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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.3 23.Januar 1985
Der Senator für Finanzen
An die Mitglieder des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe .
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
nachrichtlich
an den Präsidenten des Rechnungshofes
Rundschreiben
über die Entlastung wegen der Haushalts- und Vermögens-
rechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1981
Vom 21. Dezember 1984
Fin II D 21
Fernruf: 2123-2848 oder 2123-1, intern 982-2848
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Das Abgeordnetenhaus hat in seiner 80, Sitzung - 9. Wahl-
periode - am 5. Dezember 1984 folgenden Beschluß gefaßt:
„Das Abgeordnetenhaus erkennt gemäß $114 der Lan-
deshaushaltsordnung unter Billigung der im Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses enthaltenen Ersuchen
an den Senat den durch die Haushalts- und Vermögens-
rechnung von Berlin für das Haushaltsjahr 1981 durch-
geführten Nachweis über die Einnahmen und Ausgaben
im Haushaltsjahr 1981 und über das Vermögen und die
Schulden sowie die übernommenen Bürgschaften zum
31.Dezember 1981 an und erteilt dem Senat für das
Haushaltsjahr 1981 Entlastung.“
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses ist als An-
lage beigefügt.
Soweit der Rechnungshof nach Nummer 1.6 Anlage AV
871 LHO die Aufbewahrung bestimmter Unterlagen über
die für sie geltenden Zeiten hinaus fordert, gibt er unab-
hängig vom Stand des Entlastungsverfahrens den aufbewah-
renden Stellen regelmäßig bis zum 20. Dezember des Jahres,
mit dessen Ablauf die Aufbewahrungspflicht endet, den
Zeitraum an, für den er die verlängerte Aufbewahrung ver-
langt. Die aufbewahrenden Stellen haben vor Vernichtung
der Unterlagen zu prüfen, ob die weitere Aufbewahrung er-
forderlich ist, weil der Entlastungsbeschluß nach 8114 LHO
noch nicht gefaßt ist.
Nummer 2 gilt nicht für die sonstigen Rechnungsunterlagen,
die Baumaßnahmen von mehr als 500000 DM betreffen
(Nummer 5.2 Anlage AV $71 LHO).
Ich bitte die Beauftragten für den Haushalt, den Bericht des
Rechnungsprüfungsausschusses allen Dienstkräften mit Lei-
tungsfunktion zur Kenntnis zu geben. Die erteilten Auflagen
und kritischen Feststellungen sind zu beachten, wobei die
jeweilige Problematik nicht nur von den betroffenen Verwal-
tungen, sondern von allen Verwaltungen zu berücksichtigen
ist. In diesem Zusammenhang weise ich die Beauftragten für
den Haushalt nochmals auf die besondere Verantwortung
nach Nummer 3 AV 89 LHO hin.
In Vertretung
Heubaum