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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.19 11. Dezember 1987
Nummer 27 Abs. 1 erhält folgende Fassung: |
„(1) Angebote und Anträge nach Nummer 20 Abs. l
Satz 2 und 4 sind bei dem Senator für Bau- und Woh-
nungswesen - Abteilung IV - einzureichen, der unter Be-
teiligung des Senators für Inneres entscheidet.“
5,
b) mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen
Dienst (DAG/GGVöD/MB).
0.
In Nummer 28 Satz 1 werden die Worte „Landesamtes für
Wohnungswesen“ durch die Worte „örtlich zuständigen
Wohnungsamtes“ ersetzt.
Nummer 30 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „und vor Ablauf
von 30 Jahren“ gestrichen.
b) Absatz.2 wird gestrichen.
Der Senator für Inneres
7:
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofs
den Berliner-Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die ‚nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
{L.
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1988 in
Kraft. Sie finden Anwendung auf die Bewilligung und Verwal-
tung der Familienheimdarlehn, die von diesem Tage an erst-
malig beantragt werden.
Der Senator für Inneres
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofs
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Rundschreiben
über die Unterzeichnung von Tarifverträgen
Vom 16. November 1987
Inn II B 4
Tel.: 867-4135 oder 8 67 - 1, intern 95 - 41 35
Folgende Tarifverträge sind zwischenzeitlich unterzeichnet
worden und damit rechtswirksam:
Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der
Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987
Entgelttarifvertrag Nr. 1 für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum
vom 10. April 1987
Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an
Ärzte/ Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987
Tarifvertrag über eine Zuwendung für Ärzte/Ärztinnen im
Praktikum vom 10. April 1987
Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Ärzte/Ärztinnen im
Praktikum vom 10. April 1987
Rundschreiben
über die Unterzeichnung eines Tarifvertrages
Vom 29. Oktober 1987
Inn II B 21
Tel.: 8 67 - 45 76 oder 8 67 - 1, intern 95.- 45 76
Der 56. Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Angestellten-
tarifvertrages vom 20. Februar 1987 (DBIl. I S. 93) ist. mit jeweils
inhaltsgleichem Text, jedoch getrennt, mit folgenden Gewerk-
schaften‘ vereinbart worden:
a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und
Verkehr - OTV -
Hinweis
Die Grundsätze über die Anzeigepflicht für Umweltstraftaten und
Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt vom 3. November 1987
sind im DBl. VI S. 59 bekanntgegeben worden.
ind
Schriftleitung:
Reservelager:
Druck:
Senatsverwaltung für Inneres - I B 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72
Senatsverwaltung für Inneres - I B 62 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72
Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36