156
Vergütungsgruppe VI b
1 Angestellte, die sich dadurch aus der Vergütungs-
gruppe VII herausheben, daß sie schwierige Restau-
rierungs-, Präparierungs- oder Konservierungsarbeiten
mindestens zu einem Viertel ihrer Gesamttätigkeit
selbständig ausführen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4)
Angestellte, die Restaurierungs-, Präparierungs- oder
Konservierungsarbeiten ausführen und denen mehrere
Angestellte mit Restaurierungs-, Präparierungs- oder
Konservierungsarbeiten mindestens der Vergütungs-
gruppe VIII durch ausdrückliche Anordnung ständig
unterstellt sind.
Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIl Nr.8 20.Juli 1984
kerngrabungen) und Ausarbeiten der publikations-
reifen Grabungsberichte; 4
Restaurieren eines vielseitigen Fundkomplexes, dessen
Erhaltung für die Forschung von einmaliger Bedeu-
tung ist (z. B. Fürstengrab von Klein-Aspergle):;
Präparieren von zoologischen, botanischen und paläon-
tologischen Unica und von Typus-Material (d.h. von
Einzelobjekten, die Richtmaß für die systematischen
Einheiten in Zoologie, Botanik und Paläontologie
sind);
Präparieren von paläontologischen Einzelstücken, die
besondere Bedeutung für die Beurteilung der Entwick-
lungsgeschichte der Tiere und Pflanzen haben (z.B.
Archäopteryx).
Vergütungsgruppe VII
L Angestellte, die nicht mehr einfache Restaurierungs-,
Präparierungs- oder Konservierungsarbeiten ausfüh-
ren.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Angestellte, die schwierige Restaurierungs-, Präpa-
rierungs- oder Konservierungsarbeiten unter Anleitung
ausführen.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4)
Nr. 2
Tätigkeiten, die besondere Fachkenntnisse erfordern, sind
z. B.:
a) Rekonstruktion nur fragmentarisch erhaltener figür-
lich oder plastisch verzierter Keramik;
Entwickeln und Erproben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung‘;
Vergütungsgruppe VILL
Angestellte, die einfache Restaurierungs-, Präparierungs-
oder Konservierungsarbeiten ausführen.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 6)
Protokollnotizen:
Nr. 1
Der Angestellte hebt sich durch das Maß seiner Verant-
wortung erheblich aus der Vergütungsgruppe IVa Fall-
gruppe 1 z. B. durch folgende Tätigkeiten heraus:
b)
Rekonstruktion nur fragmentarisch erhaltener Gläser
schwer zu ermittelnder Form;
Behandlung sehr komplizierter Glasabblätterungen;
Entwickeln und Erproben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung;
mn)
Rekonstruktion schlecht und nur fragmentarisch er-
haltener Edelmetallgegenstände schwer zu ermittelnder
Form;
Entwickeln und Erproben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung;
Rekonstruktion schlecht und nur fragmentarisch er-
haltener Gegenstände schwer zu ermittelnder Form
aus Kupfer, Bronze, Messing oder sonstigen Nicht-
eisenmetallen;
Entwickeln und Erproben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung‘;
Rekonstruktion sehr schlecht erhaltener und aus dem
ursprünglichen Verband geratener Eisengegenstände,
auch nach Röntgenaufnahmen;
Entwickeln und Erpoben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung;
Selbständige schwierige technische Untersuchungen
zur Feststellung von bisher nicht bekannten alten Her-
stellungstechniken, deren Beschreibung und ggf. An-
wendung;
Selbständige technische Untersuchungen von Objekten
auf ihre Echtheit, die spezielle technologische Kennt-
nisse erfordern;
Leitung großer und schwieriger Restaurierungsvor-
haben von Wandmalereien, z. B. im Zusammenhang
mit der Sanierung und Restaurierung eines Bauwerks;
Außergewöhnlich schwierige Restaurierung oder Über-
tragung von technisch besonders komplizierten Wand-
malereien;
Kompliziertes Zusammensetzen und Ergänzen groß-
Mächiger Wandmalereien, die nur noch in zahlreichen
kleinen Bruckstücken vorhanden sind;
Festlegen sich hebender Farbschichten an Gouache-
Blättern oder Buchmalereien;
Regenerieren von geschwärztem Bleiweiß oder ge-
schwärzten Silberauflagen auf Handzeichnungen oder
mittelalterlichen Buchmalereien;
Konservieren von verkohltem Papier oder Pergament
einschließlich Sichtbarmachen der Schrift;
Restaurieren von außerordentlich wertvollen und
außerordentlich empfindlichen Papyri;
Mit besonderem konservatorischem Risiko verbundenes
Abnehmen von Firnissen und Übermalungen an Ge-
mälden;
Übertragen von Gemälden auf neue Bildträger;
Restaurieren von Steinskulpturen mit wesentlich ge-
störter struktureller Festigkeit;
Außergewöhnlich schwieriges Freilegen originaler Fas-
sungen von Skulpturen;
Außergewöhnlich schwieriges Restaurieren von wert-
vollen historischen Musikinstrumenten zur Wiederge-
winnung ihres originalen Klanges;
Technische Leitung großer und schwieriger Grabungen
(wie z. B. komplizierte Kirchen-, Burgen- oder Stadt-
A)
2)
F}
Reinigen, Konservieren und Ergänzen stark zerstörter
sehr wertvoller alter Textilien;
Auflegen (Aufnähen) stark zerstörter sehr wertvoller
alter Textilien auf stützende Unterlagen;
Entwickeln und Erproben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung;
Rekonstruktion schlecht und nur fragmentarisch er-
haltener Ledergegenstände komplizierter Form;
Reinigen, Konservieren und Ergänzen stark zerstörter
komplizierter Gegenstände aus Federn oder aus ver-
gleichbar empfindlichem Material;
Entwickeln und Erproben neuartiger Restaurierungs-
und Konservierungsverfahren bei vorgegebener Auf-
gabenstellung;
sehr komplizierte und umfangreiche Ergänzungen von
Mosaiken;
schwieriges Übertragen von Wandmalereien auf neue
Träger, z. B. bei erheblicher Zerstörung der Mal-
schichten;
Schwieriges Ergänzen von Wandmalereien;
Abnehmen von Übermalungen oder Sinterschichten
g)
h )