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Volume Nr. 3, 23. Januar 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.3 23.Januar 1985 
Ye 
Anlage 
Bericht 
Der Rechnungsprüfungsausschuß hat sich in 12 Sitzungen mit 
dem Jahresbericht des Rechnungshofes über die Prüfung der 
Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 
befaßt. 
Im Ausschuß wurde über sämtliche 429 Textziffern Bericht 
erstattet und als Ergebnis der Berichterstattung über 21 Themen- 
kreise mit 174 Textziffern eine Anhörung mit den beteiligten 
Senatsverwaltungen durchgeführt. Zum Abschluß der Beratun- 
gen sah sich der Ausschuß veranlaßt, zu folgenden für das Jahr 
1981 getroffenen Prüfungsfeststellungen Auflagen an den Senat 
zu. erteilen: 
b) in welchen Zeitabständen die Angemessenheit des 
gezahlten Pachtzinses durch die zuständigen Stellen 
überprüft wird. ! 
T 218 Verband für Krankenpflegeausbildung Berlin 
Der Senat wird ersucht, über den Stand des Gesetzgebungs- 
verfahrens zur Auflösung des Verbandes für Krankenpfle- 
geausbildung Berlin zu berichten. 
T 224 bis 227. Bau der Putlitzbrücke 
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß für die künstlerische 
Gestaltung der Putlitzbrücke keine Bauplanungs- bzw. 
Ergänzungsunterlagen nachgereicht wurden. Es erwartet, 
daß bei ähnlichen Bauvorhaben künftig die bindenden Haus- 
haltsvorschriften eingehalten werden. 
T 228 bis 231 Abschlußarbeiten für Bauvorhaben des U-Bahn- 
Baues 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß die Abschlußarbeiten 
künftig fristgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt durchge- 
führt werden. 
T 232 bis 237 Behala Berliner Hafen- und Lagerhausbetriebe: 
hier: Herrichtung der Umschlageinrichtung in Spandau 
Das Abgeordnetenhaus rügt, daß vor dem Ankauf der beiden 
Waagen nicht die erforderliche Kosten-Nutzen-Analyse auf- 
gestellt worden ist. 
Es ist daher sicherzustellen, daß die nach $7 LHO geforderte 
Berechnung künftig vor der Anschaffung aufgestellt wird. 
T 279 bis 299 Finanzen/Erbbaurecht 
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß ein Erbbaurecht 
bestellt wurde, obwohl die Finanzierung des Bauvorhabens 
des Erbbauberechtigten nicht sichergestellt war, und daß 
deshalb das Erbbaurecht später mit der Folge erheblicher 
Mehraufwendungen für den Landeshaushalt geändert wer- 
den mußte. 
T 409 bis 422 Bauausstellung Berlin GmbH 
a) Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß noch in diesem Jahr 
das für eine geplante Publikation angeschaffte, dann aber 
nicht mehr benötigte Druckpapier für die nächsten 
Druckaufträge verbraucht wird. Der Senat wird aufgefor- 
dert, den Vollzug dieser Auflage zu überwachen und dem 
Ausschuß zu berichten. 
Das Abgeordnetenhaus. rügt nachdrücklich, daß die 
Bauausstellung Berlin GmbH als Zuwendungsempfänge- 
rin die für die Verwendung der Zuwendungen zu beach- 
tenden Grundsätze einer sparsamen Wirtschaftsführung 
wiederholt mißachtet hat. Es erwartet, daß derartige Ver- 
stöße, wie sie vom Rechnungshof beanstandet worden 
sind, künftig ausgeschlossen werden. 
Der Senat wird aufgefordert, durch seine Vertreter im 
Aufsichtsrat darauf hinzuwirken, bei der Personalauswahl 
für solche Einrichtungen besonders sorgfältig zu handeln, 
damit die kontinuierliche Wahrnehmung der Aufgaben 
sichergestellt wird. 
T 424 bis 429 Dienstleistungsunternehmen 
Das Abgeordnetenhaus erwartet vom Senat eine nachhaltige 
Überwachung der Unternehmen sowohl hinsichtlich ihrer 
Beiträge zur Förderung der Berliner Wirtschaft als auch hin- 
sichtlich ihres Betriebsaufwandes. 
Der Personalaufwand ist dem Auftragsvolumen anzupassen. 
Dem Rechnungsprüfungsausschuß ist über.den Fortgang der 
Entwicklungen beider Unternehmen schriftlich zu berichten. 
Das Abgeordnetenhaus. erwartet, daß dem Rechnungsprü- 
tungsausschuß innerhalb von vier Monaten über die Erledigung 
der Ersuchen berichtet wird. 
T 33 bis 38 Dokumentation 
Das Abgeordnetenhaus mißbilligt, daß die für eine ord- 
nungsgemäße Systemprüfung erforderliche Programmdoku- 
mentation des automatisierten Verfahrens zur Berechnung 
und Zahlbarmachung der Vergütungen nicht vom LED er- 
stellt wurde. Es erwartet, daß sich dieser Vorgang künftig 
nicht wiederholt. 
T 153 und 156 Modellversuch „Ausbildung Jugendlicher im 
Jugendhilfebereich in anerkannten Ausbildungsberufen“ 
Der Senat wird ersucht, zu berichten 
a) ob die Verwendungsnachweise ab 1979 inzwischen ord- 
nungsgemäß erstellt worden sind; 
ob die genannten Beträge von 20153,39 DM bzw. 
32970,53 DM in der Zwischenzeit aufgeklärt worden 
sind. 
T 163 Modellversuch „Ausbildung Jugendlicher im Jugend- 
hilfebereich in anerkannten Ausbildungsberufen“ 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß der Senat 
a) vor der Beteiligung an einem vom Bund geförderten 
Großprojekt künftig sorgfältiger prüft, ob insbesondere 
die personellen Voraussetzungen für eine sachgerechte 
Ausführung und Abwicklung erfüllt sind 
und 
sicherstellt, daß bei der Durchführung die Abteilung all- 
gemeine Verwaltung und die Fachabteilung in ausrei- 
chendem Maße in die Verantwortung einbezogen wer- 
den. 
T 166 Zuwendungen an einen Wohlfahrtsverband für Personal- 
und Sachkosten einer Familienberatungsstelle 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß zurückzufordernde 
Beträge künftig sofort nach ihrer Feststellung und nicht erst 
auf Grund einer Prüfung durch den Rechnungshof geltend 
gemacht werden. 
T 172 Unterbringung von Kindern in Tagespflege 
Der Senat wird um Mitteilung ersucht, ob und in welchem 
Umfang das Tagespflegegeld an die westdeutschen Regelun- 
gen angepaßt werden kann. 
T 184 Überlassung öffentlicher Sportanlagen 
Das Abgeordnetenhaus erwartet, daß die Bezirksämter dafür 
Sorge tragen, daß in der Zukunft keine weiteren Einnahme- 
verluste für das Land Berlin durch unverständliche Bearbei- 
tungsrückstände entstehen können. 
Der Senator für Inneres wird gebeten, im Rahmen. der Orga- 
nisationsgutachten die Grundausstattung der Sportämter der 
Bezirke unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen 
Belastungen mit Verwaltungsaufgaben vorrangig zu untersu- 
chen. 
T 187 und 188 Überlassung öffentlicher Sportanlagen 
Der Senat wird um Auskunft gebeten 
a) wann die neuen Sportanlagen-Benutzungsvorschriften in 
Kraft treten werden 
und
	        
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