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Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.8 20.Juli 1984
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus
lem Deutschen in eine fremde Sprache verantwortlich
überprüfen und in druckreife Form bringen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3)
Vergütungsgruppe IIa .
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgrüppe IVa, die schwierige Texte aus
zwei fremden Sprachen ins Deutsche einwandfrei und
zuverlässig übersetzen und dabei gründliche Kenntnisse
auf mindestens einem wissenschaftlichen oder wissen-
schaftlich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen.
‘Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4, 6 und 8 a)
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe IVa, die schwierige Texte aus
zwei fremden Sprachen ins Deutsche und daneben auch
in nicht unerheblichem Umfange Texte aus dem Deut-
schen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuver-
‚ässig übersetzen.
‚Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 6)
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 6, die schwie-
rige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche
und daneben nicht nur gelegentlich auch aus einer
üritten fremden Sprache ins Deutsche einwandfrei und
zuverlässig übersetzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 6)
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab-
schlußprüfung, die während der zweijährigen Einar-
beitungsZeit als Übersetzer schwieriger Texte aus zwei
fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht un-
erheblichem Umfange aus dem Deutschen in eine
fremde Sprache übersetzen. (Das Tätigkeitsmerkmal
ist auch erfüllt, wenn dem Angestellten im Hinblick
auf die Einarbeitung die Übersetzung schwieriger
Texte noch nicht überwiegend übertragen ist.)
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3 und 6)
Vergütungsgruppe IVa
Angestellte, die schwierige Texte aus einer fremden
Sprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlässig
übersetzen und dabei gründliche Kenntnisse auf min-
destens einem wissenschaftlichen oder wissenschaft-
lich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 6 und 8 a)
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe IV b, die sich dadurch aus. dieser
Vergütungsgruppe herausheben, daß sie nicht nur ge-
legentlich bei Besprechungen kürzere zusammenhän-
gende Ausführungen inhaltlich und sprachlich richtig
aus dem Deutschen in eine fremde Sprache und um-
gekehrt mündlich übertragen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 7)
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 2, die schwie-
rige Texte aus einer fremden Sprache ins Deutsche
und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem
Deutschen in eine fremde Sprache einwandfrei und
zuverlässig übersetzen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4 und 6)
Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs-
Zzruppe IV b Fallgruppe 3 herausheben, daß sie in nicht
unerheblichem Umfange schwierige Texte einwandfrei
und zuverlässig übersetzen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 6)
Angestellte, die aus zwei fremden Sprachen ins
Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange
aus dem Deutschen in eine fremde Sprache einwand-
frei und zuverlässig übersetzen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 3)
Angestellte, die sich dadurch aus. der Vergütungs-
gruppe IV b Fallgruppe 3 herausheben, daß sie nicht
nur gelegentlich auch aus einer dritten fremden
Sprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlässig
übersetzen.
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab-
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen ins
Deutsche und in eine fremde Sprache verantwortlich
überprüfen. * ;
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab-
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus
zwei fremden Sprachen ins Deutsche verantwortlich
überprüfen. *
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 1)
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab-
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als
Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus
einer fremden Sprache ins Deutsche verantwortlich
überprüfen und dabei besonders gründliche und um-
fassende Kenntnisse auf einem wissenschaftlichen oder
wissenschaftlich-technischen. Fachgebiet zur Geltung
bringen. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 3 und 8 b)
Angestellte. mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab-
schlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als
Überprüfer oder, Übersetzer, die Übersetzungen aus
einer fremden Sprache ins Deutsche verantwortlich
überprüfen und die aufgrund ihrer sprachlichen und
fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 3)
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 4, die schwierige
Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und
auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deut-
schen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuver=
lässig übersetzen und beim Übersetzen in die fremde
Sprache nachweislich Leistungen erbringen, die denen
eines Angestellten der Vergütungsgruppe IIa Fall-
gruppe 6 entsprechen. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4, 5 a und 6)
Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Ab-
schlußprüfung nach erfolgreicher Einarbeitungszeit. in
Vergütungsgruppe III Fallgruppe 6, die schwierige
Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und
auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deut-
schen in eine fremde Sprache einwandfrei und zuver-
lässig übersetzen. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn., 3, 5 b und 6)
Angestellte mit mehrjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe III Fallgruppe 5, .die schwierige
Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und
daneben in nicht unerheblichem Umfange schwierige
Texte auch aus einer dritten fremden Sprache ins
Deutsche übersetzen und beim Übersetzen aus der drit-
ten fremden Sprache nachweislich Leistungen erbrin-
gen, die denen eines Angestellten der Vergütungs-
gruppe II a Fallgruppe 6 entsprechen. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 3, 4, 5 a und 6)
Vergütungsgruppe III
Angestellte mit langjähriger Tätigkeit als Übersetzer
in Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 3, die sich da-
durch aus dieser Vergütungsgruppe herausheben, daß
sie beim Übersetzen gründliche Kenntnisse auf min-
destens einem wissenschaftlichen oder wissenschaft-
lich-technischen Fachgebiet zur Geltung bringen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 4 und 8 a)
Angestellte mit 6jähriger Tätigkeit als Übersetzer in
Vergütungsgruppe IV a Fallgruppe 1.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4)
Vergütungsgruppe IV b
Angestellte, die sich dadurch .aus der Vergütungs-
gruppe Vb herausheben, daß sie nicht nur gelegent-
A.