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Volume Nr. 4, 13. April 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Ay 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz 
Nr. 4 
Berlin, den 13. April 1981 
BERLIN 
Inhalt 
26.01.1981 Verwaltungsvorschrift Nr.2 zur Änderung der Ausführungsvorschriften zum Tarifvertrag vom 
9. Juni 1972 zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1a zum BAT (Wirtschaftspersonal in An- 
stalten und Heimen gemäß SR 2a und SR 2b BAT) ... HR A 
Rundschreiben über Unfallverhütungsvorschriften ..:....... EEE 
Ausführungsvorschriften zu dem Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ .... et 
Rundschreiben über die Bekanntgabe der Tarifverträge zur Änderung und Ergänzung der An- 
lage 1a zum BAT (Schwimmeister und Schwimmeistergehilfen) vom 18. Februar 1981 und der 
Änderungstarifverträge Nr. 13 vom 18. Februar 1981 zum Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte 
aach besoldungsrechtlichen Vorschriften ....... “RG 
3emeinsame Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Gemeinsamen Richtlinien zur Berück- 
sichtigung. der Verletzung steuerlicher Pflichten in gewerberechtlichen Verfahren ................ 
Ausführungsvorschriften zur Ordnung der Laufbahn des gehobenen Sozialdienstes (LfbO geh. 
S0Z2D) EEE 5 m 
Rundschreiben über die rechtzeitige Information und Beteiligung des Berliner Datenschutzbeauf- 
Yagten N NK BD EEE SE CE 
Verwaltungsvorschriften zur Verlängerung der Geltungsdauer der Kassenverlustentschädigungs- 
richtlinien ‘1. AN N Dr AO AR 
Rundschreiben über die Entlastung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung von Berlin für 
das Rechnungsjahr 1977 ....... en 
Hinweis 0 
25 
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27 
30 
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31 
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32 
Der Senator für Inneres 
Portionen Multiplikator 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellsehaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Frühstück 50 6 300 _ 
Mittagessen 100 10,5 1050 
Abendessen 70 10,5 735 
zusammen 2085/27; 
mithin umgerechnet (77,2 bzw. abgerundet) 77 Voll- 
portionen. Bruchteile der Vollportionen sind ab 0,5 auf 
eine Vollportion aufzurunden.‘‘ 
Die Neufassung gilt vom 1. Januar 1981 an (vgl. Ver- 
ordnung zur Änderung der Sachbezugsverordnung 1980 
und der Arbeitsentgeltveroräanung vom 10. Dezember 
1980 - GVBl. 1981 S. 99). Rückwirkend vom gleichen 
Zeitpunkt an tritt die geänderte Regelung außer Kraft. 
Im Auftrag 
Friedrich 
Verwaltungsvorschrift Nr. 2 
zur Änderung der Ausführungsvorschriften 
zum Tarifvertrag vom 9. Juni 1972 
zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT 
(Wirtschaftspersonal in Anstalten und Heimen 
gemäß SR 2 a. und SR 2 b BAT) 
Vom 26. Januar 1981 
Inn II B3 
Fernruf: 8 67 — 69 34 oder 8 67 — 1, intern 95 — 69 34 
Eigenunfallversicherung Berlin 
An die Mitglieder des Senats - 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Aie Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Auf Grund von $ 6 Abs. 3 AZG wird bestimmt: 
Tz. 3.5.5 Sätze 3 und 4 der oben genannten Ausfüh- 
rungsvorschriften (DBl. 1/1973 Nr.26 in Verbindung 
mit DBl.1I/1976 Nr.1) in der Fassung gemäß Ab- 
schnitt I der Verwaltungsvorschrift Nr.1 zur Ände- 
rung ‘dieser Ausführungsvorschriften (DBl. 1979 I 
S. 503) werden durch folgende Fassung ersetzt: 
‚Dies führt zu folgendem Umrechnungsschlüssel: 
Frühstück 12/54 = 6/27 
Mittagessen 21/54 = 10,5/27 
Abendessen 21/54 — 10,5/27 
54/54 = 27/27. 
Folgendes Beispiel wird hierzu gegeben: 
Rundschreiben: 
über Unfallverhütungsvorschriften 
Vom 27. Februar 1981 
EUV -— Geschf 
Fernruf: 783 — 38 82 oder 7 83 — 1, intern 90 — 38 82 
Nach $ 24 der Verordnung über Durchführung der Unfall- 
versicherung, die Jahresarbeitsverdienstgrenze und die
	        
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