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Volume Nr. 12, 3. September 1981

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1981 (Public Domain)

Dienstblatt des Senats von Berlin TeilI XNr.12 3. September 1981 
101 
EEE FE Dr EA 
[Xa des Allgemeinen Teils sind keine besonderen Tä- 
tigkeitsmerkmale im Sinne der Sätze 1 und 2.“ 
weisungsbefugt sind oder denen andere gleichwer- 
tige Aufgaben übertragen sind, 
nach achtjähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe V c Fallgruppe 1. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 6 und 7) 
Betriebshofleiter, 
a) denen durchschnittlich mindestens 200 Bedien- 
stete unterstellt sind, 
oder 
in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 
100 tägliche Fahrerdienste anfallen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Betriebshofleiter, denen mindestens drei Verkehrs- 
meister mit Tätigkeiten mindestens der Vergütungs- 
gruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrückliche An- 
ordnung ständig unterstellt sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 6) 
Angestellte, die als ständige Vertreter der Betriebs- 
hofleiter der Vergütungsgruppe IV b Fallgruppe 1 
oder der Betriebsgruppenvorsteher der Vergütungs- 
gruppe IV b Fallgruppe 2 durch ausdrückliche An- 
ordnung bestellt sind.* 
Dienstverteiler.* E 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 8) 
Angestellte, die Aufsichtsfunktionen gegenüber den 
Verkehrsmeistern ausüben und . 
a) im Autobusbetrieb für einen bestimmten Bereich 
für den wirtschaftlichen Wageneinsatz mitver- 
antwortlich sind, den Sonderverkehr regeln so- 
wie die E-Wagen einsetzen und die Einsatzfahr- 
pläne hierfür aufstellen* 
oder 
im U-Bahn-Betrieb den gesamten Dienstbetrieb 
hinsichtlich des Zugumlaufs und der Dienst- 
verrichtung überwachen, die von den Betriebs- 
werkstätten angeforderten Revisionszüge bereit- 
stellen sowie die Behebung von Störungen inner- 
halb eines Verkehrsbezirks leiten.* 
Personallehrer.* 
Fahrlehrer im Autobusbetrieb.* 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 9) 
Angestellte, die Personen zum Fahrer von schienen- 
gebundenen Fahrzeugen ausbilden.!) 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 10) 
Angestellte als ausdrücklich bestellte Leiter von 
zentralen Betriebsleitstellen, die für die Überwa- 
chung, Disposition und Steuerung der Verkehrs- 
und Betriebsabläufe und der betriebstechnischen 
Einrichtungen 
für mindestens 1000 Autobusse im Einsatz 
oder E 
für mindestens 140 U-Bahn-Züge im Einsatz 
verantwortlich sind. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5) 
Diese Angestellten erhalten nach fünfjähriger Bewährung 
in dieser Fallgruppe eine monatliche Zulage in Höhe von 
7,5 v. H. der Anfangsgrundvergütung ($ 27 Abschn. A 
Abs. 1) der Vergütungsgruppe V b. Bei der Berechnung 
sich ergebende Bruchteile, eines Pfennigs unter 0,5 sind 
abzurunden, Bruchteile von 0,5 und mehr sind aufzurunden. 
Die Zulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes ($ 41) 
und des Übergangsgeldes ($ 63) als Bestandteil der Grund- 
vergütung. 
Vergütungsgruppe V © 
Ll. Verkehrsmeister und Fahrmeister, die das . Fahr- 
personal schulen oder Verkehrsmeistern gegenüber 
weisungsbefugt sind oder denen andere gleichwer- 
tige Aufgaben übertragen sind. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 6 und 7) 
Verkehrsmeister ; 
nach achtjähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe VIb Fallgruppe 1. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 6) 
3. 
In der Protokollnotiz Nr. 13 Buchst.b zu Teil I wird 
in der Aufzählung nach der Zeile 
„alle Fallgruppen des Teils III Abschn.L Unter- 
abschn. XI,“ 
die Zeile 
‚Fallgruppen 1 und 10 der Vergütungsgruppe V bb 
des Teils IV Abschn. B,“ 
eingefügt. 
In Teil II Abschn. Q wird der Fußnote 1) zur Vergü- 
tungsgruppe V b der folgende Unterabsatz angefügt: 
„Die Zulage gilt bei der Bemessung des Sterbegeldes 
($ 41) und des Übergangsgeldes ($ 63) als Bestandteil 
der Grundvergütung.‘ 
Teil IV Abschn. B erhält die folgende Fassung: 
„B. Angestellte bei den Berliner Verkehrsbetrieben 
(BVG) 
Vergütungsgruppe IV a 
L. Betriebshofleiter, 
a) denen durchschnittlich mindestens 600 Bedien- 
stete unterstellt sind, 
oder 
in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 
300 tägliche Fahrerdienste anfallen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Betriebsgruppenvorsteher von Betriebsgruppen mit 
durchschnittlich mindestens 500 täglichen Diensten. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) 
Vergütungsgruppe IV b 
1. Betriebshofleiter, 
a) denen durchschnittlich mindestens 400 Bedien- 
stete unterstellt sind, 
oder 
in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 
200 tägliche Fahrerdienste anfallen. 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3) 
Betriebsgruppenvorsteher. 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 4) . 
Angestellte, die als ständige Vertreter der Betriebs- 
hofleiter der Vergütungsgruppe IVa Fallgruppe 1 
oder der Betriebsgruppenvorsteher: der Vergütungs- 
gruppe IV a Fallgruppe 2 durch ausdrückliche An- 
ordnung bestellt sind. 
3. 
5 
m 
). 
8. 
9. 
10. 
11. 
Angestellte als ausdrücklich bestellte Leiter von 
zentralen Betriebsleitstellen, die für die Überwa- 
chung, Disposition und Steuerung der Verkehrs- 
und Betriebsabläufe und der betriebstechnischen 
Einrichtungen 
für mindestens 1000 Autobusse im Einsatz 
oder 
für mindestens 140 U-Bahn-Züge im Einsatz 
verantwortlich sind, 
nach zweijähriger Bewährung in Vergütungs- 
gruppe V b Fallgruppe 11. . 
(Hierzu Protokollnotiz Nr. 5) 
Vergütungsgruppe V b 
Verkehrsmeister und Fahrmeister, denen minde- 
stens drei Verkehrsmeister oder Fahrmeister mit 
Tätigkeiten mindestens der Vergütungsgruppe Vc 
Fallgruppe 1 durch ausdrückliche Anordnung stän- 
dig unterstellt sind.!) 
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 6 und 7) 
Verkehrsmeister und Fahrmeister, die das Fahr- 
personal schulen oder Verkehrsmeistern gegenüber
	        
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