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Volume Nr. 19, 11. Dezember 1987

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1987 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.19 11. Dezember 1987 
Nummer 27 Abs. 1 erhält folgende Fassung: | 
„(1) Angebote und Anträge nach Nummer 20 Abs. l 
Satz 2 und 4 sind bei dem Senator für Bau- und Woh- 
nungswesen - Abteilung IV - einzureichen, der unter Be- 
teiligung des Senators für Inneres entscheidet.“ 
5, 
b) mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen 
Dienst (DAG/GGVöD/MB). 
0. 
In Nummer 28 Satz 1 werden die Worte „Landesamtes für 
Wohnungswesen“ durch die Worte „örtlich zuständigen 
Wohnungsamtes“ ersetzt. 
Nummer 30 wird wie folgt geändert: 
a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Worte „und vor Ablauf 
von 30 Jahren“ gestrichen. 
b) Absatz.2 wird gestrichen. 
Der Senator für Inneres 
7: 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
den Berliner-Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die ‚nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
{L. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1988 in 
Kraft. Sie finden Anwendung auf die Bewilligung und Verwal- 
tung der Familienheimdarlehn, die von diesem Tage an erst- 
malig beantragt werden. 
Der Senator für Inneres 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben 
über die Unterzeichnung von Tarifverträgen 
Vom 16. November 1987 
Inn II B 4 
Tel.: 867-4135 oder 8 67 - 1, intern 95 - 41 35 
Folgende Tarifverträge sind zwischenzeitlich unterzeichnet 
worden und damit rechtswirksam: 
Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der 
Ärzte/Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987 
Entgelttarifvertrag Nr. 1 für Ärzte/Ärztinnen im Praktikum 
vom 10. April 1987 
Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an 
Ärzte/ Ärztinnen im Praktikum vom 10. April 1987 
Tarifvertrag über eine Zuwendung für Ärzte/Ärztinnen im 
Praktikum vom 10. April 1987 
Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Ärzte/Ärztinnen im 
Praktikum vom 10. April 1987 
Rundschreiben 
über die Unterzeichnung eines Tarifvertrages 
Vom 29. Oktober 1987 
Inn II B 21 
Tel.: 8 67 - 45 76 oder 8 67 - 1, intern 95.- 45 76 
Der 56. Tarifvertrag zur Änderung des Bundes-Angestellten- 
tarifvertrages vom 20. Februar 1987 (DBIl. I S. 93) ist. mit jeweils 
inhaltsgleichem Text, jedoch getrennt, mit folgenden Gewerk- 
schaften‘ vereinbart worden: 
a) mit der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und 
Verkehr - OTV - 
Hinweis 
Die Grundsätze über die Anzeigepflicht für Umweltstraftaten und 
Ordnungswidrigkeiten gegen die Umwelt vom 3. November 1987 
sind im DBl. VI S. 59 bekanntgegeben worden. 
ind 
Schriftleitung: 
Reservelager: 
Druck: 
Senatsverwaltung für Inneres - I B 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72 
Senatsverwaltung für Inneres - I B 62 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Telefon: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72 
Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36
	        
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