Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr.3 30.März 1984
(DB1. 1/1972 Nr. 21; DBI. VI/1972 Nr. 9), geändert durch die
Verwaltungsvorschrift Nr. 1 zur Anderung der Ausführungs-
vorschriften über die Gewährung von Baustellenzulagen
nach $33 Abs.2 BAT vom 7. Juli 1974 (DB1.1/1974 Nr. 39;
DBIl. VI/1974 Nr. 52), werden wie folgt ergänzt: > 7
In Abschnitt II wird den Erläuterungen des Begriffs „beson-
dere Erschwernisse“ zu Tz. 4.1.1 nach dem Buchstaben-a als
neuer Buchstabe b eingefügt:
‚b) wenn eine unmittelbare Berührung mit stark verschmutz-
ten Bauwerksteilen nicht zu vermeiden ist oder“.
Die bisherigen Buchstaben b und c werden Buchstaben c
and d.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar
1983 in Kraft.
2
[m Auftrag
Dr. Rose
Eigenunfallversicherung Berlin
An die Mitglieder.des Senats
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
den Berliner Datenschutzbeauftragten
die Bezirksämter
die‘ Sonderbehörden ‚
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
den Hauptpersonalrat
Rundschreiben
über Unfallverhütungsvorschriften
Vom 15. März 1984
EUV Geschf
Fernruf: 783-3881/82 oder 783-1, intern 90-38 81/82
Nach $ 24 der Verordnung über die Durchführung der Unfallver-
sicherung, die Jahresarbeitsverdienstgrenze und die Gewährung
von Mehrleistungen in der Fassung vom 13. Februar 1973 (GVBl.
5.432), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.Dezember
1979 (GVBl. S. 2098), hat die Eigenunfallversicherung Berlin den
Unternehmen, für die Berlin Träger der gesetzlichen Unfallver-
sicherung ist, für die Verhütung von Arbeitsunfällen und für eine
wirksame Erste Hilfe zu sorgen; sie überwacht die Durchführung
der Unfallverhütung. Die Bestimmungen über die Unfallver-
hütung sind den versicherten Unternehmen zur Verfügung zu
stellen. .
Es wird mitgeteilt, daß
der Anhang zu den Durchführungsanweisungen
vom Mai 1980
zur Unfallverhütungsvorschrift
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
vom Dezember 1978
(Bestell-Nr. GUV 2.10a)
Ausgabe April 1983,
Unfallverhütungsvorschrift
Bühnen und Studios v. Februar 1976
mit Durchführungsanweisungen
vom Oktober 1983
(Bestell-Nr. GUV 6.15),
Merkblatt über die
gesetzliche Unfallversicherung
Ausgabe Januar 1984
(Bestell-Nr. GUV 20.1),
Broschüre
Sicherheit im Büro
Ausgabe April 1983
(Bestell-Nr. GUV 53.1),
Grundsätze für die Prüfungen
der ‚Ausrüstungen und’‘Geräte der Feuerwehr
Ausgabe Januar 1984
(Bestell-Nr. GUV 67.13) und
Aushang
Bei Arbeitsunfällen zu beachten!
Ausgabe Januar 1984
(Bestell-Nr. GUV 30.7)
vorliegen.
Außerdem ist eine Liste über alle bei der Eigenunfallversiche-
zung Berlin verfügbaren Bestimmungen über die Unfallver-
nütung erhältlich. Die Vorschriften, Sicherheitsregeln, Richt-
linien, Merkhefte, Merkblätter, Prüflisten, Broschüren usw. kön-
nen nur schriftlich von der Eigenunfallversicherung Berlin, Bun-
jlesallee 199, Zimmer 205, 1000 Berlin 31, Fernruf: 783- 8543,
ntern 90-8543, zum Teil kostenlos, angefordert werden.
Alle früheren Ausgaben der aufgeführten Bestimmungen über
die Unfallverhütung sind überholt und nicht mehr anzuwenden.
Dr. Schirmer
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - I D 61 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67-68 72, intern 95-6872
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - I D 62, -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67-6872, intern 95 - 68 72
Druck: Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.