Dienstblatt des Senats von Berlin TeilIl Nr.8 20.Juli 1984
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Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen besonders
schwieriger Art (zZ. B. für Bezirkssportanlagen,
Ausstellungsparks) einschließlich Massen- und
Kostenberechnungen und von Verdingungsunter-
lagen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse
und besondere praktische Erfahrung oder künstle-
rische Begabung voraussetzt;
Selbständige Beratung im Pflanzenschutzdienst
von Spezialbetrieben, die eine betriebsbezogene
Arbeitsplanung zur Durchführung des integrierten
Pflanzenschutzes erTordert.
men, die sich auf das Gebiet einer oder mehrerer
Gemeinden erstrecken, und das Überwachen ihrer
Auswirkungen;
Herausgabe von Warnmeldungen im Pflanzen-
schutzdienst für den Beratungsbezirk aufgrund
eigener‘ Feststellungen, soweit das Ermitteln der
biologischen Daten schwierige Methoden erfordert;
Tätigkeit als Hilfskraft bei wissenschaftlichen Auf-
gaben mit einem besonderen Maß von Verantwort:
lichkeit;
Aufstellen oder Prüfen von Entwürfen einschließ-
lich Massen- und Kostenberechnungen oder Ver-
dingungsunterlagen, deren Bearbeitung besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfah-
rungen oder künstlerische Begabung voraussetzt;
Beaufsichtigen von Schätzern oder verantwortliches
Schätzen der Pflanzenbestände und des Inventar-
bestandes von Kleingartenanlagen oder Kleinsied-
lungen in schwierigen Fällen;
Örtliche Leitung schwieriger Gartenbau-, Land-
schaftshau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzen-
Sschutz- oder Weinbaumaßnahmen und deren Ab-
rechnung;
Selbständige Beratung über die Bekämpfung von
Schädlingen, Krankheiten und Schadpflanzen im
Pflanzenschutzdienst einschließlich der selbständi-
gen Beratung über die Anwendung von Pflanzen-
schutzmitteln und -geräten für hochwertige Spezial-
kulturen.
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Tätigkeiten im Sinne der Vergütungsgruppe IV a Fall-
gruppen 1 und 4 sind z. B.:
a) Selbständiges Planen und ‚Auswerten‘ von Versu-
chen und Wertprüfungen mit besonderer Schwierig-
keit, z. B. mit gleichzeitig mehreren Fragestellun-
gen‘ (Konipfexversuche‘) oder-z:- B. für landtech-
nische Verfahren der Innen- und Außenwirtschaft;
Durchführen von' Versuchen und Wertprüfungen in
größeren Ausmaß, wenn dem Angestellten mehrere
gartenbau-, Jandwirtschartts- und weinbäutechnische
Angesteilte mindestens in. Tätigkeiten der Vergü-
tungsgruppe VI b Fallgruppe 1 oder 3 dieses Unter-
abschnitts durch ausdrückliche Anordnung unter-
stellt sind;
Feststellen der Wirkung von Pflanzenschutzmitteln
für die Biologische Bundesanstalt: für Land- und
Forstwirtschaft;
Selbständige Beratung in schwierigen Bereichen
des Fachgebietes der Angestellten, die besondere
Fachkenntnisse und besondere praktische Erfah-
rung voraussetzt, z. B. Ausarbeiten schwieriger
Wirtschaftlichkeitsberechnungen oder schwieriger
Finanzierungspläne, Ausarbeiten von Arbeitsvor-
anschlägen nach der vereinfachten Methode
Selbständige Beratung über einfachere Gemein-
schaftsmaßnahmen im Rahmen der Verbesserung
der Agrar-, Erzeugungs- oder Marktstruktur;
Beratung über Maßnahmen für den Fremdenver-
kehr als Betriebszweig auf dem Bauernhof;
g) Gruppenberatung durch schwierige Fachvorträge;
h) Durchführen von Erwachsenenfortbildungslehrgän-
gen und Rationalisierung im landwirtschaftlichen
Haushalt;
Ausarbeiten von Vorschlägen zur Durchführung
einzelner Maßnahmen im Rahmen von: Betriebs-
umstellungen;
Ausarbeiten von Vorschlägen für Baumaßnahmen,
z. B. zur Grundrißgestaltung (Raumzuordnung und
Einrichtung) für grundlegende technische Einrich-
tungen, z. B. zentrale Heizungs- und Warmwasser-
bereitungsanlagen mit Berechnungen der notwen-
digen Nennheizleistungen, der Wärmedämmung
oder des Heizmaterialbedarfs;
Selbständige ‚schwierige Erhebungen und Berech-
ungen für Teilaufgaben bei der Vorplanung von
Flurbereinigungen oder sonstigen Maßnahmen zur
Verbesserung der Agrarstruktur, z. B. Feststellen
der künftigen Acker-, Grünland- und Sonderkultur-
flächen aufgrund der natürlichen Voraussetzungen.
Feststellen von Grenzertragsböden;
Selbständiges Erarbeiten der betriebswirtschaft-
lichen Unterlagen für die Kalkulation von. Produk-
tionsverfahren; ö
Ermitteln der Werte von Wirtschaftserschwernissen
bei Flächenverlusten;
Nachzuchtbeurteilungen für Zuchtwertschätzungen
von Vatertieren, z.B. Beurteilung von Jungtieren
der Besamungsbullen;
Selbständiges Vorbereiten von Entscheidungen im
Saatenanerkennungsverfahren bei Vorstufen und
Hybridsorien, bei denen verschiedene Zuchtkompo-
nenten zu berücksichtigen sind;
Selbständige Planung und Organisation von Pflan-
zenschutz- oder . Schädlingsbekämpfungsmaßnah-
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Tätigkeiten im Sinne der jeweiligen Fallgruppen 1 und
3 der Vergütungsgruppen IV b und V a sind z. B.:
a) Selbständiges Planen von Versuchen nach vorge-
gebener Aufgabenstellung und Auswerten der Ver-
suchen nach variationsstatistischen Methoden;
Überwachen von mehreren gartenbau-, landwirt-
schafts- oder weinbautechnischen Angestellten in
Tätigkeiten der Vergütungsgruppen VIII bis V c bei
der Durchführung von Versuchen;
Anlage und Auswertung von Wertprüfungen;
Selbständige produktionstechnische Beratung auf
dem Fachgebiet des Angestellten, z. B. Ausarbeiten
von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, schwierigen
Einzelplänen und Geldvoranschlägen; Beratung über
einzelne. Folgemaßnahmen nach Flurbereinigungen
und landeskulturellen Maßnahmen ‚oder nach Be-
triebsumstellungen;
Tierzuchttechnische Beratung, z. B. Auswahl weib-
licher Zuchttiere im Einzelbetrieb;
Gruppenberatung durch schwierigere Fachvorträge
auf dem Gebiet des Angestellten;
Beratung in der ländlichen Hauswirtschaft, insbe-
sondere in der Haushaltsführung, z. B. Ausarbeiten
schwieriger Einzelpläne für Organisationspläne, von
Plänen für Haushaltseinrichtungen einschließlich
technischer Anlagen, Beratung über Vorratshaltung
durch Gefrieren und Kühlen;
Selbständige Beratung in Gesundheits- und Ernäh-
rungsfragen;
Aufstellen und Prüfen von Entwürfen nicht nur
einfacher Art einschließlich Massen- und Kosten-
berechnung oder von Verdingungsunterlagen, Be-
arbeiten der damit zusammenhängenden technischen
Angelegenheiten —- auch im technischen Rechnungs-
wesen;
Örtliche Leitung oder Mitwirken bei der Leitung
von nicht nur einfachen Gartenbau-, Landschafts-
bau-, Obstbau-, Pflanzenbau-, Pflanzenschutz- oder
Weinbaumaßnahmen und deren Abrechnung;
Mitwirken bei der Vorplanung von Flurbereinigun-
gen oder von sonstigen Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Agrarstruktur, z. B. Erheben und Berech-
nen von Daten, Beurteilung des Istzustandes:
Selbständiges Bearbeiten von Kreditfällen, die inner-
halb der Beleihungsgrenze liegen, bei landwirt-
schaftlichen Förderungsmaßnahmen:
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