Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.4 6.April 1984
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"NSS HUN
Nr. 7
Schwierige Aufgaben in der Ablaufplanung sind insbesondere:
a) Mitwirkung an der Verfahrensentwicklung bzw. -änderung
mit dem Ziel der zweckmäßigen Gestaltung des Ablaufs von
DV-Verfahren zur effektiven. Nutzung, der Ressourcen des
Rechenzentrums,
b) Bereitstellung von Daten für die Planung von Hard- und Soft-
ware und
c) Ermittlung von: Parametern bei automatisierter Job-
Ablaufsteuerung.
Es müssen mindestens zwei schwierige Aufgaben wahrgenom-
men werden.
Nr. 8
Umfangreiche und vielfältige Planungsaufgaben in der Ablaufpla-
nung sind gegeben, wenn
a) Aufträge aus einer Vielzahl verschiedener DV-Verfahren aus
unterschiedlichen Anwendungsbereichen (z.B. Material-
bewirtschaftung, Personalwesen, Finanzwesen, Einwohner-
wesen, Gesundheitswesen) einzuplanen sind und
b) dabei in nicht unerheblichem Umfang
nach Zeitpunkt oder Umfang nicht vorhersehbare Auf-
träge (z.B. ad-hoc-Auswertungen für Planungszwecke,
Wiederholungsarbeiten, Umfang von on-line-Anwen-
dungen). oder
zeitkritische Aufträge (z.B. Aufträge mit Tagesfertig-
keit)
einzuplanen sind, die eine kurzfristige Festlegung oder Än-
derung von Prioritäten erfordern.
Nr. 13
Angestellte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Angestellte
mit fachlichen Kenntnissen des zu bearbeitenden Aufgaben-
gebiets,
mit einer zusätzlichen DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt
und Umfang mindestens das DV-Grund- und -Fachwissen vermit-
telt hat, wie es den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fort-
bildung in der öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95a vom
22.Mai 1981) für Beschäftigte in der Produktionssteuerung
(Ablauf-und Belegungsplaner) entspricht,
mit Kenntnissen der eingesetzten DV-Anlagen und Systemsoft-
ware
sowie
mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätig-
keit von mindestens sechs Monaten in der Maschinenbedienung
Nr. 14
Belegungsplanung im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals ist gege-
ben, wenn in Rechenzentren mit umfangreichen Anwendungen
die folgenden Aufgaben in der lokalen Stapelverarbeitung (Ab-
satz 5 Buchst.a der Vorbemerkungen zu Unterabschnitt VII)
wahrzunehmen sind:
a) Analyse der zu erledigenden Jobs nach ihren Ansprüchen an
maschinelle Kapazitäten und ihren zeitlichen und logischen
Abhängigkeiten,
b) Ordnung und Zusammenstellung der Jobs mit dem Ziel, die
maschinellen Kapazitäten optimal auszunutzen, und
c) Auswertung der Ergebnisse der Beobachtung des Systemver-
haltens.
Nr. 15
Vielfältige Planungsaufgaben der Belegungsplanung liegen vor,
wenn zahlreiche Jobs unterschiedlicher DV-Struktur einzuplanen
sind. Sie liegen auch dann vor, wenn unterschiedliche Nutzungs-
formen wie Stapelverarbeitung und Dialogverarbeitung (Absatz 5
Buchst. b der Vorbemerkungen zu Unterabschnitt VII) angewen-
det werden.
Nr. 9
Die Verwaltung von Datenbanken setzt voraus, daß die Angestell-
jen eingehende Kenntnisse in dem angewendeten Datenbankver-
waltungssystem anzuwenden haben und eine praktische Tätigkeit
in der Anwendungsprogrammierung oder der DV-Systemtechnik
von mindestens zwölf Monaten zurückgelegt haben.
Nr. 10
Datenbank ist eine Datenbasis, die - ohne Rücksicht auf die
logische Struktur - unter Anwendung eines Datenbankverwal-
tungssystems (IMS, UDS, ADABAS oder Systeme mit vergleich-
barem Funktionsumfang) geführt wird und von mehreren An:
wendungsprogrammen gemeinsam genutzt werden kann.
Zur Verwaltung von Datenbanken gehören insbesondere:
a) Zuweisen von Pufferbereichen, ;
b) Berechnung des Speicherplatzbedarfs,
c) Führen eines Verzeichnisses über Speicherplatzbelegung,
d) Job-Vorbereitung für Aufbau und Pflege von Datenbeschrei-
bungstabellen, ;
e) Überwachen der Rekonstruierbarkeit von Datenbanken,
f) Veranlassen von Sicherungsläufen und
g) verantwortliche Beteiligung an der Wiederherstellung von
Datenbanken.
Nr. 16
Angestellte im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind Angestellte
mit einer DV-Aus- oder -Fortbildung, deren Inhalt und Umfang
mindestens das DV-Grund- und -Fachwissen vermittelt hat, wie es
den Rahmenrichtlinien für die DV-Aus- und -Fortbildung in der
öffentlichen Verwaltung (BAnz. Nr. 95a vom 22. Mai 1981) für
Beschäftigte in der Produktionssteuerung (Verwalter von System-
hilfen und Direktzugriffsspeichern) entspricht, #
sowie
mit einer praktischen Ausbildung oder einer praktischen Tätig-
keit von mindestens zwölf Monaten als Angestellte in der Bedie-
nung von DV-Anlagen oder. einer vergleichbaren Tätigkeit nach
diesem Abschnitt.
Nr. 17
Systemhilfen sind betriebsablaufunterstützende Dateien, z. B. die
Bibliotheken für Produktionsprogramme, Dateienkataloge; Pro-
zedurbibliotheken, Accountingbestände.
Ihre Verwaltung umfaßt die laufende Pflege und zeitgerechte
Bereitstellung zur Nutzung durch den Betrieb.
Zum Verwalten von Kapazität von Direktzugriffsspeichern gehö-
ren z.B.: en
a) Führen eines Verzeichnisses über die Speicherplatzbele-
gung,
Berechnen des Speicherplatzbedarfs für Dateien und Vertei-
lung auf Speichergeräte,
c) Anlegen von neuen Dateien, )
d) Durchführen von Sicherungsmaßnahmen,
Nr. 11
Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus, daß die
Angestellten vertiefte: Fachkenntnisse in: dem angewendeten
Datenbankverwaltungssystem und Fachkenntnisse in der DV-
Systemtechnik erworben sowie diese Kenntnisse bei ihrer Tätig-
keit anzuwenden haben.
Nr. 12
Die Anwendung dieses Tätigkeitsmerkmals setzt voraus, daß dem
Angestellten mindestens drei Angestellte in der Produktions-
steuerung im Sinne dieses Unterabschnitts durch ausdrückliche
Anordnung ständig unterstellt sind.