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Volume Nr. 3, 30. März 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr.3 30.März 1984 
(DB1. 1/1972 Nr. 21; DBI. VI/1972 Nr. 9), geändert durch die 
Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zur Anderung der Ausführungs- 
vorschriften über die Gewährung von Baustellenzulagen 
nach $33 Abs.2 BAT vom 7. Juli 1974 (DB1.1/1974 Nr. 39; 
DBIl. VI/1974 Nr. 52), werden wie folgt ergänzt: > 7 
In Abschnitt II wird den Erläuterungen des Begriffs „beson- 
dere Erschwernisse“ zu Tz. 4.1.1 nach dem Buchstaben-a als 
neuer Buchstabe b eingefügt: 
‚b) wenn eine unmittelbare Berührung mit stark verschmutz- 
ten Bauwerksteilen nicht zu vermeiden ist oder“. 
Die bisherigen Buchstaben b und c werden Buchstaben c 
and d. 
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 
1983 in Kraft. 
2 
[m Auftrag 
Dr. Rose 
Eigenunfallversicherung Berlin 
An die Mitglieder.des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die‘ Sonderbehörden ‚ 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
den Hauptpersonalrat 
Rundschreiben 
über Unfallverhütungsvorschriften 
Vom 15. März 1984 
EUV Geschf 
Fernruf: 783-3881/82 oder 783-1, intern 90-38 81/82 
Nach $ 24 der Verordnung über die Durchführung der Unfallver- 
sicherung, die Jahresarbeitsverdienstgrenze und die Gewährung 
von Mehrleistungen in der Fassung vom 13. Februar 1973 (GVBl. 
5.432), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.Dezember 
1979 (GVBl. S. 2098), hat die Eigenunfallversicherung Berlin den 
Unternehmen, für die Berlin Träger der gesetzlichen Unfallver- 
sicherung ist, für die Verhütung von Arbeitsunfällen und für eine 
wirksame Erste Hilfe zu sorgen; sie überwacht die Durchführung 
der Unfallverhütung. Die Bestimmungen über die Unfallver- 
hütung sind den versicherten Unternehmen zur Verfügung zu 
stellen. . 
Es wird mitgeteilt, daß 
der Anhang zu den Durchführungsanweisungen 
vom Mai 1980 
zur Unfallverhütungsvorschrift 
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 
vom Dezember 1978 
(Bestell-Nr. GUV 2.10a) 
Ausgabe April 1983, 
Unfallverhütungsvorschrift 
Bühnen und Studios v. Februar 1976 
mit Durchführungsanweisungen 
vom Oktober 1983 
(Bestell-Nr. GUV 6.15), 
Merkblatt über die 
gesetzliche Unfallversicherung 
Ausgabe Januar 1984 
(Bestell-Nr. GUV 20.1), 
Broschüre 
Sicherheit im Büro 
Ausgabe April 1983 
(Bestell-Nr. GUV 53.1), 
Grundsätze für die Prüfungen 
der ‚Ausrüstungen und’‘Geräte der Feuerwehr 
Ausgabe Januar 1984 
(Bestell-Nr. GUV 67.13) und 
Aushang 
Bei Arbeitsunfällen zu beachten! 
Ausgabe Januar 1984 
(Bestell-Nr. GUV 30.7) 
vorliegen. 
Außerdem ist eine Liste über alle bei der Eigenunfallversiche- 
zung Berlin verfügbaren Bestimmungen über die Unfallver- 
nütung erhältlich. Die Vorschriften, Sicherheitsregeln, Richt- 
linien, Merkhefte, Merkblätter, Prüflisten, Broschüren usw. kön- 
nen nur schriftlich von der Eigenunfallversicherung Berlin, Bun- 
jlesallee 199, Zimmer 205, 1000 Berlin 31, Fernruf: 783- 8543, 
ntern 90-8543, zum Teil kostenlos, angefordert werden. 
Alle früheren Ausgaben der aufgeführten Bestimmungen über 
die Unfallverhütung sind überholt und nicht mehr anzuwenden. 
Dr. Schirmer 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I D 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67-68 72, intern 95-6872 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I D 62, -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67-6872, intern 95 - 68 72 
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.
	        
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