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Volume Nr. 8, 20. Juli 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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15a. 
Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.8 20.Juli 1984 
liche und vielseitige Fachkenntnisse und mindestens 
zu einem Drittel selbständige Leistungen erfordert. 
(Die Klammersätze zu Fallgruppe 1 a gelten.) 
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIb 
Fallgruppe 7a. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8) 
Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe VIb Fallgruppe 7 b heraushebt, daß sie auf 
Grund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse die für 
die Errechnung und Zahlbarmachung der Dienst- oder Ver- 
sorgungsbezüge, Vergütungen oder Löhne einschließlich 
der Krankenbezüge, Urlaubsvergütungen oder Urlaubs- 
löhne im DV-Verfahren notwendigen Merkmale und die 
sonstigen Anspruchsvoraussetzungen feststellen, die erfor- 
derlichen Arbeiten (z.B. Feststellen der Versicherungs- 
pflicht in der Sozialversicherung und der Zusatzversiche- 
rung, Bearbeiten von Abtretungen und Pfändungen) und 
Kontrollen zur maschinellen Berechnung verantwortlich 
vornehmen sowie den damit zusammenhängenden Schrift- 
wechsel selbständig führen. 
(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Ange- 
stellte das Besoldungsdienstalter erstmals, die ruhegehalt- 
‚ähigen Dienstbezüge erstmals, die ruhegehaltfähige 
Dienstzeit, die Beschäftigungszeit, die Dienstzeit sowie die 
Grundvergütung nach den 88 27, 28 und die Gesamtvergü- 
tung nach $ 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen, keine 
Widerspruchsbescheide zu erteilen und Abtretungen und 
Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8) 
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Vorsteher von Kanzleien mit mindestens 25 Kanzlei- 
kräften. 
Ständige Vertreter von Vorstehern von Kanzleien mit 
mindestens 60 Kanzleikräften. 
Leiter einer nach Sachgesichtspunkten vielfach ge- 
ylicderten Registratur, denen mindestens drei Regi- 
straturangestellte, davon einer mindestens der Vergü- 
tungsgruppe VIb Fallgruppe 40, ständig unterstellt 
sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 22, 23 und 24) 
Leiter ‚einer nach Sachgesichtspunkten vielfach ge- 
gliederten Registratur in obersten Bundes- oder Lan- 
desbehörden, denen mindestens zwei Registraturange- 
stellte, davon einer mindestens der Vergütungsgruppe 
VI b Fallgruppe 40, ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollneotizen Nrn. 22, 23 und 24) 
Leiter von Registraturen, denen mindestens vier Re- 
gistraturangestellte, davon drei mindestens der Ver- 
yütungsgruppe VITL Fallgruppe 10, ständig unterstellt 
sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 23 und 24) ; 
Leiter von Registraturen, denen mindestens acht Re- 
gistraturangestellte ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 23 und 24) 
Registraturangestellte der Vergütungsgruppe VIb' 
Fallgruppe 40 in obersten Bundes- oder Landesbehör- 
den nach 8jähriger Bewährung als solche in diesen 
Behörden. 
Angestellte als Geschäftsstellenverwalter bei Gerich- 
(en oder Staatsanwaltschaften, die sich dadurch aus 
der Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 41 heraus- 
heben, daß sie überwiegend schwierige Tätigkeiten 
ıusüben. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 25 und 26) 
‘6a. 
Angestellte, die auf Grund der angegebenen Merkmale die 
für die Errechnung und Zahlbarmachung der Vergütungen 
oder Löhne einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsver- 
gütungen oder Urlaubslöhne im DV-Verfahren erforder- 
lichen Arbeiten und Kontrollen zur maschinellen Berech- 
nung verantwortlich vornehmen und den damit zusammen- 
hängenden Schriftwechsel selbständig führen, 
nach achtjähriger Bewährung in Vergütungsgruppe VIb 
Fallgruppe 7c. 
‘(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8) 
7 
Angestellte in Kassen, die verantwortlich Personen- 
der Sachkonten führen oder verwalten, wenn ihnen 
überwiegend schwierige buchhalterische Tätigkeiten 
übertragen sind. 
"Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10, 11, 11a und 11 b) 
Angestellte in Kassen, denen mindestens drei Ange- 
stellte mit buchhalterischen Tätigkeiten mindestens 
der Vergütungsgruppe VII ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10 und 11 a) 
Angestellte, die verantwortlich Personen- oder Sachkonten 
{ühren oder verwalten, in staatlichen Kassen, in denen die 
Ergebnisse mehrerer Kassen zusammengefaßt werden, 
wenn ihnen überwiegend schwierige buchhalterische Tätig- 
keiten übertragen sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 10, 11 und 11b) 
Angestellte in Finanzkassen mit vollautomatischem 
Steuererhebungsverfahren, die an Hand der Buchungs- 
belege Auskünfte erteilen. 
Kassierer in Kassen an Arbeitsplätzen mit ständig über- 
durchschnittlich hohen Postenzahlen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nrn. 10 und 11c) 
Verwalter von Zahlstellen, in denen ständig nach Art 
und Umfang besonders schwierige Zahlungsgeschäfte 
anfallen, wenn ihnen mindestens drei Angestellte 
ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr, 10) 
Leiter von. Kassen mit mindestens drei Kassenange- 
stellten mindestens der Vergütungsgruppe VIII. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10) 
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Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe VIb Fallgruppe 7 heraushebt, daß sie auf 
Grund der angegebenen tatsächlichen Verhältnisse Ver- 
gütungen oder Löhne einschließlich der Krankenbezüge, 
Urlaubsvergütungen oder Urlaubslöhne selbständig errech- 
nen und die damit zusammenhängenden Arbeiten (z.B. 
Feststellen der Versicherungspflicht in der Sozialversiche- 
rung und der Zusatzversicherung, Bearbeiten von Abtre- 
tungen und Pfändungen) selbständig ausführen sowie den 
damit zusammenhängenden Schriftwechsel selbständig 
führen. 
(Das Tätigkeitsmerkmal ist auch erfüllt, wenn der Ange- 
stellte die Beschäftigungszeit, die Dienstzeit sowie die 
Grundvergütung nach den 88 27, 28 und die Gesamtver- 
gütung nach $ 30 bei der Einstellung nicht festzusetzen und 
Abtretungen und Pfändungen nicht zu bearbeiten hat.) 
‚Hierzu Protokollnotiz Nr. 8) 
Angestellte, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Ver- 
gütungsgruppe VII Fallgruppe 5 heraushebt, daß sie auf 
Grund der angegebenen Merkmale Vergütungen oder 
Löhne einschließlich der Krankenbezüge, Urlaubsvergü- 
tungen oder Urlaubslöhne selbständig errechnen und den 
damit zusammenhängenden Schriftwechsel . selbständig 
ühren, 
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