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Volume Nr. 8, 20. Juli 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.8 20.Juli 1984 
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus 
lem Deutschen in eine fremde Sprache verantwortlich 
überprüfen und in druckreife Form bringen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Vergütungsgruppe IIa . 
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgrüppe IVa, die schwierige Texte aus 
zwei fremden Sprachen ins Deutsche einwandfrei und 
zuverlässig übersetzen und dabei gründliche Kenntnisse 
auf mindestens einem wissenschaftlichen oder wissen- 
schaftlich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen. 
‘Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4, 6 und 8 a) 
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe IVa, die schwierige Texte aus 
zwei fremden Sprachen ins Deutsche und daneben auch 
in nicht unerheblichem Umfange Texte aus dem Deut- 
schen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuver- 
‚ässig übersetzen. 
‚Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 6) 
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 6, die schwie- 
rige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche 
und daneben nicht nur gelegentlich auch aus einer 
üritten fremden Sprache ins Deutsche einwandfrei und 
zuverlässig übersetzen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 6) 
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
schlußprüfung, die während der zweijährigen Einar- 
beitungsZeit als Übersetzer schwieriger Texte aus zwei 
fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht un- 
erheblichem Umfange aus dem Deutschen in eine 
fremde Sprache übersetzen. (Das Tätigkeitsmerkmal 
ist auch erfüllt, wenn dem Angestellten im Hinblick 
auf die Einarbeitung die Übersetzung schwieriger 
Texte noch nicht überwiegend übertragen ist.) 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 6) 
Vergütungsgruppe IVa 
Angestellte, die schwierige Texte aus einer fremden 
Sprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlässig 
übersetzen und dabei gründliche Kenntnisse auf min- 
destens einem wissenschaftlichen oder wissenschaft- 
lich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 6 und 8 a) 
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe IV b, die sich dadurch aus. dieser 
Vergütungsgruppe herausheben, daß sie nicht nur ge- 
legentlich bei Besprechungen kürzere zusammenhän- 
gende Ausführungen inhaltlich und sprachlich richtig 
aus dem Deutschen in eine fremde Sprache und um- 
gekehrt mündlich übertragen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 7) 
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 2, die schwie- 
rige Texte aus einer fremden Sprache ins Deutsche 
und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem 
Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und 
zuverlässig übersetzen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 6) 
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs- 
Zzruppe IV b Fallgruppe 3 herausheben, daß sie in nicht 
unerheblichem Umfange schwierige Texte einwandfrei 
und zuverlässig übersetzen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 6) 
Angestellte, die aus zwei fremden Sprachen ins 
Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange 
aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwand- 
frei und zuverlässig übersetzen. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3) 
Angestellte, die sich dadurch aus. der Vergütungs- 
gruppe IV b Fallgruppe 3 herausheben, daß sie nicht 
nur gelegentlich auch aus einer dritten fremden 
Sprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlässig 
übersetzen. 
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als 
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen ins 
Deutsche und in eine fremde Sprache verantwortlich 
überprüfen. * ; 
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als 
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus 
zwei fremden Sprachen ins Deutsche verantwortlich 
überprüfen. * 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1) 
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als 
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus 
einer fremden Sprache ins Deutsche verantwortlich 
überprüfen und dabei besonders gründliche und um- 
fassende Kenntnisse auf einem wissenschaftlichen oder 
wissenschaftlich-technischen. Fachgebiet zur Geltung 
bringen. * 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 3 und 8 b) 
Angestellte. mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als 
Überprüfer oder, Übersetzer, die Übersetzungen aus 
einer fremden Sprache ins Deutsche verantwortlich 
überprüfen und die aufgrund ihrer sprachlichen und 
fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. * 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 3) 
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 4, die schwierige 
Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und 
auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deut- 
schen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuver= 
lässig übersetzen und beim Übersetzen in die fremde 
Sprache nachweislich Leistungen erbringen, die denen 
eines Angestellten der Vergütungsgruppe IIa Fall- 
gruppe 6 entsprechen. * 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4, 5 a und 6) 
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab- 
schlußprüfung nach erfolgreicher Einarbeitungszeit. in 
Vergütungsgruppe III Fallgruppe 6, die schwierige 
Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und 
auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deut- 
schen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuver- 
lässig übersetzen. * 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn., 3, 5 b und 6) 
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 5, .die schwierige 
Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und 
daneben in nicht unerheblichem Umfange schwierige 
Texte auch aus einer dritten fremden Sprache ins 
Deutsche übersetzen und beim Übersetzen aus der drit- 
ten fremden Sprache nachweislich Leistungen erbrin- 
gen, die denen eines Angestellten der Vergütungs- 
gruppe II a Fallgruppe 6 entsprechen. * 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4, 5 a und 6) 
Vergütungsgruppe III 
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer 
in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 3, die sich da- 
durch aus dieser Vergütungsgruppe herausheben, daß 
sie beim Übersetzen gründliche Kenntnisse auf min- 
destens einem wissenschaftlichen oder wissenschaft- 
lich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 4 und 8 a) 
Angestellte mit 6jähriger Tätigkeit als Übersetzer in 
Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) 
Vergütungsgruppe IV b 
Angestellte, die sich dadurch .aus der Vergütungs- 
gruppe Vb herausheben, daß sie nicht nur gelegent- 
A.
	        
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