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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.12 10.Juli 1985
Fernverkehrskonzeption; Angelegenheiten der Verkehrsauf-
klärung und -unterweisung sowie des Verkehrswarnfunks;
verkehrsbeschränkende Maßnahmen im Rahmen des Immis-
sionsschutzes und der Energiesicherung; Schiffahrts- und
Hafenaufsicht, Luftaufsicht sowie Aufsicht über Eisenbah-
nen, U-Bahn und sonstige spurgebundene Ortsverkehrs-
systeme (einschließlich. Planfeststellungsverfahren); Verfol-
gung und Ahndung verkehrsrechtlicher Ordnungswidrigkei-
ten, Gnadensachen, Tarifbildung und -überwachung für alle
Verkehrsträger, fachtechnische. Prüfung von Verkehrs-
leistungen, Verkehrsstatistik, Verkehrsbeirat;
Verkehrsentwicklungsplanung für Nah- und Fernverkehr
(motorisierter und nichtmotorisierter Personenverkehr, Wirt-
schaftsverkehr, öffentlicher Verkehr mit Bahnen, Autobus-
sen und Taxen); Verkehrsplanung einschließlich Verkehrs-
zählungen, -analysen und -prognosen sowie der benötigten
Verkehrswege und der Bewertungen; Grundsätze der Ver-
kehrsberuhigung und des ruhenden Verkehrs im Benehmen
mit dem Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz;
Mitwirkung bei der Stadtentwicklungsplanung und Stadtpla-
nung bezüglich der Auswirkungen auf die Verkehrsplanung;
Mitwirkung in Angelegenheiten des Verkehrslärmschutzes
und der Abwehr verkehrsbedingter Luftverunreinigungen;
Ressortspezifische Mitwirkung bei Bauplanungsunterlagen,
soweit verkehrliche Belange betroffen sind; .
Verkehrsforschung und -technologie, Angelegenheiten des
EG-Verkehrs, sonstige zwischenstaatliche und internationale
Verkehrsforschungen und -vereinbarungen, Angelegenhei-
ten der Entwicklungshilfe im- Verkehr;
Sammeln und Auswerten von Daten für Aufgaben der Ver-
kehrsentwicklungsplanung und der Verkehrswirtschaft ein-
schließlich ADV (soweit nicht bei SenInn);
Mitwirkung bei der vorbereitenden und verbindlichen Baäu-
leitplanung, bei Verfahren nach $ 125 BBauG und der Einzel-
objektprüfung (KO-Ausschuß);
Planung von Bundesfernstraßen, Aufstellungsbehörde ($ 16
FStrG), Planfeststellungsbehörde nach 818a FStrG:
Planung der Vorbehaltsstraßen; Planung, Entwurf und ver-
xehrliche Unterhaltung von Verkehrslenkungs- und -steue-
:ungsanlagen; konzeptionelle Planung der Wegweisung für
den Straßenverkehr;
Angelegenheiten des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgeset-
zes;
Planung von Schnellbahnen, Eisenbahnen und sonstigen
spurgebundenen Verkehrssystemen einschließlich der lan-
deseigenen Anschlußbahnen, Netzplanung des öffentlichen
Personennahverkehrs;
Eigenbetriebsrecht; Grundsatz- und Koordinierungsangele-
genheiten der Eigenbetriebe (ausgenommen Personalwe-
sen);
Genehmigungsbehörde gemäß 88 39, 45 a, 51 Abs. 2 des Per-
sonenbeförderungsgesetzes und gemäß 88 6 Abs.3, 6a des
Allgemeinen Eisenbahngesetzes für die BVG und insbeson-
dere auch Aufsichtsbehörde;
Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG); Berliner Gaswerke
(Gasag); Berliner Wasserwerke; Behala Berliner Hafen- und
Lagerhaus-Betriebe; Staatliche Porzellanmanufaktur Berlin
(KPM); Berliner Entwässerungswerke; Berliner Stadtreini-
gungs-Betriebe; Vieh- und Schlachthof Spandau.
gesetz; Beobachtung und Analyse der wirtschaftlichen
Entwicklung, wirtschaftliche Prognosen und Projektionen,
Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen;
Wirtschaftspolitische Beurteilung der Steuergesetzgebung,
Grundsatzfragen des Berlinförderungsgesetzes, Erstattung
von Gutachten wirtschaftlicher Art in Steuer- und Abgabe-
fragen, Ursprungsbescheinigungen nach dem Berlinförde
rungsgesetz; k |
Öffentliche Finanzierungen und Bürgschaften, Mitwirkung
in den Kredit- und Bürgschaftsausschüssen, Förderung Ber-
lins aus dem ERP-Sondervermögen sowie aus anderen
Finanzierungsprogrammen; Förderung von Existenzgrün-
dungen sowie der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
Innerdeutsche Wirtschaftsbeziehungen, Wirtschaftsverkehr
mit dem übrigen Bundesgebiet;
Außenwirtschaftsverkehr, Förderung außenwirtschaftlicher
Marketing-Strategien, Wirtschaftspolitik der EG;
Grundsatzfragen der Entwicklungspolitik einschließlich der
Mitwirkung bei Entscheidungen über entwicklungspolitische
Vorhaben anderer Senatsverwaltungen, Durchführung der
entwicklungspolitischen Maßnahmen des Landes Berlin in
Zusammenarbeit mit den Berliner Senatsverwaltungen und
entwicklungspolitischen Institutionen, Aus- und Fortbildung
von Fach- und Führungskräften aus Ländern der dritten
Welt, Förderung von Institutionen der Entwicklungspolitik;
Ausstellungs-, Messe- und Kongreßwesen; Förderungsmaß-
nahmen im Ausstellungs-, Messe- und Kongreßbereich;
Förderung von Forschung und Entwicklung in der Berliner
Wirtschaft, Erfindungswesen, Innovationsförderung, Ratio-
nalisierung und Produktivitätssteigerung der Wirtschaft;
Meß- und Eichwesen;
Energiepolitik und Energie- und Wärmewirtschaft, Ener-
gieaufsicht, Genehmigungen und behördliche Aufsicht nach
dem Atomgesetz (außer Strahlenschutzverordnung); Ener-
gie- und Atomrecht;
Kammerrecht der Wirtschaft, Genossenschaftsrecht, genos-
senschaftliche Prüfungsverbände einschließlich Zulassung
und Entziehung ihres Prüfungsrechts, Rabattsparrecht;
Bergrecht einschließlich Bergaufsicht;
Gewerberechtliche Grundsatzangelegenheiten; Ordnungs-
aufgaben einschließlich Verfolgung und Ahndung von Ord-
nungswidrigkeiten auf gewerberechtlichem Gebiet, soweit
nicht andere Senatsverwaltungen zuständig sind;
Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe, Dienst-
leistungs- und sonstiges Gewerbe; freie Berufe, sofern wirt-
schaftliche Tätigkeit überwiegt, ausgenommen das Apothe-
kenwesen;
Kredit-, Bank-, Sparkassen-, Bauspar- und Versicherungs-
wesen (ohne Sozialversicherung), nichtkommerzieller Zah-
lungsverkehr, Altbankenregelung, Kapitalverkehr, Wäh-
rungsrecht, Wertpapierfragen, Börsenrecht, Durchführung
der $816, 17 Berlinförderungsgesetz;
Angelegenheiten der wirtschaftspfüfenden und. -beratenden
Berufe; ;
Landeskartellbehörde, Wettbewerbspolitik und -recht; wett
bewerbspolitische Beurteilung von Gesetzesvorhaben;
Beschwerdestelle für das öffentliche Auftragswesen;
Preisrecht, -überwachung und -bildung (mit Ausnahme von
Mieten und Pachten für Räume); preisrechtliche Prüfung
öffentlicher Aufträge einschließlich der Bauleistungen; Ge-
nehmigung von Strompreisen und Festsetzung von Höchst-
preisen für Kohle; Überwachung der. Preisauszeichnung, so-
weit nicht der PolPräs in Berlin oder die Bezirksämter zustän-
dig sind, sowie Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, soweit
nicht die Bezirksämter zuständig sind; Regelung und Festset-
zung der Krankenhauspflegesätze, Geschäftsstelle des Preis-
beirates, Geschäftsstelle des Ausschusses für Pflegesatzfra-
ZeN;
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XI
Zum Geschäftsbereich ‚des Senators für Wirtschaft und Arbeit
gehören
1. Wirtschaftspolitik und Wirtschaftsförderung, Arbeits- und
Arbeitsmarktpolitik;
Senatsausschuß für Wirtschaft; Mitwirkung bei der Vorberei-
tung von Maßnahmen nach dem Stabilitäts- und Wachstums-