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Volume Nr. 12, 21. Juli 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI._ Nr.12 21. Juli 1983 
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Muster 3a 
Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrates in Gruppenwahl (8 5 WOPersVG) 
Der Wahlvorstand 
berlin: =... den 
DC EEE 
(Dienststelle) 
Wahlausschreiben 
für die Wahl des Personalrates 
Gemäß 8 1 des Personalvertretungsgesetzes ist in 
(Bezeichnung der Dienststelle 
ein Personalrat zu wählen. 
Der Personalrat besteht aus 
„.... Mitgliedern. Davon erhalten 
die Angestellten u... Vertreter. 
die Arbeiter N Vertreter. 
die Beamten aa Vertreter. 
Die Angestellten, Arbeiter und Beamten wählen ihre Vertreter in getrennten Wahlgängen (Gruppenwahl). 
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. Ein Abdruck des Wählerverzeichnisses liegt für die 
Gruppe 
der Angestellten Mid nertr he N te er trererlerre 
(Ortsbezeichnung) 
der Arbeiter im NE Serra MR rer Hip Ste 
(Ortsbezeichnung) 
der Beamten im EEE EHRE LEERE 
(Ortsbezeichnung) 
aus und kann dort von jedem Wahlberechtigten bis zum Abschluß der Stimmabgabe arbeitstäglich von ........................ DIS 
au... Uhr eingesehen werden. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses müssen spätestens am 
Werktage vor Beginn der Stimmabgabe, 12 Uhr, beim Wahlvorstand eingelegt werden. 
Ein Abdruck der Wahlordnung liegt bei dem Wählerverzeichnis zur Einsicht offen. 
Die Wahlberechtigten werden aufgefordert, innerhalb von 18 Kalendertagen seit Erlaß dieses Wahlausschreibens 
schriftlich oder in einer Personalversammlung oder in einer Gruppenversammlung der Wahlberechtigten, spätestens bis 
ZUM asrerirrenr een 19.........., dem Wahlvorstand Wahlvorschläge für jede Gruppe (Angestellte, Arbeiter, 
Beamte) zu machen. Die Wahlvorschläge der 
Angestelltengruppe müssen von mindestens ......................., Wahlberechtigten Gruppenangehörigen, 
Arbeitergruppe von mindestens hal te. Wahlberechtigten Gruppenangehörigen, 
Beamtengruppe von mindestens Sn wahlberechtigten Gruppenangehörigen 
unterzeichnet bzw. unterstützt sein. Die Wahlvorschläge sind für die Gruppen getrennt zu machen. Für die in einer 
Versammlung gemachten Wahlvorschläge ist 8 6 Abs. 1 WOPersVG zu beachten. 
Wahlvorschläge, die nicht von der erforderlichen Zahl von Wahlberechtigten unterstützt sind oder verspätet eingereicht 
werden oder nur Namen von nichtwählbaren Bewerbern enthalten, sind ungültig. Gewählt werden kann nur, wer in 
einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist; 
Jeder Wahlvorschlag soll mindestens doppelt so viele Bewerber aufweisen, wie in dem Wahlgang Personalratsmitglieder 
der Gruppe zu wählen sind. Die einzelnen Bewerber sind untereinander mit fortlaufenden Nummern aufzuführen. Außer 
dem. Familiennamen sind Vorname, Geburtsdatum, Amts- oder Berufsbezeichnung und Gruppenzugehörigkeit anzu- 
geben. Die schriftliche Zustimmung der Bewerber zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizufügen. Jede Dienstkraft 
kann für die Wahl des Personalrates nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Aus dem Wahlvorschlag soll zu 
ersehen sein, welcher Unterstützende zur Vertretung des Vorschlages gegenüber dem Wahlvorstand und zur Entgegen- 
nahme von Erklärungen und Entscheidungen des Wahlvorstandes berechtigt ist. Fehlt eine Angabe hierüber, so gilt der 
Unterstützende als berechtigt, der an erster Stelle steht oder (bei mündlichen Vorschlägen) als einziger benannt ist. 
Der Wahlvorschlag kann mit einem Kennwort versehen sein. 
Die Wahlvorschläge werden spätestens am 
Stelle ausgehängt. 
ee 2.41) bis zum Abschluß. der Stimmabryabe. an dieser
	        
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