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Volume Nr. 8, 20. Juli 1984

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIl Nr.8 20.Juli 1984 
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Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen besonders 
schwieriger Art (zZ. B. für Bezirkssportanlagen, 
Ausstellungsparks) einschließlich Massen- und 
Kostenberechnungen und von Verdingungsunter- 
lagen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse 
und besondere praktische Erfahrung oder künstle- 
rische Begabung voraussetzt; 
Selbständige Beratung im Pflanzenschutzdienst 
von Spezialbetrieben, die eine betriebsbezogene 
Arbeitsplanung zur Durchführung des integrierten 
Pflanzenschutzes erTordert. 
men, die sich auf das Gebiet einer oder mehrerer 
Gemeinden erstrecken, und das Überwachen ihrer 
Auswirkungen; 
Herausgabe von Warnmeldungen im Pflanzen- 
schutzdienst für den Beratungsbezirk aufgrund 
eigener‘ Feststellungen, soweit das Ermitteln der 
biologischen Daten schwierige Methoden erfordert; 
Tätigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Auf- 
gaben mit einem besonderen Maß von Verantwort: 
lichkeit; 
Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen einschließ- 
lich Massen- und Kostenberechnungen oder Ver- 
dingungsunterlagen, deren Bearbeitung besondere 
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfah- 
rungen oder künstlerische Begabung voraussetzt; 
Beaufsichtigen von Schätzern oder verantwortliches 
Schätzen der Pflanzenbestände und des Inventar- 
bestandes von Kleingartenanlagen oder Kleinsied- 
lungen in schwierigen Fällen; 
Örtliche Leitung schwieriger Gartenbau-, Land- 
schaftshau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzen- 
Sschutz- oder Weinbaumaßnahmen und deren Ab- 
rechnung; 
Selbständige Beratung über die Bekämpfung von 
Schädlingen, Krankheiten und Schadpflanzen im 
Pflanzenschutzdienst einschließlich der selbständi- 
gen Beratung über die Anwendung von Pflanzen- 
schutzmitteln und -geräten für hochwertige Spezial- 
kulturen. 
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Tätigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fall- 
gruppen 1 und 4 sind z. B.: 
a) Selbständiges Planen und ‚Auswerten‘ von Versu- 
chen und Wertprüfungen mit besonderer Schwierig- 
keit, z. B. mit gleichzeitig mehreren Fragestellun- 
gen‘ (Konipfexversuche‘) oder-z:- B. für landtech- 
nische Verfahren der Innen- und Außenwirtschaft; 
Durchführen von' Versuchen und Wertprüfungen in 
größeren Ausmaß, wenn dem Angestellten mehrere 
gartenbau-, Jandwirtschartts- und weinbäutechnische 
Angesteilte mindestens in. Tätigkeiten der Vergü- 
tungsgruppe VI b Fallgruppe 1 oder 3 dieses Unter- 
abschnitts durch ausdrückliche Anordnung unter- 
stellt sind; 
Feststellen der Wirkung von Pflanzenschutzmitteln 
für die Biologische Bundesanstalt: für Land- und 
Forstwirtschaft; 
Selbständige Beratung in schwierigen Bereichen 
des Fachgebietes der Angestellten, die besondere 
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfah- 
rung voraussetzt, z. B. Ausarbeiten schwieriger 
Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder schwieriger 
Finanzierungspläne, Ausarbeiten von Arbeitsvor- 
anschlägen nach der vereinfachten Methode 
Selbständige Beratung über einfachere Gemein- 
schaftsmaßnahmen im Rahmen der Verbesserung 
der Agrar-, Erzeugungs- oder Marktstruktur; 
Beratung über Maßnahmen für den Fremdenver- 
kehr als Betriebszweig auf dem Bauernhof; 
g) Gruppenberatung durch schwierige Fachvorträge; 
h) Durchführen von Erwachsenenfortbildungslehrgän- 
gen und Rationalisierung im landwirtschaftlichen 
Haushalt; 
Ausarbeiten von Vorschlägen zur Durchführung 
einzelner Maßnahmen im Rahmen von: Betriebs- 
umstellungen; 
Ausarbeiten von Vorschlägen für Baumaßnahmen, 
z. B. zur Grundrißgestaltung (Raumzuordnung und 
Einrichtung) für grundlegende technische Einrich- 
tungen, z. B. zentrale Heizungs- und Warmwasser- 
bereitungsanlagen mit Berechnungen der notwen- 
digen Nennheizleistungen, der Wärmedämmung 
oder des Heizmaterialbedarfs; 
Selbständige ‚schwierige Erhebungen und Berech- 
ungen für Teilaufgaben bei der Vorplanung von 
Flurbereinigungen oder sonstigen Maßnahmen zur 
Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Feststellen 
der künftigen Acker-, Grünland- und Sonderkultur- 
flächen aufgrund der natürlichen Voraussetzungen. 
Feststellen von Grenzertragsböden; 
Selbständiges Erarbeiten der betriebswirtschaft- 
lichen Unterlagen für die Kalkulation von. Produk- 
tionsverfahren; ö 
Ermitteln der Werte von Wirtschaftserschwernissen 
bei Flächenverlusten; 
Nachzuchtbeurteilungen für Zuchtwertschätzungen 
von Vatertieren, z.B. Beurteilung von Jungtieren 
der Besamungsbullen; 
Selbständiges Vorbereiten von Entscheidungen im 
Saatenanerkennungsverfahren bei Vorstufen und 
Hybridsorien, bei denen verschiedene Zuchtkompo- 
nenten zu berücksichtigen sind; 
Selbständige Planung und Organisation von Pflan- 
zenschutz- oder . Schädlingsbekämpfungsmaßnah- 
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Tätigkeiten im Sinne der jeweiligen Fallgruppen 1 und 
3 der Vergütungsgruppen IV b und V a sind z. B.: 
a) Selbständiges Planen von Versuchen nach vorge- 
gebener Aufgabenstellung und Auswerten der Ver- 
suchen nach variationsstatistischen Methoden; 
Überwachen von mehreren gartenbau-, landwirt- 
schafts- oder weinbautechnischen Angestellten in 
Tätigkeiten der Vergütungsgruppen VIII bis V c bei 
der Durchführung von Versuchen; 
Anlage und Auswertung von Wertprüfungen; 
Selbständige produktionstechnische Beratung auf 
dem Fachgebiet des Angestellten, z. B. Ausarbeiten 
von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, schwierigen 
Einzelplänen und Geldvoranschlägen; Beratung über 
einzelne. Folgemaßnahmen nach Flurbereinigungen 
und landeskulturellen Maßnahmen ‚oder nach Be- 
triebsumstellungen; 
Tierzuchttechnische Beratung, z. B. Auswahl weib- 
licher Zuchttiere im Einzelbetrieb; 
Gruppenberatung durch schwierigere Fachvorträge 
auf dem Gebiet des Angestellten; 
Beratung in der ländlichen Hauswirtschaft, insbe- 
sondere in der Haushaltsführung, z. B. Ausarbeiten 
schwieriger Einzelpläne für Organisationspläne, von 
Plänen für Haushaltseinrichtungen einschließlich 
technischer Anlagen, Beratung über Vorratshaltung 
durch Gefrieren und Kühlen; 
Selbständige Beratung in Gesundheits- und Ernäh- 
rungsfragen; 
Aufstellen und Prüfen von Entwürfen nicht nur 
einfacher Art einschließlich Massen- und Kosten- 
berechnung oder von Verdingungsunterlagen, Be- 
arbeiten der damit zusammenhängenden technischen 
Angelegenheiten —- auch im technischen Rechnungs- 
wesen; 
Örtliche Leitung oder Mitwirken bei der Leitung 
von nicht nur einfachen Gartenbau-, Landschafts- 
bau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzenschutz- oder 
Weinbaumaßnahmen und deren Abrechnung; 
Mitwirken bei der Vorplanung von Flurbereinigun- 
gen oder von sonstigen Maßnahmen zur Verbesse- 
rung der Agrarstruktur, z. B. Erheben und Berech- 
nen von Daten, Beurteilung des Istzustandes: 
Selbständiges Bearbeiten von Kreditfällen, die inner- 
halb der Beleihungsgrenze liegen, bei landwirt- 
schaftlichen Förderungsmaßnahmen: 
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