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Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr. 23. 14. November 1979
(2) Mitteilungen an die Vermögensstellen, und zwar
beim Erwerb von Grundvermögen durch eine Verwaltungs-
stelle, die nicht zuständige Vermögensstelle ist (8 7 Abs. 6
VermO) und
über die von den Vermessungsbehörden festgesetzten Wert-
änderungen beim Grundvermögen durch die Fertigstellung
von Hochbauvorhaben (8 30 Abs. 3 VermO)
sind, soweit sie nicht bereits im Laufe des Rechnungsjahrs. 1979
übersandt worden sind, spätestens bis zum .
1. Februar 1980
zu übersenden.
der Senator für Finanzen — II D 22 —. Die Bezirkskassen gebe
die dritte Ausfertigung an die Landeshauptkasse (Zentralkasse
und die vierte Ausfertigung an das Haushaltsamt.
22. Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 4 RO
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Das LED fertigt. von den Zusammenfassungen der Summen de
Vermögens und der Schulden der. Hauptverwaltung und de
Bezirksverwaltungen nach Vermögensteilen, Unterteilen, Ver
mögens- und Schuldenarten sowie Unterarten zu Gesamtsumme
des Vermögens und der Schulden (Tabellen 3001 und 3003) zwe
Ausfertigungen an. Diese Tabellen erhält die Landeshauptkass
(Zentralkasse). Die erste Ausfertigung ist zu den Rechnungsunter
lagen zu nehmen; die zweite Ausfertigung erhält der Senator fü
Finanzen — II D’22 —. Die Bescheinigung nach 8 3 Abs. 5 RO gilt
die Landeshauptkasse ab.
(3) Zusammenstellungen der Ausgaben, die im Rechnungsjahr
1979 für noch nicht fertiggestellte Hochbauvorhaben geleistet
worden sind (8 30 Abs. 1 VermO), sind den zuständigen Stellen
möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum
‘25. Januar 1980
zuzuleiten.
20. Vermögenskonten
23. Beiträge zur Aufstellung der Vermögensrechnung
Von den Mitgliedern des Senats und von den Bezirksämtern sind
soweit in ihren Bereichen Verpflichtungen aus der Übernahme vor
Landesbürgschaften sowie aus Gewähr- und ähnlichen Verträger
vestehen, dem Senator für Finanzen — Il D 22 — Nachweisunge:
hierüber bis spätestens zum
29. Februar 1980
Die Haushaltskassen erhalten die Vermögenskonten in zweifacher
Ausfertigung. Die erste Ausfertigung der Vermögenskonten gehört
zu den Rechnungsunterlagen. Die zweite Ausfertigung erhalten die
Vermögensstellen.
zu übersenden.
21.—Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 3RO 2
(1) Die Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 3 RO werden vom
LED als Tabellen
1001/2001 Zusammenstellung der Vermögenskonten zu Ver-
mögensteilen,
1003/2003 Zusammenstellung der Vermögensteile zu den
Summen des Vermögens und der Schulden,
hergestellt. Die Landeshauptkasse erhält zwei Ausfertigungen der
Tabellen 1001 und 1003, die Bezirkskassen erhalten vier Aus-
fertigungen..der Tabellen 2001 und 2003.
Abschnitt VIll
Schlußvorschriften
24. Abweichungen
In besonderen Fällen kann der Senator für Finanzen abweichend
Regelungen treffen.
25. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihre Bekanntmachung it
Dienstblatt in Kraft.
(2) Auf den Ausfertigungen der Tabellen ist von zwei vom
Kassenleiter bestimmten Dienstkräften die Bescheinigung nach
8 3 Abs. 5 RO abzugeben. Die erste Ausfertigung ist zu den
Rechnungsunterlagen zu nehmen. Die zweite Ausfertigung erhält
In Vertretung
Heubaum
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - | B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 44 61, intern 95 - 44 61
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