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Volume Nr. 23, 14. November 1979

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

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Dienstblatt des Senats von Berlin Teill Nr. 23. 14. November 1979 
(2) Mitteilungen an die Vermögensstellen, und zwar 
beim Erwerb von Grundvermögen durch eine Verwaltungs- 
stelle, die nicht zuständige Vermögensstelle ist (8 7 Abs. 6 
VermO) und 
über die von den Vermessungsbehörden festgesetzten Wert- 
änderungen beim Grundvermögen durch die Fertigstellung 
von Hochbauvorhaben (8 30 Abs. 3 VermO) 
sind, soweit sie nicht bereits im Laufe des Rechnungsjahrs. 1979 
übersandt worden sind, spätestens bis zum . 
1. Februar 1980 
zu übersenden. 
der Senator für Finanzen — II D 22 —. Die Bezirkskassen gebe 
die dritte Ausfertigung an die Landeshauptkasse (Zentralkasse 
und die vierte Ausfertigung an das Haushaltsamt. 
22. Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 4 RO 
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Das LED fertigt. von den Zusammenfassungen der Summen de 
Vermögens und der Schulden der. Hauptverwaltung und de 
Bezirksverwaltungen nach Vermögensteilen, Unterteilen, Ver 
mögens- und Schuldenarten sowie Unterarten zu Gesamtsumme 
des Vermögens und der Schulden (Tabellen 3001 und 3003) zwe 
Ausfertigungen an. Diese Tabellen erhält die Landeshauptkass 
(Zentralkasse). Die erste Ausfertigung ist zu den Rechnungsunter 
lagen zu nehmen; die zweite Ausfertigung erhält der Senator fü 
Finanzen — II D’22 —. Die Bescheinigung nach 8 3 Abs. 5 RO gilt 
die Landeshauptkasse ab. 
(3) Zusammenstellungen der Ausgaben, die im Rechnungsjahr 
1979 für noch nicht fertiggestellte Hochbauvorhaben geleistet 
worden sind (8 30 Abs. 1 VermO), sind den zuständigen Stellen 
möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 
‘25. Januar 1980 
zuzuleiten. 
20. Vermögenskonten 
23. Beiträge zur Aufstellung der Vermögensrechnung 
Von den Mitgliedern des Senats und von den Bezirksämtern sind 
soweit in ihren Bereichen Verpflichtungen aus der Übernahme vor 
Landesbürgschaften sowie aus Gewähr- und ähnlichen Verträger 
vestehen, dem Senator für Finanzen — Il D 22 — Nachweisunge: 
hierüber bis spätestens zum 
29. Februar 1980 
Die Haushaltskassen erhalten die Vermögenskonten in zweifacher 
Ausfertigung. Die erste Ausfertigung der Vermögenskonten gehört 
zu den Rechnungsunterlagen. Die zweite Ausfertigung erhalten die 
Vermögensstellen. 
zu übersenden. 
21.—Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 3RO 2 
(1) Die Zusammenstellungen nach 8 14 Abs. 3 RO werden vom 
LED als Tabellen 
1001/2001 Zusammenstellung der Vermögenskonten zu Ver- 
mögensteilen, 
1003/2003 Zusammenstellung der  Vermögensteile zu den 
Summen des Vermögens und der Schulden, 
hergestellt. Die Landeshauptkasse erhält zwei Ausfertigungen der 
Tabellen 1001 und 1003, die Bezirkskassen erhalten vier Aus- 
fertigungen..der Tabellen 2001 und 2003. 
Abschnitt VIll 
Schlußvorschriften 
24. Abweichungen 
In besonderen Fällen kann der Senator für Finanzen abweichend 
Regelungen treffen. 
25. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihre Bekanntmachung it 
Dienstblatt in Kraft. 
(2) Auf den Ausfertigungen der Tabellen ist von zwei vom 
Kassenleiter bestimmten Dienstkräften die Bescheinigung nach 
8 3 Abs. 5 RO abzugeben. Die erste Ausfertigung ist zu den 
Rechnungsunterlagen zu nehmen. Die zweite Ausfertigung erhält 
In Vertretung 
Heubaum 
Schriftleitung: Senatsverwaltung für Inneres - | B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67 - 44 61, intern 95 - 44 61 
Reservelager: Senatsverwaltung für Inneres - | B 11 -, Fehrbelliner Platz 2, 1000 Berlin 31, Fernruf: 8 67-44 61, intern 95 - 44 61 
Druck: Verwaltunasdruckerei Berlin. Kohlfurter Straße 41-43. 1000 Berlin 36.
	        
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