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Volume Nr. 1, 21. Januar 1983

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeillI Nr.1 21. Januar 1983 
beamtengesetzes) oder die Dienstbehörde ($ 4 des Landes- 
beamtengesetzes) dies aus besonderen Gründen für erfor- 
derlich hält. 
4 — Probezeit 
Diese Vorschriften gelten auch für dienstliche Beurtei- 
lungen während der Probezeit. 
5 — Grundsätze und Form 
Die dienstliche Beurteilung wird vom unmittelbaren 
Dienstvorgesetzten vorgenommen, wobei der Ärztliche 
Leiter den Chefarzt beurteilt. Hierbei gelten die Grund- 
sätze des 8 13 des Laufbahngesetzes. Die Beurteilung wird 
unter Anlegung eines gleichmäßigen und gerechten Maß- 
stabes mit größter Gewissenhaftigkeit und frei von unsach- 
lichen, insbesondere persönlichen Rücksichten formlos ab- 
gegeben. 
6 — Ärztliche Leiter und Stellvertreter 
Ärztliche Leiter und. deren Stellvertreter sind vor ihrer 
Wiederbestellung oder Abberufung als Mitglieder der Kran- 
kenhausleitung dienstlich” zu beurteilen. Die aus diesen 
Anlässen vom Bezirksamt nach 8 33 Abs.1 Satz 2 des 
Landeskrankenhausgesetzes abzugebenden Stellungnahmen 
gelten als dienstliche Beurteilungen, soweit die Stellung- 
nahmen den Anforderungen des $ 13 des Laufbahngesetzes 
antsprechen. In den Stellungnahmen ist kenntlich zu ma- 
chen, daß sie zugleich als dienstliche Beurteilungen gelten, 
7 - Aufnahme in die Personalakte 
Die dienstliche Beurteilung wird unter Beachtung des 8 56 
Abs.2 des Landesbeamtengesetzes zu den Personalakten 
genommen. Die Kenntnisnahme wird von dem beurteilten 
Beamten auf der dienstlichen Beurteilung bescheinigt. 
8 — Inkrafttreten 
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1983 
in Kraft. 
Fink 
Der Senator für Inneres 
An den Senator für Schulwesen, Jugend und Sport 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich . 
an den'Senator für Finanzen 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben € 
über die Unterzeichnung von Tarifverträgen 
Vom 29. Dezember 1982 
Inn 11B2 
Fernruf: 8 67 — 40 37 oder 8 67 — 1, intern 95 — 40 37 
Die Tarifverträge zur Änderung und Ergänzung der An- 
lage 1a zum BAT (Schwimmeister und Schwimmeister- 
gehilfen) vom 18. Februar 1981 (DBl.I S.27) sind zwi- 
schenzeitlich unterzeichnet worden und damit rechts- 
wirksam. 
Im Auftrag 
Venzlaff 
Druckfehlerberichtigung 
Nummer 1 der Siebenten Gemeinsamen Verwaltungsvor- 
schriften zur Änderung der Familienheimvorschriften vom 
9. Dezember 1982 (ABl. S. 1651 - DBIl. I S. 139) muß richtig 
lauten: 
‚1. In Nummer 2 Abs.1 Buchstabe a wird die Zahl „16“ 
durch die Zahl „18“ ersetzt.‘ 
Amtliche Mitteilung 
Inn IB 11 
Fernruf: 8 67 — 68 72 oder 8 67 — 1, intern 95 — 68 72 
Der Jahrgang 1982 des Dienstblatts des Senats von Berlin 
schließt 
im Teil I mit der Ausgaben-Nr. 14 
im Teil III mit der Ausgaben-Nr. 17 
im Teil IV mit der Ausgaben-Nr. 13 
im Teil VI mit der Ausgaben-Nr. 12. 
Schriftleitung: 
Reservelager: 
Druck: 
Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72 
Senatsverwaltung für Inneres - I B 12 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72 
Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.
	        
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