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Volume Nr. 10, 18. Juli 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr. 10 18. Juli 1983 
7 
nach einer Beschäftigungszeit 
von mehr als einem Jahr 
von mindestens fünf Jahren 
von mindestens acht Jahren 
von mindestens zehn Jahren 
von mindestens zwölf Jahren 
zum Schluß.eines Kalendervierteljahres. 
(2) Bei einem Arbeiter unter 18 Jahren beträgt die Kündi- 
gungsfrist nach Ablauf der Probezeit zwei Wochen zum 
Monatsschluß.“ 
$2 
Ausnahmen vom Geltungsbereich 
$ 1 Nr. 1. gilt nicht für Arbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Juni 
1983 geendet haben. 
So 
Inkrafttreten 
Es treten in Kraft: 
a) $ 1 Nr. 1 und $ 2 mit Wirkung vom 1. Januar 1983, 
b) 8 1 Nr. 2.am 1. Juli 1983. 
Köln, den 20. Juni 1983
	        
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