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Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr. 8 20.Juli 1984
Einheitswertfeststellungen im Ertragswertverfahren, die Art-
und Wertfortschreibung, die Freistellungen von der. Grund-
erwerbsteuer, die Bearbeitung von Forderungspfändungen,
die Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Voll-
ziehung.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Erste oder alleinige Mitarbeiter, die für die Abwicklung des
zesamten Innendienstes der Betriebsprüfungsstellen mit
mehr als 25 Betriebsprüfern oder der Steuerfahndungsstellen
mit mehr als 20 Steuerfahndern verantwortlich sind.
‘Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Erste Mitarbeiter, die für die Abwicklung des gesamten
Innendienstes der Betriebsprüfungsstellen mit mehr als 50
Betriebsprüfern oder der Steuerfahndungsstellen mit mehr
als 40 Steuerfahndern verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Erste oder alleinige Mitarbeiter, die für die Abwicklung des
gesamten Innendienstes der zentralen Lohnsteueraußenprü-
fungsstellen mit mehr als 20 Lohnsteueraußenprüfern ver-
antwortlich sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Mitarbeiter in Lohnsteuerstellen, die Lohnsteuerermäßi-
gungs- und Lohnsteuerjahresausgleichsanträge aller Schwie-
rigkeitsgrade selbständig bearbeiten,
nach vierjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe
VIb Fallgruppe 2 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Angestellte während der Einarbeitungszeit für den Betriebs-
prüfungsdienst, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 7) '
10. Lohnsteueraußenprüfer, soweit nicht anderweitig eingrup-
piert.
Angestellte im Vollstreckungsaußendienst
nach achtjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe
VIb Fallgruppe 7 dieses Unterabschnitts.
(Auf die achtjährige Bewährung werden im Vollstreckungs-
innendienst und im Kassendienst in der Vergütungsgruppe
VI b - mit Ausnahme der Vergütungsgruppe VI b Fall-
gruppe 2 des Teils I - zurückgelegte Zeiten angerechnet.)
mehr als 12 Betriebsprüfern oder der Steuerfahndungsstellen
mit mehr als 10 Steuerfahndern verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Erste oder alleinige Mitarbeiter, die für die Abwicklung des
gesamten Innendienstes der zentralen Lohnsteueraußen-
prüfungsstellen mit mehr als 10 Lohnsteueraußenprüfern
verantwortlich sind.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Mitarbeiter in Prämienstellen, die Prämienfälle aller Schwie-
rigkeitsgrade selbständig bearbeiten,
nach sechsjähriger Bewährung in der Vergütungsgruppe
VII Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Angestellte im Vollstreckungsaußendienst.
)
A.
1.
Vergütungsgruppe VII
1. Mitarbeiter in Prämienstellen, die Prämienfälle aller Schwie-
rigkeitsgrade selbständig bearbeiten.*
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Angestellte im Vollstreckungsaußendienst während. einer
Einarbeitungszeit von einem Jahr.
Protokollnotizen:
Nr.1 Leitende Konzernprüfer im Sinne dieses Tätigkeitsmerk-
mals sind Betriebsprüfer, denen durch ausdrückliche
Anordnung die Leitung und Koordinierung der Tätigkeit
von Betriebsprüfern, die prüfungsmäßig schwierige Kon-
zerne prüfen, übertragen ist.
Ist für die Tätigkeit eines Sachgebietsleiters eine abge-
schlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erforder:
lich, gelten abweichend von Nr. 1 Satz 1 der Vorbemer-
kungen zu allen Vergütungsgruppen die Tätigkeitsmerk-
male der Fallgruppen 1a bis 1e der Vergütungsgruppe
[Ia und höher des Teils I.
Die Abgrenzung der für die Eingruppierung der Betriebs-
prüfer maßgebenden Betriebsgrößen ergibt sich aus $3
BpO (St) und den zu seiner Durchführung ergangenen
Erlassen. Werden die seit dem 1. Januar 1978 geltenden
Abgrenzungsmerkmale wesentlich geändert, werden die
Tarifvertragsparteien - ohne daß es einer Kündigung
bedarf - gemeinsam prüfen, ob diese Änderung eine
Anderung der Tätigkeitsmerkmale für Betriebsprüfer er-
fordert.
Ob es sich um Konzernprüfungen handelt, bestimmt sich
nach den $$ 13 bis 19 BpO (St) in der jeweiligen Fassung.
Der prüfungsmäßige Schwierigkeitsgrad eines Betriebes
kann sich insbesondere ergeben aus
a) der Kompliziertheit des Buchhaltungssystems (z.B.
Maschinenbuchhaltung neuerer oder neuester Art wie
elektronische Datenverarbeitung),
der Organisation des Betriebes (z. B. größerer gewerb-
licher Fabrikationsbetrieb, vielfältige, schwer über-
schaubare Beteiligungsverhältnisse, Betriebsaufspal-
tungen, ausländische Verflechtungen und Konzern-
verflechtungen, erhebliche Investitionen im Aus-
land),
c) der Rechtsform (z.B. AG, GmbH & Co. KG),
d) dem Vorliegen erheblicher materiell-rechtlicher Zwei-
felsfragen.
Ist .der Schwierigkeitsgrad der Prüfung erst nach deren
Abschluß feststellbar, erfolgt die Zuordnung eines Betrie-
bes zu dem entsprechenden Schwierigkeitsgrad nach
Abschluß der Prüfung.
Sachbearbeiter und Mitarbeiter im Sinne dieses Tätig-
keitsmerkmals sind nur die betreffenden Angestellten bei
den Finanzämtern und den ausgegliederten Prüfungs-
und Fahndungsstellen sowie beim Bundesamt für Finan-
zen, soweit sie Aufgaben nach $ 5 des Finanzverwaltungs-
gesetzes oder nach steuerrechtlichen Vorschriften er-
Nr. ?
Nr 3
Vergütungsgruppe VIb
I. Mitarbeiter, die mindestens zu einem Fünftel ihrer gesamten
Tätigkeit einfachere Veranlagungen durchführen oder gleich-
wertige Tätigkeiten ausüben.
(Gleichwertige Tätigkeiten sind z.B. die Bearbeitung von
Stundungs- und Erlaßanträgen, die Festsetzung von Voraus-
zahlungen bei Neuaufnahme von Steuerpflichtigen, die
Androhung und Festsetzung von Erzwingungsgeldern, die
Einheitswertfeststellungen im Ertragswertverfahren, die Art-
und Wertfortschreibung, die Freistellungen von der Grund-
erwerbsteuer, die Bearbeitung von Forderungspfändungen,
die Bearbeitung von Anträgen auf Aussetzung der Voll-
ziehung.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Mitarbeiter in Lohnsteuerstellen, die Lohnsteuerermäßi-
gungs- und Lohnsteuerjahresausgleichsanträge aller Schwie-
rigkeitsgrade selbständig bearbeiten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Erste Mitarbeiter in der Verbindungsstelle zum Rechen-
zentrum.
(Erste Mitarbeiter sind die in Arbeitsgebieten mit mehr als
einem Mitarbeiter ausdrücklich als solche bestellten Mit-
arbeiter.)
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5)
Erste oder alleinige Mitarbeiter, die für die Abwicklung des
gesamten Innendienstes der Betriebsprüfungsstellen mit
Nr. 4
Nr. 5
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