Dienstblatt’'des Senats von Berlin
Teil | Inneres - Finanzen - Justiz
BERLIN
EZ,
Nr. 25
a aa a
Berlin, den 6. Dezember 1979
Inhalt
31.10. 1979 Rundschreiben über die Bekanntgabe des Fünfundvierzigsten Tarifvertrages zur Änderung und
Ergänzung des Bundes-Angestelltentarifvertrages
625
Der Senator für Inneres
Anlage
An die Mitglieder des Senäts
den Präsidenten des Abgeördnetenhauses
den Präsidenten des Rechnungshofes
die Bezirksämter
die Sonderbehörden
die nichtrechtsfähigen Anstalten
die Eigenbetriebe
nachrichtlich f
an die Eigengesellschaften
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen,
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist
die “Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
des öffentlichen Rechts
45. Tarifvertrag
zur Änderung und Ergänzung
des Bundes-Angestelltentarifvertrages
vom 31. Oktober 1979
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzer des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
vertreten durch den Vorstand,
und
einerseits
: Rundschreiben
über die Bekanntgabe des Fünfundvierzigsten
Tarifvertrages zur Änderung und Ergänzung
des Bundes-Angestelltentarifvertrages
Vom 31. Oktober 1979
. Inn IB 4
Fernruf: 8 67 - 41 35 oder 8 67 - 1, intern 95 - 41 35
wird folgendes vereinbart:
andererseits
8 1 - Änderung und Ergänzung des BAT
Der Bundes-Angestelltentarifvertrag, zuletzt geändert und
ergänzt durch den Vierundvierzigsten Tarifvertrag zur
Änderung und Ergänzung des BAT vom 13. Oktober 1978,
wird wie folgt geändert und ergänzt:
l. 8 3 wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) Dem Buchstaben g werden die Worte „Musikhoch-
schülen und Fachhochschulen für Musik,“ angefügt.
Buchstabe k erhält die folgende Fassung:
„k) Angestellte der Essener Verkehrs-AG (EVAG),“
In Buchstabe r werden nach den Worten „in öffent-
lichen Schlachthöfen“ die Worte „und in Einfuhr-
untersuchungsstellen‘“ eingefügt.
8 16.a wird wie folgt geändert und ergänzt:
a) In Absatz 1 werden die Worte „Werden in unmittel-
barem Anschluß an die dienstplanmäßige bzw. be-
triebsübliche tägliche Arbeitszeit‘ durch die Worte
„Werden unmittelbar vor Beginn der dienstplan-
mäßigen bzw. betriebsüblichen täglichen Arbeitszeit
oder in unmittelbarem Anschluß daran‘ ersetzt.
Als "Anlage gebe ich den Wortlaut des vorbezeichneten
Tarifvertrages bekannt, der mit der Gewerkschaft Öffent-
liche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)
und
mit der Tarifgemeinschaft für Angestellte.im öffentlichen
Dienst — Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG) —
Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des
öffentlichen Dienstes (GGVöD) —- Marburger Bund (MB) -—
jeweils getrennt, jedoch ‚gleichlautend geschlossen wor-
den ist. A
Über die Unterzeichnung
blatt unterrichtet.
Im Auftrag
Dr. Babel