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Volume Nr. 15, 6. Dezember 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Dienstblatt’'des Senats von Berlin 
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz 
BERLIN 
EZ, 
Nr. 25 
a aa a 
Berlin, den 6. Dezember 1979 
Inhalt 
31.10. 1979 Rundschreiben über die Bekanntgabe des Fünfundvierzigsten Tarifvertrages zur Änderung und 
Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages 
625 
Der Senator für Inneres 
Anlage 
An die Mitglieder des Senäts 
den Präsidenten des Abgeördnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich f 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die “Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
45. Tarifvertrag 
zur Änderung und Ergänzung 
des Bundes-Angestelltentarifvertrages 
vom 31. Oktober 1979 
Zwischen 
der Bundesrepublik Deutschland, 
vertreten durch den Bundesminister des Innern, 
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, 
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes, 
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, 
vertreten durch den Vorstand, 
und 
einerseits 
: Rundschreiben 
über die Bekanntgabe des Fünfundvierzigsten 
Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung 
des Bundes-Angestelltentarifvertrages 
Vom 31. Oktober 1979 
. Inn IB 4 
Fernruf: 8 67 - 41 35 oder 8 67 - 1, intern 95 - 41 35 
wird folgendes vereinbart: 
andererseits 
8 1 - Änderung und Ergänzung des BAT 
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag, zuletzt geändert und 
ergänzt durch den Vierundvierzigsten Tarifvertrag zur 
Änderung und Ergänzung des BAT vom 13. Oktober 1978, 
wird wie folgt geändert und ergänzt: 
l. 8 3 wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) Dem Buchstaben g werden die Worte „Musikhoch- 
schülen und Fachhochschulen für Musik,“ angefügt. 
Buchstabe k erhält die folgende Fassung: 
„k) Angestellte der Essener Verkehrs-AG (EVAG),“ 
In Buchstabe r werden nach den Worten „in öffent- 
lichen Schlachthöfen“ die Worte „und in Einfuhr- 
untersuchungsstellen‘“ eingefügt. 
8 16.a wird wie folgt geändert und ergänzt: 
a) In Absatz 1 werden die Worte „Werden in unmittel- 
barem Anschluß an die dienstplanmäßige bzw. be- 
triebsübliche tägliche Arbeitszeit‘ durch die Worte 
„Werden unmittelbar vor Beginn der dienstplan- 
mäßigen bzw. betriebsüblichen täglichen Arbeitszeit 
oder in unmittelbarem Anschluß daran‘ ersetzt. 
Als "Anlage gebe ich den Wortlaut des vorbezeichneten 
Tarifvertrages bekannt, der mit der Gewerkschaft Öffent- 
liche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) 
und 
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte.im öffentlichen 
Dienst — Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) — 
Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des 
öffentlichen Dienstes (GGVöD) —- Marburger Bund (MB) -— 
jeweils getrennt, jedoch ‚gleichlautend geschlossen wor- 
den ist. A 
Über die Unterzeichnung 
blatt unterrichtet. 
Im Auftrag 
Dr. Babel
	        
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