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Volume Nr. 8, 20. Juli 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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- Dienstblatt des Senats von Berlin Teil! Nr.8 20.Juli 1984 
Präzisionsmeßgeräten aus Glas, die im Bereich der 
diagnostischen Heilkunde und bei der Kontrolle von 
Arzneimitteln angewendet werden, z.B. Hämoglobin- 
pipetten, Zellenzählkammern, Pyknometern, Dilatome- 
tern; Nacheichen von Meßanlagen für Flüssigkeiten 
bis 32 mm Anschlußweite; Prüfen von Gebrauchsnor- 
mailen für Handelsgewichte (außer Gewichtsgerät- 
schaften); Vorprüfen von Waagebalken für Gleis- oder 
Fahrzeugwaagen.) 
‘Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Eichtechnische Angestellte mit einschlägiger staat- 
licher Abschlußprüfung nach Nr. 3 der Vorbemerkun- 
gen zu allen Vergütungsgruppen oder mit Meister- 
prüfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer 
einschlägigen Fachrichtung und entsprechender Tätig- 
keit nach sechsmonatiger Berufsausübung nach Ab- 
legung der Prüfung als Techniker oder nach Ablegung 
der Meisterprüfung sowie sonstige Angestellte mit ein- 
schlägiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, 
die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer 
Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, nach 
sechsmonatiger Ausübung dieser Tätigkeiten. 
(Entsprechende Tätigkeiten sind z. B. Eichen von Weg- 
streckenzählern und Fahrpreisanzeigern an Kraftfahr- 
zeugen, Präzisionsgewichten, Präzisionswaagen ein- 
facher Ausführung, Handelswaagen mit einer Einspie- 
lungslage bis 3000 kg Höchstlast, Neigungswaagen 
bis 200 kg Höchstlast, Reifendruckmeßgeräten.) 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Eichtechnische Angestellte mit einschlägiger staat- 
licher Abschlußprüfung nach Nr.3 der Vorbemerkun- 
zen zu allen Vergütungsgruppen oder mit Meisterprü- 
fung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer 
einschlägigen Fachrichtung als Gruppenführer in der 
Vor-, Haupt- und Kontrollprüfung von Aräometern, 
{ndustrie- und Laboratoriumsthermometern, medizini- 
schen Spritzen oder Meßwerkzeugen für wissenschaft- 
liche und technische Untersuchungen nach sechsmona- 
tiger Berufsausübung nach Ablegung der Prüfung als 
Techniker oder nach Ablegung der Meisterprüfung so- 
wie‘ sonstige Angestellte mit einschlägiger Hand- 
werker- oder Facharbeiterausbildung, die aufgrund 
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ent- 
sprechende Tätigkeiten ausüben, nach sechsmonatiger 
Ausübung der Tätigkeit eines eichtechnischen Ange- 
stellten mit einschlägiger staatlicher Abschlußprüfung 
nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungs- 
gruppen oder.mit Meisterprüfung (Handwerks- oder 
Industriemeister) in einer einschlägigen Fachrichtung, 
denen mindestens vier Eichhelfer mit Tätigkeiten 
der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 3 durch aus- 
drückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 
‚Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Vergütungsgruppe VII 
' Eichtechnische Angestellte mit einschlägiger staat- 
licher Abschlußprüfung nach Nr. 3 der Vorbemerkun- 
gen zu allen Vergütungsgruppen oder mit Meisterprü- 
fung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer ein- 
schlägigen Fachrichtung und’entsprechender Tätigkeit 
während der ersten sechs Monate der Berufsausübung 
nach Ablegung der Prüfung als Techniker oder nach 
Ablegung der Meisterprüfung sowie sonstige Ange- 
stellte mit einschlägiger Handwerker- oder Facharbei- 
terausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkei- 
ten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten 
ausüben. 
(Entsprechende Tätigkeiten sind z. B. Eichen von 
Wegstreckenzählern und Fahrpreisanzeigern an Kraft- 
fahrzeugen, Präzisionsgewichten, Präzisionswaagen 
einfacher Ausführung, Handelswaagen mit einer Ein- 
spielungslage bis 3 000 kg Höchstlast, Neigungswaagen 
bis 200 kg Höchstlast, Reifendruckmeßgeräten.) 
‘Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Eichtechnische Angestellte mit einschlägiger staatlicher 
Abschlußprüfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen 
zu allen Vergütungsgruppen oder mit Meisterprüfung 
(Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlä- 
gigen Fachrichtung als Gruppenführer in der Vor-, 
Haupt- und Kontrollprüfung von Aräometern, Indu- 
strie- und Laboratoriumsthermometern, medizinischen 
Spritzen oder Meßwerkzeugen für wissenschaftliche 
und technische Untersuchungen während’ der ersten 
sechs Monate der Berufsausübung nach Ablegung der 
Prüfung als Techniker oder nach Ablegung der Mei- 
sterprüfung sowie sonstige Angestellte mit einschlägi- 
ger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, die auf- 
grund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrun- 
gen entsprechende Tätigkeiten ausüben, 
denen mindestens vier Eichhelfer mit Tätigkeiten 
der Vergütungsgruppe VIII Fallgruppe 3 durch aus- 
ädrückliche Anordnung ständig unterstellt sind. 
‘Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Eichhelfer in einer Tätigkeit der Vergütungsgruppe VIII 
Fallgruppe 1 oder 3 nach dreijähriger Tätigkeit in 
dieser Vergütungsgruppe und in einer dieser Fall- 
gruppen. 
Eichhelfer mit einschlägiger Handwerker- oder Fach- 
arbeiterausbildung in einer Tätigkeit der Vergütungs- 
gruppe VIII Fallgruppe 2 nach dreijähriger Tätigkeit 
in dieser Vergütungs- und Fallgruppe. 
Vergütungsgruppe VIII 
Eichhelfer als Gruppenführer in der Vor-, Haupt- und 
Kontrollprüfung von Glasmeßgeräten, denen minde- 
stens drei Eichhelfer durch ausdrückliche Anordnung 
ständig unterstellt sind. 
Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind (81 Abs. 2): 
Eichhelfer mit einschlägiger Handwerker- oder Fach- 
arbeiterausbildung mit schwierigerer Tätigkeit (z.B. 
Eichen von Maßstäben, Flüssigkeitsmaßen und Han- 
delsgewichten; Nacheichen von Meßwerkzeugen mit 
festen Meßwänden, Bier- oder Weinfässern, Handels- 
waagen mit einer Einspielungslage bis 500 kg Höchst- 
last). 
Eichhelfer, die sich dadurch aus der Yes dtuhgs- 
gruppe IX b Fallgruppe 2 herausheben, daß sie in der 
Vor-, Haupt- und Kontrollprüfung von Aräometern, 
Industrie- und Laboratoriumsthermometern, medizini- 
schen Spritzen oder Meßwerkzeugen für wissenschaft- 
liche und technische Untersuchungen tätig sind, nach 
mindestens dreijähriger Tätigkeit als Eichhelfer in der 
Vor- und Hauptprüfung von Glasmeßgeräten. 
Vergütungsgruppe IX b 
Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind (8.1 Abs. 2): 
Eichhelfer mit einschlägiger Handwerker- oder Fach- 
arbeiterausbildung nach mindestens dreijähriger TÄä- 
tigkeit als solche im Arbeiterverhältnis. 
Eichhelfer in der Vor- und Hauptprüfung von Glas- 
meßgeräten nach mindestens dreijähriger Tätigkeit 
als solche im Arbeiterverhältnis. 
| 
Vergütungsgruppe X 
Ferner, wenn sie als Angestellte beschäftigt sind (8 1 Abs. 2): 
Eichhelfer ohne einschlägige Handwerker- oder Facharbei- 
terausbildung nach mindestens, dreijähriger Tätigkeit als 
Eichhelfer im Arbeiterverhältnis. 
Protokollnotizen: 
Nr. 1 
Als einschlägige staatliche Abschlußprüfung "nach Nr. 3 
der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen ist die 
Abschlußprüfung als Techniker in einer Fachrichtung der 
Metallverarbeitung oder der Elektrotechnik anzusehen. 
Nr. 2 
Handwerksmeister und Industriemeister mit einschlägiger 
Fachrichtung im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind An- 
zestellte, die die Meisterprüfung in einem Beruf der Metall-
	        
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