften oder Vorschriftenteilen aufmerksam zu machen, 
z. B. mit dem Hinweis ‚(aufgehoben)‘.“ 
8 98 Abs. 2 erhält folgende Fassung: 
„(2) 897 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.“ 
8 109 erhält folgende Fassung: 
„z 109 — Fundstellennachweis, Abkürzungsverzeichnis, 
Verzeichnis der Behördenzeichen 
Der Senator für Inneres wird ermächtigt, den Anhang 1 
‚Fundstellennachweis‘, den Anhang 5 ‚Abkürzungen‘. und 
den Anhang 6 ‚Behördenzeichen‘ bei Bedarf zu erneuern und 
bekanntzumachen.“ 
In Anhang 5 „Abkürzungen“ wird „SenDir = Senatsdirek- 
tor“ gestrichen und eingefügt: „StS = Staatssekretär“. 
Anhang 6 „Behördenzeichen“ wird wie folgt geändert: 
a) Unter „I. Hauptverwaltung“ werden gestrichen: 
Entsch = Entschädigungsamt Berlin 
LAW = Landesamt für Wohnungswesen 
OBF = Omnibusbahnhof am Funkturm 
SBI = Schulbauinstitut 4 
SenArbB = Senator/Senatsverwaltung für 
Arbeit und Betriebe 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 7 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten.des Rechnungshofs 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und 
Stiftungen des öffentlichen Rechts 
ABI. S. 606 
?. 
„.. Rundschreiben über Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die 
Berliner Verwaltung — Allgemeiner Teil — (GGO I) 
Vom 19. März 1987 
Inn IB6 
Tel.: 8 67 - 40 59 oder 8 67 - 1, intern 95 - 40 59 
Der Senat hat am 17. März 1987 die nachstehenden Verwal- 
tungsvorschriften zur Änderung der GGO I erlassen. 
Zu der in der Berliner Verwaltung verteilten Loseblatt-Aus- 
gabe der GGO I lasse ich eine Ergänzungslieferung herstel- 
len, die die Anderungen durch diese Verwaltungsvorschrif- 
ten berücksichtigt und außerdem einen neugefaßten Fund- 
stellennachweis (Anhang 1 zur GGO 1) enthält. Die Verwal- 
tungsdruckerei Berlin wird die Ergänzungslieferung im Mai 
1987 an die Behörden, für die die GGO I gilt, ausliefern. _ 
Interessenten außerhalb der Berliner Verwaltung können die 
Ergänzungslieferung bei der Kulturbuch-Verlag GmbH, Pas- 
sauer Straße 4, 1000 Berlin 30, Telefon: 213 60 71, zum 
Preise von 2 DM zuzüglich Versandkosten beziehen. 
3, 
4. 
5. 
6. 
Anlage 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung 
der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die 
Berliner Verwaltung — Allgemeiner Teil — (GGO I) 
Vom 17. März 1987 | 
Aufgrund des 8 6 Abs. 1 AZG wird bestimmt: 
7. 
I. 
Die Gemeinsame Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung 
— Allgemeiner Teil — (GGO I) vom 4. Dezember 1984 (Beilage 
zum Amtsblatt für Berlin Teil I Nr. 9 vom 7. Februar 1985) wird 
wie folgt geändert:
	        
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