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Volume Nr. 3, 30. März 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIl Nr.3 30.März 1984 
f) Polizeipräsident in Berlin — Dez VB 132 —, 
sofern- im begründeten Einzelfall die Ausübung des 
Gewerbes durch den Antragsteller eine Gefahr für die 
Allgemeinheit befürchten 1äßt, 
Abteilung Bauwesen — Tiefbauamt —, 
sofern die gewerbliche Tätigkeit auf öffentlichem Stra- 
ßenland ausgeübt werden soll, 
Landesamt für Wohnungswesen, 
bei Umwandlung von Wohnräumen in Gewerberäume. 
Die Anhörung muß sich auch auf alle vom Antragsteller 
gewünschten oder von der Erlaubnisbehörde beabsichtigten 
Abweichungen im Sinn des $.9 GastV erstrecken. 
10.1.2.2 
Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, daß der Antrag- 
steller seinen: öffentlich-rechtlichen Abgabeverpflichtungen 
nicht ordnungsgemäß nachkommt, so ist ferner das zustän- 
dige Finanzamt und der in Betracht kommende Sozialver- 
sicherungsträger zu hören. 
10.1.2.3 
Besondere Bedeutung kommt der Koordinierung mit den 
Baäuaufsichtsbehörden zu. Die Erteilung einer Gaststätten- 
erlaubnis setzt voraus, daß für die vorgesehenen Räume 
eine Baugenehmigung erteilt ist, die die beabsichtigte Be- 
triebsart abdeckt und gegebenenfalls auch ein Schluß- 
abnahmeschein ausgestellt ist. 
Ist im Zeitpunkt der Erlaubniserteilung eine erforderliche 
Schlußabnahme noch nicht durchgeführt, so ist in der Er- 
laubnis darauf hinzuweisen, daß von ihr erst Gebrauch ge- 
macht werden darf, wenn eine mängelfreie Schlußabnahme 
vorliegt oder die vorzeitige Gestattung der Inbetriebnahme 
durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt ist. 
Wird die für Wirtschaft zuständige Abteilung vor der Er- 
teilung. einer Baugenehmigung über Räume, die einem 
Gaststättenbetrieb dienen sollen, im bauaufsichtlichen Ver- 
fahren beteiligt, teilt diese der Bauaufsichtsbehörde mit, 
ob aus ihrer Sicht Versagungsgründe gemäß 84 Abs.1 
Nrn. 2 und 3 GastG gegeben sind. Dabei ist darauf hinzu- 
wirken, daß bereits im bauaufsichtlichen Verfahren die 
Vorlage eines Prüfzeugnisses eines Sachverständigen für 
den Schallschutz verlangt wird, soweit nicht die Anlage im 
Hinblick auf den Schallschutz unbedenklich ist. 
10.1.2.4 
Von der an sich notwendigen Beteiligung anderer Behörden 
kann abgesehen werden, soweit der Antrag abgelehnt wer- 
den muß und nicht angenommen werden kann, daß sich aus 
der Beteiligung der fachlich berührten Behörde neue Ge- 
sichtspunkte zu den Ablehnungsgründen ergeben, z.B. be- 
darf es der Beteiligung des Bau- und Wohnungsaufsichts- 
amtes nicht, wenn feststeht, daß der Antragsteller unzu- 
verlässig ist. 
10.1.3 
Bei der Fertigung des Erlaubnisbescheides ist besondere 
Sorgfalt auf die genaue Beschreibung des Betriebes in 
sachlicher und räumlicher Hinsicht zu legen. Auf Num- 
mern 3.1.1 und 3.1.2.1 wird hingewiesen. 
10.2 Vorläufige Erlaubnis, 8 11 Abs. 1 GastG 
10.2.1. 
Bei Ausländern ist die Berechtigung zur selbständigen‘ Ge- 
werbeausübung zu prüfen. 
10.2.2 
Von der Erteilung der vorläufigen Erlaubnis ist. der Polizei- 
präsident in Berlin — Dir VB G — in den Fällen einzuschal- 
ten, in. denen für den betreffenden Betrieb Erlaubnisse 
wegen persönlicher Unzuverlässigkeit ‚versagt oder ent- 
zogen worden sind und infolgedessen der begründete Ver- 
dacht von Strohmannverhältnissen besteht. Dies gilt auch 
für die Fälle, in denen unzuverlässige Erlaubnisinhaber 
durch Verzicht auf die Erlaubnis deren Rücknahme oder 
Widerruf zuvorgekommen sind. Ferner sollte der Polizeiprä- 
sident in Berlin — Dir VB G — und soweit erforderlich außer- 
dem der Polizeipräsident in Berlin — Ord B — auch dann 
gehört werden, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß 
nicht zur selbständigen Gewerbeausübung befugte Aus- 
länder deutsche Antragsteller vorschieben. 
10.2.3 
Von der. Erteilung der vorläufigen Erlaubnis nach 8 11 Abs. 1 
GastG sind durch Übersendung einer Durchschrift der Er- 
laubnisurkunde zu benachrichtigen: 
a) Abteilung Gesundheitswesen — Veterinär- und Lebens- 
mittelaufsichtsamt —, 8 
Polizeipräsident in Berlin — Dir VBG-, 
Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz 
VbC 
nur bei Erteilung von Auflagen, mit denen nicht ledig- 
lich die Einhaltung von Immissionsrichtwerten gefor- 
dert wird, 
Senator für Wirtschaft und Verkehr — VI F —, 
wenn sich die Erlaubnis auf ein Fahrgastschiff bezieht. 
Die vorgenannten Stellen sind auch bei der Erteilung einer 
vorläufigen Stellvertretungserlaubnis nach 8 11 Abs. 2 GastG 
durch Übersendung einer Durchschrift der Erlaubnis zu 
benachrichtigen. 
10.3 Gestattung, 8 12 GastG 
10.3.1 
Die Abteilung Bauwesen — Bau- und Wohnungsaufsichts- 
amt — ist zu hören, soweit baurechtliche Fragen für die 
Entscheidung über den Antrag erheblich sein können, ins- 
besondere wenn der Gaststättenbetrieb in fliegenden Bau- 
ten stattfinden soll. 
Im übrigen ist zu prüfen, ob im Einzelfall eine Anhörung 
der sonstigen unter Nummer 10.1.2.1 genannten Stellen 
angebracht erscheint. 
Bei Ausländern ist die Berechtigung zur selbständigen Ge- 
werbeausübung zu prüfen. 
10.3.2 
Von der Erteilung einer Gestattung nach 812 GastG sind 
durch Übersendung einer Durchschrift der AKErlaubnis- 
urkunde zu benachrichtigen: 
a) Abteilung Gesundheitswesen — Veterinär- und Lebens- 
mittelaufsichtsamt —, 
b) Polizeipräsident in Berlin — Dir VBG —-, 
c) Landesamt für Arbeitsschutz und technische Sicher- 
heit, 
d) zuständiges Finanzamt. 
AT 
10.1.4 
Von der Erteilung der Erlaubnis nach 82 Abs.1 GastG 
sind durch Übersendung einer Durchschrift der Erlaubnis- 
urkunde zu benachrichtigen: 
a) Abteilung Gesundheitswesen — Veterinär- und Lebens- 
mittelaufsichtsamt —, 
b) Polizeipräsident in Berlin — Dir VBG-, 
c) Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz 
VbC-, 
nur bei Erteilung von Auflagen, mit denen nicht ledig- 
lich die Einhaltung von Immissionsrichtwerten gefor- 
dert wird, 
Senator für Wirtschaft und Verkehr - VI F—-, 
wenn sich die Erlaubnis auf ein Fahrgastschiff bezieht. 
Die vorgenannten Stellen sind auch bei der Erteilung einer 
Stellvertretungserlaubnis nach $9 GastG durch Übersen- 
dung einer Durchschrift der Erlaubnis zu benachrichtigen. 
10.4 Benachrichtigung bei Auflagenbescheiden nach 85 
GastG zur Lärmverhütung und Lärmbekämpfung 
10.4.1 . 
Von allen auf die Lärmverhütung und Lärmbekämpfung 
abzielenden Auflagenbescheiden nach 8 5 GastG sind durch 
Übersendung einer Durchschrift zu benachrichtigen: 
a) Polizeipräsident in Berlin — Dir VBG-, 
b) Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz 
—-VbC-— 
sofern nicht lediglich die Einhaltung von Immissions- 
richtwerten gefordert wird.
	        
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