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Volume Nr. 21, 30. Dezember 1987

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

212 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.21 30. Dezember 1987 
Anlage 4 
81 
Änderung des Tarifvertrages 
Der Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter vom 
16. März 1977, zuletzt geändert durch den. Änderungstarif- 
vertrag Nr. 5 vom 9. Januar 1987, wird wie folgt geändert: 
Der Einleitungssatz wird wie folgt geändert: 
1. Die Worte „die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit nach 
$ 15 Abs. 1 bis 4 MTB II/MTL II und den entsprechenden 
Sonderregelungen hierzu“ werden durch die Worte „18 
Stunden!“ ersetzt. 
Dem Einleitungssatz wird die folgende Fußnote angefügt: 
„V Gilt für den vollbeschäftigten Arbeiter eine von $ 15 
Abs. 1 MTBII/MTL II abweichende regelmäßige Arbeits- 
zeit, tritt bei dem entsprechenden nicht vollbeschäftigten 
Arbeiter an die Stelle von 18 Stunden der entsprechende 
Anteil dieser Arbeitszeit.“ 
Änderungstarifvertrag Nr. 6 
vom 12. November 1987 
zum Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tariigemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch die Vorsitzende des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
einerseits 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
— Hauptvorstand — 
andererseits 
52 
Inkrafttreten 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. 
wird folgendes vereinbart: 
Bonn, den 12. November 1987 
Anlage 
Änderungstarifvertrag Nr. 1 
vom 12. November 1987 
zum Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz 
für Arbeiter 
Zwischen 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
und 
der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 
— Hauptvorstand — 
wird folgendes vereinbart: 
81 
Änderung des Tarifvertrages 
In $ 1 des Tarifvertrages über den Rationalisierungsschutz für 
Arbeiter vom 9. Januar 1987 wird die Zahl „20“ durch die 
Zahl „18“ ersetzt. 
52 
Inkrafttreten 
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. 
Köln, den 12. November 1987 
SE I 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres. - I B 61 -; Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - 1 B 62 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72 
Druck: Verwältungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36
	        
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