Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI._ Nr.12 21. Juli 1983
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Muster 3a
Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrates in Gruppenwahl (8 5 WOPersVG)
Der Wahlvorstand
berlin: =... den
DC EEE
(Dienststelle)
Wahlausschreiben
für die Wahl des Personalrates
Gemäß 8 1 des Personalvertretungsgesetzes ist in
(Bezeichnung der Dienststelle
ein Personalrat zu wählen.
Der Personalrat besteht aus
„.... Mitgliedern. Davon erhalten
die Angestellten u... Vertreter.
die Arbeiter N Vertreter.
die Beamten aa Vertreter.
Die Angestellten, Arbeiter und Beamten wählen ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl).
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses liegt für die
Gruppe
der Angestellten Mid nertr he N te er trererlerre
(Ortsbezeichnung)
der Arbeiter im NE Serra MR rer Hip Ste
(Ortsbezeichnung)
der Beamten im EEE EHRE LEERE
(Ortsbezeichnung)
aus und kann dort von jedem Wahlberechtigten bis zum Abschluß der Stimmabgabe arbeitstäglich von ........................ DIS
au... Uhr eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses müssen spätestens am
Werktage vor Beginn der Stimmabgabe, 12 Uhr, beim Wahlvorstand eingelegt werden.
Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bei dem Wählerverzeichnis zur Einsicht offen.
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, innerhalb von 18 Kalendertagen seit Erlaß dieses Wahlausschreibens
schriftlich oder in einer Personalversammlung oder in einer Gruppenversammlung der Wahlberechtigten, spätestens bis
ZUM asrerirrenr een 19.........., dem Wahlvorstand Wahlvorschläge für jede Gruppe (Angestellte, Arbeiter,
Beamte) zu machen. Die Wahlvorschläge der
Angestelltengruppe müssen von mindestens ......................., Wahlberechtigten Gruppenangehörigen,
Arbeitergruppe von mindestens hal te. Wahlberechtigten Gruppenangehörigen,
Beamtengruppe von mindestens Sn wahlberechtigten Gruppenangehörigen
unterzeichnet bzw. unterstützt sein. Die Wahlvorschläge sind für die Gruppen getrennt zu machen. Für die in einer
Versammlung gemachten Wahlvorschläge ist 8 6 Abs. 1 WOPersVG zu beachten.
Wahlvorschläge, die nicht von der erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten unterstützt sind oder verspätet eingereicht
werden oder nur Namen von nichtwählbaren Bewerbern enthalten, sind ungültig. Gewählt werden kann nur, wer in
einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist;
Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie in dem Wahlgang Personalratsmitglieder
der Gruppe zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind untereinander mit fortlaufenden Nummern aufzuführen. Außer
dem. Familiennamen sind Vorname, Geburtsdatum, Amts- oder Berufsbezeichnung und Gruppenzugehörigkeit anzu-
geben. Die schriftliche Zustimmung der Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede Dienstkraft
kann für die Wahl des Personalrates nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Aus dem Wahlvorschlag soll zu
ersehen sein, welcher Unterstützende zur Vertretung des Vorschlages gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegen-
nahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstandes berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt der
Unterstützende als berechtigt, der an erster Stelle steht oder (bei mündlichen Vorschlägen) als einziger benannt ist.
Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen sein.
Die Wahlvorschläge werden spätestens am
Stelle ausgehängt.
ee 2.41) bis zum Abschluß. der Stimmabryabe. an dieser