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Volume Nr. 3, 23. Januar 1985

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

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"VE 
Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.3 23.Januar 1985 
Der Senator für Finanzen 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe . 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
Rundschreiben 
über die Entlastung wegen der Haushalts- und Vermögens- 
rechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1981 
Vom 21. Dezember 1984 
Fin II D 21 
Fernruf: 2123-2848 oder 2123-1, intern 982-2848 
3 
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 80, Sitzung - 9. Wahl- 
periode - am 5. Dezember 1984 folgenden Beschluß gefaßt: 
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß $114 der Lan- 
deshaushaltsordnung unter Billigung der im Bericht des 
Rechnungsprüfungsausschusses enthaltenen Ersuchen 
an den Senat den durch die Haushalts- und Vermögens- 
rechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1981 durch- 
geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben 
im Haushaltsjahr 1981 und über das Vermögen und die 
Schulden sowie die übernommenen Bürgschaften zum 
31.Dezember 1981 an und erteilt dem Senat für das 
Haushaltsjahr 1981 Entlastung.“ 
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist als An- 
lage beigefügt. 
Soweit der Rechnungshof nach Nummer 1.6 Anlage AV 
871 LHO die Aufbewahrung bestimmter Unterlagen über 
die für sie geltenden Zeiten hinaus fordert, gibt er unab- 
hängig vom Stand des Entlastungsverfahrens den aufbewah- 
renden Stellen regelmäßig bis zum 20. Dezember des Jahres, 
mit dessen Ablauf die Aufbewahrungspflicht endet, den 
Zeitraum an, für den er die verlängerte Aufbewahrung ver- 
langt. Die aufbewahrenden Stellen haben vor Vernichtung 
der Unterlagen zu prüfen, ob die weitere Aufbewahrung er- 
forderlich ist, weil der Entlastungsbeschluß nach 8114 LHO 
noch nicht gefaßt ist. 
Nummer 2 gilt nicht für die sonstigen Rechnungsunterlagen, 
die Baumaßnahmen von mehr als 500000 DM betreffen 
(Nummer 5.2 Anlage AV $71 LHO). 
Ich bitte die Beauftragten für den Haushalt, den Bericht des 
Rechnungsprüfungsausschusses allen Dienstkräften mit Lei- 
tungsfunktion zur Kenntnis zu geben. Die erteilten Auflagen 
und kritischen Feststellungen sind zu beachten, wobei die 
jeweilige Problematik nicht nur von den betroffenen Verwal- 
tungen, sondern von allen Verwaltungen zu berücksichtigen 
ist. In diesem Zusammenhang weise ich die Beauftragten für 
den Haushalt nochmals auf die besondere Verantwortung 
nach Nummer 3 AV 89 LHO hin. 
In Vertretung 
Heubaum
	        
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