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Volume Nr. 8, 20. Juli 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.8 20.Juli 1984 
OP SEES SOESENSUN DS A Ja IB 
2 
Unter diesen Unterabschnitt fallen auch die Angestell- 
ten, die nicht überwiegend in einer fremden Sprache 
oder in mehreren fremden Sprachen nach Diktat 
schreiben: oder einfache Übersetzungen anfertigen, 
wenn sie den Nachweis erbringen, daß sie geläufig in 
ainer fremden Sprache oder in mehreren fremden 
Sprachen nach Diktat schreiben können und wenn sie 
handschriftliche Vorlagen in einer fremden Sprache 
dder in mehreren fremden Sprachen abschreiben. 
5. 
Angestellte, die mit Rücksicht auf die beabsichtigte 
Beschäftigung als Fremdsprachenassistent (Fremd- 
5Sprachensekretär) bei der Einstellung den Nachweis 
erbringen, daß sie geläufig in zwei fremden Spra- 
chen nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzun- 
gen aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen kön- 
nen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2) 
Angestellte, die sich dadurch. aus der Vergütungs- 
gruppe VII Fallgruppe 1 herausheben, daß sie in nicht 
unerheblichem Umfange alleinverantwortlich in einer 
fremden Sprache Druckkorrekturen vornehmen. 
5. 
Vergütungsgruppe IV b 
1. Angestellte nach 5jähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe V b Fallgruppe 3. . 
Angestellte nach mehrjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe V b Fallgruppe 4 oder 5. 
Vergütungsgruppe V b 
1. Angestellte nach langjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe V c Fallgruppe 3. 
Angestellte nach mehrjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe Vc Fallgruppe 5 oder 7. 
Angestellte nach 1jähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe V c Fallgruppe 6. 
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe Vc Fallgruppe 6 herausheben, daß sie auch 
Ausführungen bis zur Dauer von einer Minute inhalt- 
‘lich richtig aus mehr als zwei fremden Sprachen ins 
Deutsche und umgekehrt mündlich übertragen. 
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe V c Fallgruppe 6 herausheben, daß sie in nicht 
unerheblichem Umfange alleinverantwortlich in mehr 
als zwei fremden Sprachen Druckkorrekturen vorneh- 
men. 
Vergütungsgruppe VII 
Angestellte, die in einer fremden Sprache geläufig 
nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen aus 
dieser oder in diese Sprache anfertigen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte, die: mit Rücksicht auf. die beabsichtigte 
Beschäftigung als Fremdsprachenassistent (Fremd- 
sprachensekretär) bei der Einstellung den Nachweis 
erbringen, daß sie geläufig in einer fremden Sprache 
nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen 
aus dieser oder in diese Sprache anfertigen können. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 2) 
Protokollnotizen: 
Nr. 1 Einfache Übersetzungen sind Übersetzungen von 
Texten, deren Verständnis in der Ausgangssprache 
weder inhaltlich noch sprachlich Schwierigkeiten bie- 
tet, sowie von Texten, deren adäquate Wiedergabe 
in der Zielsprache keine besonderen Anforderungen 
an das Formulierungsvermögen stellt. Die Übertra- 
gung einfacher Texte schließt auch die Erledigung 
der fremdsprachigen Routinekorrespondenz ein. 
Der Anspruch auf Eingruppierung nach den Vergü- 
tungsgruppen VII Fallgruppe 2, VIb Fallgruppen 2 
und 5 sowie Vc Fallgruppe 4 erlischt, wenn nicht 
spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach -der 
Einstellung die endgültige Beschäftigung als Fremd- 
sprachenassistent (Fremdsprachensekretär) erfolgt 
und während dieser Frist nicht durch alljährlich von 
der beschäftigenden Behörde anzuordnende Überprü- 
fungen die erforderlichen fremdsprachlichen Kennt- 
nisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden. 
Se 
Vergütungsgruppe Vc 
1. Angestellte nach langjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe VIb Fallgruppe 1. 
Angestellte nach mehrjähriger Bewährung in Vergü- 
tungsgruppe VIb Fallgruppe 3 oder 6. . 
Angestellte nach einer mindestens 6monatigen Ein- 
arbeitungszeit in Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 4. 
Angestellte nach einer mindestens 6monatigen Ein- 
arbeitungszeit in Vergütungsgruppe VIb Fallgruppe 5. 
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe VIb Fallgruppe 4 herausheben, daß sie auch 
Ausführungen bis zur Dauer von einer Minute inhalt- 
lich richtig aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche 
und umgekehrt mündlich übertragen. 
Angestellte, die in mehr als zwei fremden Sprachen 
geläufig nach Diktat schreiben oder einfache Über- 
setzungen aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe VIb Fallgruppe 4 herausheben, daß sie in nicht 
unerheblichem Umfange alleinverantwortlich in zwei 
fremden Sprachen Druckkorrekturen vornehmen. 
Vergütungsgruppe VIb 
1. Angestellte nach einer mindestens 6monatigen Ein- 
arbeitungszeit in Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 1. 
Angestellte nach einer mindestens 6monatigen Ein- 
arbeitungszeit in Vergütungsgruppe VII Fallgruppe 2. 
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs- 
gruppe VII Fallgruppe 1 herausheben, daß sie auch 
Ausführungen bis zur Dauer von einer Minute inhalt- 
lich richtig aus einer fremden Sprache ins Deutsche 
und umgekehrt mündlich übertragen. ; 
Angestellte, die in zwei fremden Sprachen geläufig 
nach Diktat schreiben oder einfache Übersetzungen 
aus diesen oder in diese Sprachen anfertigen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
B. Angestellte bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) 
Vergütungsgruppe IVa 
li. Betriebshofleiter, 
a) denen durchschnittlich mindestens 600 Bedienstete 
unterstellt sind, 
oder 
in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 300 
tägliche Fahrerdienste anfallen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Betriebsgruppenvorsteher von Betriebsgruppen mit durch- 
schnittlich mindestens 500 täglichen Diensten. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) 
Vergütungsgruppe IVb 
1. Betriebshofleiter, 
a) denen durchschnittlich mindestens 400 Bedienstete 
unterstellt sind, 
oder 
b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 200 
tägliche Fahrerdienste anfallen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Betriebsgruppenvorsteher. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4)
	        
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