Dienstblatt des Senats von Berlin TeillI Nr.1 21. Januar 1983
beamtengesetzes) oder die Dienstbehörde ($ 4 des Landes-
beamtengesetzes) dies aus besonderen Gründen für erfor-
derlich hält.
4 — Probezeit
Diese Vorschriften gelten auch für dienstliche Beurtei-
lungen während der Probezeit.
5 — Grundsätze und Form
Die dienstliche Beurteilung wird vom unmittelbaren
Dienstvorgesetzten vorgenommen, wobei der Ärztliche
Leiter den Chefarzt beurteilt. Hierbei gelten die Grund-
sätze des 8 13 des Laufbahngesetzes. Die Beurteilung wird
unter Anlegung eines gleichmäßigen und gerechten Maß-
stabes mit größter Gewissenhaftigkeit und frei von unsach-
lichen, insbesondere persönlichen Rücksichten formlos ab-
gegeben.
6 — Ärztliche Leiter und Stellvertreter
Ärztliche Leiter und. deren Stellvertreter sind vor ihrer
Wiederbestellung oder Abberufung als Mitglieder der Kran-
kenhausleitung dienstlich” zu beurteilen. Die aus diesen
Anlässen vom Bezirksamt nach 8 33 Abs.1 Satz 2 des
Landeskrankenhausgesetzes abzugebenden Stellungnahmen
gelten als dienstliche Beurteilungen, soweit die Stellung-
nahmen den Anforderungen des $ 13 des Laufbahngesetzes
antsprechen. In den Stellungnahmen ist kenntlich zu ma-
chen, daß sie zugleich als dienstliche Beurteilungen gelten,
7 - Aufnahme in die Personalakte
Die dienstliche Beurteilung wird unter Beachtung des 8 56
Abs.2 des Landesbeamtengesetzes zu den Personalakten
genommen. Die Kenntnisnahme wird von dem beurteilten
Beamten auf der dienstlichen Beurteilung bescheinigt.
8 — Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1.Januar 1983
in Kraft.
Fink
Der Senator für Inneres
An den Senator für Schulwesen, Jugend und Sport
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die Eigenbetriebe
nachrichtlich .
an den'Senator für Finanzen
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
Rundschreiben €
über die Unterzeichnung von Tarifverträgen
Vom 29. Dezember 1982
Inn 11B2
Fernruf: 8 67 — 40 37 oder 8 67 — 1, intern 95 — 40 37
Die Tarifverträge zur Änderung und Ergänzung der An-
lage 1a zum BAT (Schwimmeister und Schwimmeister-
gehilfen) vom 18. Februar 1981 (DBl.I S.27) sind zwi-
schenzeitlich unterzeichnet worden und damit rechts-
wirksam.
Im Auftrag
Venzlaff
Druckfehlerberichtigung
Nummer 1 der Siebenten Gemeinsamen Verwaltungsvor-
schriften zur Änderung der Familienheimvorschriften vom
9. Dezember 1982 (ABl. S. 1651 - DBIl. I S. 139) muß richtig
lauten:
‚1. In Nummer 2 Abs.1 Buchstabe a wird die Zahl „16“
durch die Zahl „18“ ersetzt.‘
Amtliche Mitteilung
Inn IB 11
Fernruf: 8 67 — 68 72 oder 8 67 — 1, intern 95 — 68 72
Der Jahrgang 1982 des Dienstblatts des Senats von Berlin
schließt
im Teil I mit der Ausgaben-Nr. 14
im Teil III mit der Ausgaben-Nr. 17
im Teil IV mit der Ausgaben-Nr. 13
im Teil VI mit der Ausgaben-Nr. 12.
Schriftleitung:
Reservelager:
Druck:
Senatsverwaltung für Inneres - I B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72
Senatsverwaltung für Inneres - I B 12 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 68 72, intern 95 - 68 72
Verwaltungsdruckerei Berlin, Kohlfurter Straße 41-43, 1000 Berlin 36.