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15a.
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.8 20.Juli 1984
liche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens
zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert.
(Die Klammersätze zu Fallgruppe 1 a gelten.)
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 9)
nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIb
Fallgruppe 7a.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8)
Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver-
gütungsgruppe VIb Fallgruppe 7 b heraushebt, daß sie auf
Grund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für
die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver-
sorgungsbezüge, Vergütungen oder Löhne einschließlich
der Krankenbezüge, Urlaubsvergütungen oder Urlaubs-
löhne im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die
sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen, die erfor-
derlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungs-
pflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversiche-
rung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und
Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich
vornehmen sowie den damit zusammenhängenden Schrift-
wechsel selbständig führen.
(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Ange-
stellte das Besoldungsdienstalter erstmals, die ruhegehalt-
‚ähigen Dienstbezüge erstmals, die ruhegehaltfähige
Dienstzeit, die Beschäftigungszeit, die Dienstzeit sowie die
Grundvergütung nach den 88 27, 28 und die Gesamtvergü-
tung nach $ 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine
Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und
Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8)
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Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 25 Kanzlei-
kräften.
Ständige Vertreter von Vorstehern von Kanzleien mit
mindestens 60 Kanzleikräften.
Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach ge-
ylicderten Registratur, denen mindestens drei Regi-
straturangestellte, davon einer mindestens der Vergü-
tungsgruppe VIb Fallgruppe 40, ständig unterstellt
sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 22, 23 und 24)
Leiter ‚einer nach Sachgesichtspunkten vielfach ge-
gliederten Registratur in obersten Bundes- oder Lan-
desbehörden, denen mindestens zwei Registraturange-
stellte, davon einer mindestens der Vergütungsgruppe
VI b Fallgruppe 40, ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollneotizen Nrn. 22, 23 und 24)
Leiter von Registraturen, denen mindestens vier Re-
gistraturangestellte, davon drei mindestens der Ver-
yütungsgruppe VITL Fallgruppe 10, ständig unterstellt
sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 23 und 24) ;
Leiter von Registraturen, denen mindestens acht Re-
gistraturangestellte ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 23 und 24)
Registraturangestellte der Vergütungsgruppe VIb'
Fallgruppe 40 in obersten Bundes- oder Landesbehör-
den nach 8jähriger Bewährung als solche in diesen
Behörden.
Angestellte als Geschäftsstellenverwalter bei Gerich-
(en oder Staatsanwaltschaften, die sich dadurch aus
der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 41 heraus-
heben, daß sie überwiegend schwierige Tätigkeiten
ıusüben.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 25 und 26)
‘6a.
Angestellte, die auf Grund der angegebenen Merkmale die
für die Errechnung und Zahlbarmachung der Vergütungen
oder Löhne einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsver-
gütungen oder Urlaubslöhne im DV-Verfahren erforder-
lichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berech-
nung verantwortlich vornehmen und den damit zusammen-
hängenden Schriftwechsel selbständig führen,
nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIb
Fallgruppe 7c.
‘(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8)
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Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen-
der Sachkonten führen oder verwalten, wenn ihnen
überwiegend schwierige buchhalterische Tätigkeiten
übertragen sind.
"Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10, 11, 11a und 11 b)
Angestellte in Kassen, denen mindestens drei Ange-
stellte mit buchhalterischen Tätigkeiten mindestens
der Vergütungsgruppe VII ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10 und 11 a)
Angestellte, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten
{ühren oder verwalten, in staatlichen Kassen, in denen die
Ergebnisse mehrerer Kassen zusammengefaßt werden,
wenn ihnen überwiegend schwierige buchhalterische Tätig-
keiten übertragen sind.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10, 11 und 11b)
Angestellte in Finanzkassen mit vollautomatischem
Steuererhebungsverfahren, die an Hand der Buchungs-
belege Auskünfte erteilen.
Kassierer in Kassen an Arbeitsplätzen mit ständig über-
durchschnittlich hohen Postenzahlen.
(Hierzu Protokollnotiz Nrn. 10 und 11c)
Verwalter von Zahlstellen, in denen ständig nach Art
und Umfang besonders schwierige Zahlungsgeschäfte
anfallen, wenn ihnen mindestens drei Angestellte
ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr, 10)
Leiter von. Kassen mit mindestens drei Kassenange-
stellten mindestens der Vergütungsgruppe VIII.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10)
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Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver-
gütungsgruppe VIb Fallgruppe 7 heraushebt, daß sie auf
Grund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Ver-
gütungen oder Löhne einschließlich der Krankenbezüge,
Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne selbständig errech-
nen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B.
Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversiche-
rung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtre-
tungen und Pfändungen) selbständig ausführen sowie den
damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbständig
führen.
(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Ange-
stellte die Beschäftigungszeit, die Dienstzeit sowie die
Grundvergütung nach den 88 27, 28 und die Gesamtver-
gütung nach $ 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen und
Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.)
‚Hierzu Protokollnotiz Nr. 8)
Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver-
gütungsgruppe VII Fallgruppe 5 heraushebt, daß sie auf
Grund der angegebenen Merkmale Vergütungen oder
Löhne einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsvergü-
tungen oder Urlaubslöhne selbständig errechnen und den
damit zusammenhängenden Schriftwechsel . selbständig
ühren,
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