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Volume Nr. 9, 8. Juli 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI Nr.9 8. Juli 1983 
m DADEPPUO SONS ES 
‚Die Praktikanten (Praktikantinnen) erhalten monatlich folgen- 
des Entgelt und folgenden Verheiratetenzuschlag: 
a) Für die Zeit vom 1. März 1983 bis 30. Juni 1983 
Entgelt .‘ Verheirateten- 
zuschlag 
DM DM 
Für die Berufe 
des Sozialarbeiters 
des Sozialpädagogen 
des Heilpädagogen 
des Erziehers 
der Kindergärtnerin 
der Hortnerin 
der Kinderpflegerin 
1588,75 84,48 
‘588,75 84,48 
‚588,75 84,48 
1311,90 80,44 
1311,90. 80,44 
1311,90 80,44 
1241,91 80,44 
o) Für die Zeit vom 1.Juli 1983 bis 29. Februar 1984 
Entgelt Verheirateten- 
i zuschlag 
DM DM 
Für die Berufe 
des Sozialarbeiters 
des Sozialpädagogen 
des Heilpädagogen 
des Erziehers - 
der Kindergärtnerin 
der Hortnerin 
der Kinderpflegerin 
1596,54 
1596,54 
1596,54 
1318,33 
1318,33 
1318,33 
1248,00 
84,88 
84,88 
84,88 
80,84 
80,84 
80,84 
80,84 
c) Für die Zeit vom 1.März 1984 an 
Entgelt 
DM 
Verheirateten- 
zuschlag 
DM 
Für die Berufe 
des Sozialarbeiters 1604,33 
des Sozialpädagogen 1604,33 
des Heilpädagogen 1604,33 
des Erziehers 1324,75 
der Kindergärtnerin 1324,75 
der Hortnerin 1324,75 
der Kinderpflegerin 1254,08 
85,30 
85,30 
85,30 
81,24 
81,24 
81,24 
81,24“ 
$ 2 - Ausnahmen vom Geltungsbereich 
Dieser Tarifvertrag wird nicht angewendet auf Praktikanten (Prak- 
tikantinnen), die spätestens mit Ablauf des 31.Mai 1983 aus 
ihrem Verschulden oder auf eigenen. Wunsch aus dem Praktikan- 
tenverhältnis ausgeschieden sind. Dies gilt auf Antrag nicht für 
Praktikanten (Praktikantinnen), die in unmittelbarem Anschluß 
an das auf eigenen Wunsch beendete Praktikantenverhältnis 
wieder in den öffentlichen Dienst eingetreten sind. 
Öffentlicher Dienst im Sinne des Satzes 2 ist eine Beschäftigung 
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde, bei einem 
Gemeindeverband oder bei einem sonstigen Mitglied eines 
Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommuna- 
len Arbeitgeberverbände angehört, . 
bei einer Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen 
Rechts, die den BAT oder einen Tarifvertrag wesentlich glei- 
chen Inhalts anwendet. 
8 3 - Inkrafttreten 
Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. März 1983 in Kraft. 
Bonn, .den 20. Juni 1983 
Anlage D 
Tarifvertrag 
N vom 20. Juni 1983 
zur Anderung des Tarifvertrages über die Regelung 
der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen (Praktikanten) 
für medizinische Hilfsberufe 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten.durch den Vorstand; 
und 
einerseits 
wird folgendes vereinbart 
andererseits 
8 1 - Änderung des Tarifvertrages 
$ 2 Unterabs. 1.des Tarifvertrages.über die Regelung der. Arbeits- 
bedingungen der Praktikantinnen (Praktikanten) für medizi- 
nische Hilfsberufe vom 28, Januar 1970, zuletzt geändert durch 
den Tarifvertrag vom 17.Mai 1982, erhält folgende Fassung: 
„Die Praktikantinnen (Praktikanten) erhalten monatlich folgen- 
des Entgelt und folgenden Verheiratetenzuschlag: 
a) Für die Zeit vom 1.März 1983 bis 30. Juni 1983 
Entgelt Verheirateten- 
zuschlag 
Für die Berufe‘ DM DM 
der pharm.-techn. 
Assistentin 
des Kranken- 
gymnasten 
der Orthoptistin 
des Logopäden 
des Masseurs 
des Masseurs und 
med. Bademeisters 
im ersten 
Praktikantenjahr 1241,91 80,44 
in der weiteren a 
Praktikantenzeit ' 1286,91 80,44 
b) Für die Zeit vom 1. Juli 1983 bis 29. Februar 1984 
Entgelt Verheirateten- 
. zuschlag 
DM DM 
Für die Berufe 
der pharm.-techn. 
Assistentin 1318,33 
des Kranken- 
gymnasten , 
der Orthoptistin 
des Logopäden 
des Masseurs 
des Masseurs und 
med. Bademeisters 
im ersten 
Praktikantenjahr 
in der weiteren 
Praktikantenzeit 
80,84 
1318,33 
1318,33 
1318,33 
1248,00. 
80,84 
80,84 
80,84 
80,84 
80.84 
1293.00 
80.84
	        
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